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Décret modifiant le Code Wallon de l’Action sociale et de la Santé en ce qui concerne la promotion de la santé et la prévention


Es gilt das gesprochene Wort!

09.02.2022

921 Frage und Antwort zum Décret modifiant le Code Wallon de l’Action sociale et de la Santé en ce qui concerne la promotion de la santé et la prévention

Die Regelungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft sind im Dekret vom 1. Juni 2004 festgelegt.

Die Bestimmungen zu Isolierung und Quarantäne wurden im Rahmen der Coronakrise durch das Parlament insgesamt erweitert.

Dies können Sie dem Artikel 10.2 und weiteren des Dekretes entnehmen.

Alle Abänderungen im Dekret wurden im Ausschuss vorgestellt und im Plenum verabschiedet.

Die Maßnahmen dienen dazu, die Bevölkerung vor der Ausbreitung von Seuchen zu schützen.

Dies betrifft nicht nur Corona, sondern auch viele andere meldepflichtige Infektionskrankheiten.

Der Arzt-Hygieneinspektor der DG darf bereits seit Februar 2017 eine Wohnung betreten, in der eine mögliche Ansteckungsquelle vermutet oder festgestellt wird.

Der dazugehörige Text wurde damals im Ausschuss einstimmig angenommen und im Plenum verabschiedet.

Also lange bevor das Coronavirus ausgebrochen ist.

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