Am 3. Dezember feiern wir den internationalen Tag der Menschen mit einer Behinderung. Nachdem auf Ebene der Vereinten Nationen 1982 ein Aktionsplan für die Belange der Menschen mit Behinderung erarbeitet wurde, steht dieser Tag seit 1993 ganz in diesem Zeichen.
Menschen mit Behinderung haben – wie jeder andere Bürger – das Recht und den Anspruch, ihren Alltag mitzugestalten und am öffentlichen Leben aktiv teilzunehmen. Ausschluss und Diskriminierung haben in unserer Gesellschaft keinen Platz!
Aus diesem Grund hat sich die DG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die Inklusion, die in der DG aktiv vorgelebt wird, ist ein Querschnittsthema und daher einer der wichtigsten Schwerpunkte des Regionalen Entwicklungskonzeptes. Es betrifft alle Bereiche der Politik, von Bildung und Arbeit über Kultur bis hin zu Gesundheit und Wohnungsbau.
Auch in diesem Jahr finden am 3. Dezember in der DG zahlreiche Aktionen statt. Die Dienststelle für Personen mit einer Behinderung (DPB) organisiert in den kommenden 2 Wochen die Informationsveranstaltung „DG inklusiv“ in mehreren Grundschulen.
Am 16. Dezember ist zudem erstmalig in der DG der DUOday. Alle Einrichtungen und Unternehmen sind aufgerufen, einen Menschen mit einer Behinderung für diesen einen Tag bei sich aufzunehmen, um mit einem Mitarbeiter ein Duo zu bilden und ihm somit einen Einblick in das jeweilige Tätigkeitsfeld zu ermöglichen.
Auch ich werde diesem Aufruf folgen und einen Praktikanten in mein Kabinett holen.
Macht mit und geht mit gutem Beispiel für eine inklusivere DG voran.