Parlament / Reden & Parlament

Die durch die Regierung gewährten coronabedingten Zuschussgarantien für die WPZS


Es gilt das gesprochene Wort!

12.01.2022

885 Frage und Antwort zu den durch die Regierung gewährten coronabedingten Zuschussgarantien für die WPZ

Die Zuschussgarantie, die 2021 den Wohn- und Pflegezentren gewährt wurde, wird für 2022 unter den gleichen Vorgaben verlängert.

Hierfür benötigt die Regierung die Zustimmung des Parlaments. Ein entsprechendes Krisendekret 2022 ist aktuell in Vorbereitung.

Lediglich Ausfälle in der Tagespflege und Tagesbetreuung könnten 2022 nicht mehr finanziert werden, da vorgesehen ist, dass das Angebot im Laufe des Jahres in den WPZS wieder starten soll.

Das Personal der Tagespflege und Tagesbetreuung wird in den WPZS eingesetzt und wird somit durch die Zuschussgarantie der WPZS finanziert. Eine weitere Zuschussgarantie würde in diesen beiden Angeboten einer doppelten Bezuschussung gleichkommen.

Wie schon 2021 wird außerdem jedes WPZS bis zum 31. März 2022 zwei Quarantäneplätze vorsehen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft finanziert hier den Einnahmeverlust, der dadurch entsteht.

Je nach epidemiologischer Lage kann diese Maßnahme verlängert werden.

Zur Handhabung der Zuschussgarantie für coronabedingte und nicht-coronabedingte Leerstände kann ich folgendes sagen:

Alle Leerstände sind zuerst einmal coronabedingte Leerstände.

Als Ausnahme dafür gilt hierbei jede zusätzliche Maßnahme der WPZS, die einen Einfluss auf die Einzüge hat.

Der Einzugstopp von Vivias bedeutet zum Beispiel, dass die Zuschussgarantie bis zum Tag des Inkrafttretens des Einzugsstopps gewährt wurde und danach nicht mehr.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Schrift vergrößernSchrift verkleinernStandard