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Aufforstung von landwirtschaftlichem Gebiet in Bütgenbach


Es gilt das gesprochene Wort!

07.02.2022

905 Frage und Antwort zur Aufforstung von landwirtschaftlichem Gebiet in Bütgenbach

Nach Angaben aus den Antragsunterlagen ergeben sich folgende Flächen pro Baumart:

  • 11,66 ha à Fichte, Douglasie, Lärche in Mischung mit Eberesche
  • 0,80 ha à Eiche
  • 1,08 ha à Buche
  • 0,25 ha à Erle
  • 0,57 ha à Waldsaum (Ahorn, Holunder, Haselnuss, Eberesche)
  • 0,68 ha à Schneisen mit später Mahd (Bärwurzrelikte)
  • 0,11 ha à Lichtung mit Wasserfläche

Die gesamte Fläche ist also 15,15 ha groß und von einer reinen Fichtenanpflanzung kann keine Rede sein.

Die Laubbaumsorten dienen lediglich als „Randstreifenbepflanzung“ der flächig angelegten Nadelholzschonungen.

Obwohl man nicht von einer reinen Fichten-Monokultur sprechen kann, werden die 11,66 ha tatsächlich als Nutzwald angepflanzt, sprich, ungefähr drei Viertel der Anpflanzung wird Wirtschaftswald.

Die Gemeinde hat sich in Absprache mit der Forstverwaltung für diese Mischung aus Wirtschaftswald und Mischwald entschieden.

Als „Hebel“ können in der hier angesprochenen Prozedur lediglich städtebauliche Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung genutzt werden.

Natürlich abgesehen von der grundsätzlichen Möglichkeit, überhaupt einen Antrag zu genehmigen oder zu verweigern.

Für alle anderen Forstfragen ist die Wallonische Region zuständig.

Die jetzigen Befugnisse unserer Raumordnung geben uns die Möglichkeit, Flächen für bestimmte Zwecke zuzuweisen.

Wir können eine Fläche für den Forst zuweisen, oder eine andere Fläche für die Landwirtschaft.

Bei weiteren Bedenken oder Fragen, wie zum Beispiel ob in diesem Forstgebiet Wirtschaftswald oder Mischwald entstehen soll und welche Baumarten vorhanden sein müssen, befinden wir uns wieder in einer Grauzone zwischen Zuständigkeiten.

Mit der Frage der Aufforstung und Nutzung der Flächen beschäftigen wir uns in der Phase 3 der Reform der Raumordnung.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass ein Konzept für Misch- bzw. Nutzwälder erstellt wird.

Aber ich möchte den Überlegungen nicht vorgreifen.

In der konkreten Akte hat sich die Landwirtschaftsbehörde gegen die Aufforstung ausgesprochen, da dies einen Verlust von ertragreichen Flächen, auf ebenem Gelände mit geradlinigem Parzellenzuschnitt bedeuten würde.

Die Forstverwaltung hat sich in ihrer Stellungnahme erwartungsgemäß positiv zu dem Vorhaben geäußert.

Wir haben auch im Rahmen der Beschwerde eine „inoffizielle“ Stellungnahme der AVES-Ostkantone eingeholt, um uns zusätzlich auf weitere Aspekte des Naturschutzes beziehen zu können.

Auskünfte, die wir von der AVES Ostkantone haben beziehen können, besagen, dass diese Aufforstung und einige Begleitmaßnahmen (wie die Spätmahd und der Erhalt der Bärwurzrelikte) von Weitsicht und ökologischer Sichtweise zeugen.

Wir müssen uns also nicht immer auf Auflagen oder Hebel verlassen, um die intelligente Umsetzung eines Projektes zu gewährleisten.

Was die letzte Frage betrifft, so gibt es selbstverständlich eine unmittelbare Kohärenz zum geplanten Nationalpark.

Sowohl bei dieser Aufforstung als auch beim vorgesehenen Nationalpark stehen dieselben Schwerpunkte im Vordergrund, nämlich das Schaffen und Konservieren von der ökologischen Vielfalt, der Erhalt der ökologischen Flächen, das Erstellen von Rückzugsgebieten für Mensch und Tier, usw.

Diese Anforderungen sind aber auch immer mit der wirtschaftlichen Realität in Einklang zu bringen.

Da aber der Nationalpark zurzeit „nur“ als geplantes Projekt besteht, also quasi als Gedanke, konnte keine formell eingesetzte Institution zu einer Stellungnahme aufgefordert werden.

Diese Frage sollte am besten an die Gemeinde gerichtet werden, falls weiterer Klärungsbedarf bestehen soll.

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