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Antoniadis und Co. beschließen Stärkung der Rechte von Tatopfern


 Die „Tatopferkarte“ hilft bei administrativen Schritten

PM Antoniadis und Co. beschließen Stärkung der Rechte von Tatopfern

Die Interministerielle Konferenz (IMK) Justizhäuser hat ein neues vereinfachtes Dokument ins Leben gerufen, das Opfern helfen soll, ihre Rechte während des Verfahrens der Strafvollstreckung durch den Täter geltend zu machen. Der zuständige Minister in der DG, Antonios Antoniadis (SP), will damit die Rechte von Tatopfern stärken. Die Tatopferkarte tritt zum 1. September in Kraft.

„Die Aktualisierung der Tatopferkarte ist Teil der ständigen Bemühungen der Justizhäuser, die Rechte der Opfer so gut wie möglich geltend zu machen und ihre Ansprüche gegenüber der Justiz zu gewährleisten. Die Modalitäten dieses Instruments können einige Befürchtungen, die Opfer äußern, zerstreuen und so zu ihrem Wohlbefinden beitragen“, erklärt Antoniadis in einer Pressemitteilung.

Konkret ist es so: Während eine verurteilte Person ihre Haftstrafe absitzt, kann sie eine Vollstreckungsmodalität in Form von u. a. Hafturlaub, elektronischer Überwachung oder bedingter Freilassung beantragen. Angesichts der möglichen Entlassung des Täters aus dem Gefängnis hat das Opfer von Straftaten Rechte, die es zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens beantragen und geltend machen kann. So kann das Opfer beispielsweise verlangen, dass es über alle Entscheidungen, die den Täter betreffen, sowie über das Ende der Haftstrafe oder seine endgültige Entlassung aus dem Gefängnis informiert wird. Die Betroffenen können auch Bedingungen formulieren, die dem Täter bei seiner Freilassung auferlegt werden können, wie zum Beispiel das Verbot, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet (beispielsweise in der Nähe des Wohnortes des Opfers) aufzuhalten, oder ein Kontaktverbot mit dem Opfer. Das Opfer selbst kann außerdem im Rahmen einer Anhörung vor einem Richter oder Strafvollstreckungsgericht zu seinen spezifischen Forderungen angehört werden, damit es die Gründe für seine Forderungen erläutern kann.

Die Tatopferkarte ist dabei das formelle Kommunikationsmittel, mit dem die Opfer ihren Wunsch, die oben genannten Rechte geltend zu machen, mitteilen und/oder bestimmte nützliche Informationen übermitteln können. Um dies zu erleichtern, wurde im Rahmen der IMK Justizhäuser, an der neben Gemeinschaftsminister Antoniadis auch der föderale Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) und die für Justizhäuser zuständigen Minister der anderen Gemeinschaften, Valérie Glatigny (MR) für die Französische Gemeinschaft und Zuhal Demir (N-VA) für die Flämische Gemeinschaft teilnehmen, eine neue Version der Tatopferkarte genehmigt. Das Dokument wurde wesentlich vereinfacht und in einer klareren Sprache verfasst, um die Zugänglichkeit zu erleichtern. Es ist in den drei Landessprachen verfügbar und wurde vom Netzwerk für Opferexpertise des Kollegiums der Generalprokuratoren gutgeheißen.

Weitere Wortmeldungen zum Beschluss:

Valérie Glatigny (MR), derzeitige Vorsitzende der IMK Justizhäuser: „Zu komplizierte Gerichtsverfahren behindern den notwendigen Rehabilitationsprozess der Opfer. Daher ist es notwendig, ihre Verfahrenswege so weit wie möglich zu erleichtern. Die neue vereinfachte Tatopferkarte ermöglicht es, diesem Ziel ein wenig näher zu kommen. Auch Justizassistenten können den Opfern bei ihren Schritten helfen.“

Zuhal Demir (N-VA): „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in einer vernachlässigten Kernaufgabe der Justiz: das Opfer in den Mittelpunkt zu stellen. Ein menschlicher Ansatz, der Respekt vor dem Trauma, die Begleitung im juristischen Prozess und aktuelle Informationen über die Strafe des Täters sind eine Grundlage für die Heilung nach einem Verbrechen. Es handelt sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um ein Recht. Deshalb habe ich viel in den Ausbau unserer Opferbetreuung investiert. Die Zahl der Justizassistenten ist seit 2020 um 40 % gestiegen.“

Vincent Van Quickenborne (Open VLD): „Die emotionale Wirkung eines richterlichen Urteils ist für viele Opfer und Überlebende besonders groß. Von nun an werden die Opfer während der Strafvollstreckung systematisch über ihre Rechte informiert. So können sie beispielsweise ein Kontaktverbot gegen den Verurteilten nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis beantragen. Auch die Justizhäuser spielen dabei eine entscheidende Rolle und werden informiert, wenn ein Opfer in einem Urteil bzgl. einer schweren Straftat vorhanden ist.“

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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