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Das juristischen Vakuum für Geschäftsniederlassungen in der DG


Es gilt das gesprochene Wort!

05.09.2022

1074 Frage und Antwort zum juristischen Vakuum für Geschäftsniederlassungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Über das Vorhaben des Kollegen Borsus, das Dekret zu den Handelsniederlassungen abzuschaffen, wurden wir vor der Sommerpause informiert.

Im Prinzip geht es darum, dass der Antrag für eine Handelsniederlassung in den Städtebauantrag integriert wird. Zunächst kann ich einen solchen Schritt nur begrüßen.

Allerdings sind noch nicht alle Details über das Projekt bekannt.

Noch wurde die Reform nicht in erster Lesung durch die wallonische Regierung verabschiedet.

Denn der Raumordnungsminister plant mehrere Anpassungen der Raumordnungsgesetzgebung, welche auch noch nicht von der Regierung abgesegnet wurden.

Der Kollege möchte daher zunächst eine Einigung auf Ebene seiner Regierung erzielen, eh wir konkret über das weitere Vorgehen austauchen.

Mein Kollege und ich sind uns dessen bewusst, dass diese Reform einen Einfluss auf unser Zusammenarbeitsabkommen haben wird.

Denn ausgehend von der Reform der Gesetzgebung zu den Handelsniederlassungen müsste ein Sonderverfahren für die Deutschsprachige Gemeinschaft erstellt werden.

Dass das keine einfache Aufgabe für die beiden Regierungen sein wird, möchte ich nicht unerwähnt lassen.

Die einfachste Lösung wäre, wenn die Wallonische Region diesen Teilaspekt der wallonischen Zuständigkeit an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen würde, damit wir die gleiche Reform vollziehen können.

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