Parlament / Reden & Parlament

Erweiterung der Gewerbezone „Zur Domäne“


Es gilt das gesprochene Wort!

07.02.2022

901 & 902 Frage und Antwort zur Domäne

Zunächst gilt es festzuhalten, dass die DG die Akte „Zur Domäne“ von der Wallonischen Region im laufenden Prozess übernommen hat.

Als Minister für Raumordnung war mir wichtig, dass unsere Verwaltung diese langjährige Akte zügig abschließt, da die Bearbeitung von solchen Dossiers komplex und langwierig sind.

Wenn wir den Wirtschaftsstandort Ostbelgien festigen wollen, dann brauchen wir in der Zukunft möglichst einfachere Verfahren.

Ehrlicherweise muss man an dieser Stelle sagen, dass die Wallonische Region für wesentliche Teilaspekte in dieser Prozedur zuständig bleibt.

Da Sie, Kollege Freches, nach der Prozedur fragen, werde ich versuchen, sie kurz zu skizzieren.

Gewöhnlich stößt die Gemeinde den Prozess an.

Zuerst wird nach passenden Ausgleichsflächen gesucht, und schon diese Etappe dauert normalerweise mehrere Jahre.

Hierfür müssen verschiedene Gutachten und Stellungnahmen eingeholt, sowie gründliche Studien durchgeführt werden.

Anschließend finden eine öffentliche Informationsveranstaltung sowie eine öffentliche Untersuchung statt.

So ist es auch meines Wissens bei der besagten Sektorenplanabänderung geschehen.

Ich sage ganz bewusst meines Wissens, weil der Teil der Prozedur von den Gemeinden Bütgenbach und Büllingen durchgeführt und damals noch von der Wallonischen Region beaufsichtigt wurde.

Hätte man nach der Übernahme andere Flächen als die zuvor von den Gemeinden festgelegten in Betracht gezogen, dann hätte das die Akte weiter in die Länge gezogen.

Für die Domäne wäre das fatal gewesen, wenn man bedenkt, dass die konkrete Akte bereits 2007 (!) von den Gemeinden Bütgenbach und Büllingen angestoßen wurde.

Zum Schluss, nach erneuter Bestätigung der Gemeinde, wird die Sektorenplanänderung per Erlass des Ministers für Raumordnung genehmigt.

Die Bearbeitung dieses Teils der Prozedur wurde nach der Übertragung, also 13 Jahre später (!), von der DG vorgenommen.

Abschließend veröffentlicht die Gemeinde die Entscheidung, dass die Abänderung vollzogen ist.

Kollege Freches möchte wissen, weshalb gerade diese Flächen von der DG ausgesucht wurden.

Die DG hat keine Flächen ausgesucht. Das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen, weil der Eindruck entstanden ist, dass ein Minister nach eigenem Gutdünken mit einem Stift über die Karten der Gemeinden fährt und die Linien zieht.

Es sind die Gemeinden, die in so einem Fall Vorschläge für die Ausgleichsflächen machen. Die Regierung fasst das Ganze in einem Erlass zusammen. Aus diesem Erlass geht hervor, dass die Gemeinderäte auf Vorschlag des Gemeindekollegiums die Feinabgrenzung dieser Flächen vornehmen.

Im konkreten Fall hätte die DG ohnehin keine Flächen ausgesucht, selbst wenn das ihre Aufgabe gewesen wäre, weil dieser Erlass bereits 2015, also lange vor der Übertragung, von der Wallonischen Region gefasst wurde.

Kollege Mockel, Ihre letzte Frage betreffend der Aktivitäten von Betrieben auf Flächen außerhalb der Gewerbezone verstehe ich so, dass Ihnen möglicherweise Übertretungen bekannt sind. Sollte das der Fall sein, dann bitte ich darum, unsere Verwaltung dringend zu kontaktieren, damit eine Protokollierung stattfinden kann.

Ich möchte auch hier und heute ausdrücklich betonen, dass die Bevölkerung der beiden Gemeinden, darunter auch die Eigentümer der betreffenden Kompensationsflächen, im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Oktober 2014 und während der öffentlichen Untersuchung zwischen August und September 2019 von den Gemeinden darüber informiert wurden, dass diese Flächen als Ausgleichsmaßnahmen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Domäne dienen könnten.

Die Gemeinden sind also hier die Behörden, Kollege Mockel, die der Informationspflicht nachkommen müssen.

