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Bebauung in Überschwemmungsgebieten


Es gilt das gesprochene Wort!

14.03.2022

948 Frage und Antwort zur Bebauung in Überschwemmungsgebieten

Erste konkrete Regeln zum Umgang mit Flut- und anderen Naturkatastrophen hat die Regierung der DG mit dem Erlass vom 31. Januar 2022 gefasst.

Darüber hinaus schlagen wir weitere Anpassungen der Gesetzgebung im Raumordnungsdekret vor. Das Dekret wird aktuell im Ausschuss I des Parlaments besprochen und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Das konkrete Rundschreiben der Wallonischen Region ist mir bekannt, da es eine Zusammenarbeit mit den wallonischen Kollegen gibt.

Es besteht im Wesentlichen aus einer Zusammenstellung der bestehenden Maßnahmen des CoDT („Code du Développement Territorial) für Vorhaben in Überschwemmungsgebieten.

Darüber hinaus werden die zuständigen Behörden aufgefordert, zusätzliche Unterlagen wie hydrologische Studien bei Anträgen auf solch einem Gebiet zu verlangen, damit die Verwaltungen das Vorhaben besser auf Hochwasserresilienz beurteilen können.

Eine angepasste Fassung dieses Rundschreibens wird in der DG zum 1. April 2022 in Kraft treten.

Es soll aber nicht bei einem Rundschreiben bleiben.

Ich muss der Vollständigkeit halber erneut in diesem Haus erwähnen, dass die DG keine Zuständigkeit für die Thematik der Wasserläufe besitzt. Daher können wir nicht immer eigenständig Entscheidungen treffen und sind gebunden, Gutachten der Wallonischen Umweltbehörde zu berücksichtigen.

Ohnehin wäre eine Zusammenarbeit mit der Wallonischen Region aufgrund des gemeinsamen Weserbeckens sinnvoll.

Deshalb sind wir sowohl im strategischen als auch im operativen Begleitausschuss des Masterplans Weserbecken beteiligt.

Zusätzlich lassen wir uns bei diesen Arbeiten durch einen Fachexperten in Hochwasserfragen begleiten, den wir auf eigene Kosten damit beauftragen, die Dokumente der Wallonischen Region parallel zu prüfen, damit keine zeitlichen Verzögerungen und inhaltliche Inkohärenzen bei unserer vorgesehenen Ausweitung des Masterplans entstehen.

Ich kann aber erleichtert bestätigen, dass während des ersten Begleitausschusses, der Projektführer und sowohl die Regierung als auch der öffentliche Dienst der Wallonie die Gemeinde Eupen, vor allem die Eupener Unterstadt, als einen von drei „Knotenpunkten“ betrachtet haben.

Dementsprechend soll sich die Arbeit des Masterplans während der Sommermonate (bis jetzt von Juni bis August geplant) hauptsächlich Eupen widmen.

Darüber hinaus hat die Regierung der Stadt Eupen bereits letztes Jahr angeboten, auf Fachexpertise für die Bewertung von Projekten zurückzugreifen, die von der DG finanziert wird. Damals wurde auf das Angebot verzichtet.

Bei einer erneuten Zusammenkunft mit der Stadt vor zwei Wochen haben wir die Bereitschaft der DG erneuert.

Ein entsprechendes Lastenheft wird parallel zu einem Lastenheft der Wallonischen Region ausgearbeitet.

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