Dieser Informationspflicht sind die Gemeinden Bütgenbach und Büllingen nachgekommen.

Die Besonderheit der betreffenden Flächen wurde im Lastenheft angegeben und notariell bestätigt.

Wer also Bauland im Freizeitgebiet in einer laufenden Prozedur zur Sektorenplanabänderung erwirbt und der Notar beim Erwerb bestätigt, dass diese Grundstücke als Ausgleichsflächen in Betracht kommen, der erwirbt dieses Bauland zwar zu einem günstigen Preis, muss aber mit einem Werteverlust aufgrund einer Umwandlung in Agrargebiet rechnen.

Man könnte es also angesichts der vorliegenden Fakten als Risikoinvestment bezeichnen.

Ob den Eigentümern von solchen Flächen nach Kenntnislage dieser Informationen eine Kompensation für den Werteverlust zusteht, werden im Fall einer Klage die Gerichte entscheiden.

Natürlich hatten die Eigentümer der Flächen Zeit, um ihre Projekte auszuarbeiten und bei der Gemeinde einzureichen.

Ob und wann das geschehen ist, das entzieht sich unserer Kenntnis.

Ich möchte auch nochmals darauf hinweisen, dass die erwähnten Projekte nie zu unserer Verwaltung durchgedrungen sind, nicht mal im Rahmen einer Voranfrage und schon gar nicht als vollständiger Antrag. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Gemeinde in so einem Fall neue Flächen ausgesucht hätte. Das hätte die Abänderung des Erlasses von 2015, möglicherweise neue Gutachten und Untersuchungen bedeutet. Das hätte die Erweiterung der Domäne zeitlich massiv zurückgeworfen.

Wer eine Lösung außerhalb von Gerichten sucht, der braucht den Vorschlag aufzugreifen, den ich bereits in der Presse kommuniziert habe.

Die Gemeinden stoßen eine erneute Sektorenplanabänderung vor. Das ist, wie bereits erwähnt, ein langwieriger Prozess, aber aktuell die einzige legale Lösung.

Ich schließe nicht aus, dass wir in der Phase 3 der Reform der Raumordnung, die bereits angestoßen wurde, neue Werkzeuge entwickelt werden. Natürlich muss das Ganze mit der Vision der DG für die Raumstrategie, den Vorgaben der Wallonischen Region in ihrer Zuständigkeit und den nationalen und europäischen Vorgaben im Einklang sein.

Es lohnt sich auf jeden Fall die Planungsinstrumente in der Raumordnung auf Herz und Nieren zu prüfen.

Doch in der Zwischenzeit gelten die aktuellen Bestimmungen der bestehenden Rechtsgrundlagen.

Angesichts all dieser Informationen möchte ich es nicht versäumen, nach der Aufarbeitung des Themas in der Presse und der Öffentlichkeit, mit aller Deutlichkeit zu sagen, dass mich diese Angelegenheit zutiefst besorgt.

Ich bin froh, dass die beiden Fragesteller mir die Möglichkeit gegeben haben, zu dieser Thematik etwas ausführlicher Stellung zu beziehen.

Ich stelle mir die Frage, wohin das führen soll, wenn demnächst jeder Person, die mit regelkonformen Entscheidungen in der Raumordnung nicht einverstanden ist, abseits der festgelegten Beteiligungsverfahren und der Beschwerdeprozeduren, so viel Raum zugesprochen wird.

Erst recht, wenn die Betroffenen in völliger Kenntnis des Sachverhalts gehandelt haben.

Wer in der Raumordnung den Eindruck vermittelt, dass jedem Unzufriedenen Unrecht getan wird, der sagt im Endeffekt, dass wir keine Regeln brauchen.

Ohne klare Regeln schaffen wir aber keine Freiheit. Wir führen unsere Gesellschaft in die Unfreiheit.

Wer an einem friedlichen Miteinander in einem gemeinsamen Lebensraum interessiert ist, der Soziales, die Wirtschaft und den Umweltschutz im Einklang bringt, der kommt nicht umher, Vorhaben zu unterstützen, aber auch Vorhaben abzulehnen, wenn sie weder der Raumstrategie noch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Die Prozedur, die für die aktuelle Sektorenplanabänderung der Domäne gültig war, lege ich Ihnen der Beantwortung dieser Frage als Schema anbei.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Schrift vergrößernSchrift verkleinernStandard