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Thema Besuchszeiten bei Sterbenden und älteren Menschen


Es gilt das gesprochene Wort!

06.10.2021

798 Frage und Antwort zum Thema Besuchszeiten bei Sterbenden und älteren Menschen

Die Deutschsprachige Gemeinschaft kann die Besuchszeiten in den Krankenhäusern nicht bestimmen.

Der Föderalstaat legt einen allgemeinen Rahmen fest.

Die aktuelle Fassung dieses Rahmens datiert vom 3. Juni 2021.

Der Rahmen ist relativ flexibel.

Es gibt verschiedene Etappen, die von 0 bis 3 gehen.

Außerdem wird zwischen Besuche und der Begleitung unterschieden.

Die Etappe 0 steht für den „Normalzustand“. Es gibt keinerlei Einschränkungen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zwischen allgemeinen und besonderen Einschränkungen.

Die Bestimmungen können die Dauer und Uhrzeit des Besuchs, die Zahl der Besuche und der Besucher betreffen.

Bei der Etappe 3 sind keine Besuche erlaubt. Trotzdem gibt es unter bestimmten Bedingungen auch Ausnahmen. So zum Beispiel für die Entbindung, die Pädiatrie, den Palliativzustand und weitere.

Das bedeutet, dass es immer möglich sein muss, Abschied von einer sterbenden Person zu nehmen.

Der Chefarzt des jeweiligen Krankenhauses übernimmt die Verantwortung für die Einschätzung der Situation und die Ausarbeitung des Regelwerks im Krankenhaus.

Wie sieht nun die jeweilige Regelung pro Krankenhaus aus?

Alle Details kann man hier einsehen: 20210603_-_circ_htsc_visite_w.pdf (belgique.be)

In der Klinik St.Josef in St.Vith sind Besuchszeiten von 18.30 Uhr bis 20 Uhr möglich.

Besuche außerhalb dieser Uhrzeit sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es darf maximal ein Besucher pro Patient anwesend sein. Diese Person muss sich ausweisen, mindestens 15 Jahre alt sein und sie darf keine COVID-19 Symptome aufweisen.

Es ist kein Besuch für Patienten in Isolation (d.h. für COVID-19 Fälle) und in der Notaufnahme erlaubt.

Besuche bei Personen, die derzeit im Sterben liegen, sind möglich, wenn der Arzt den Patienten „palliativ“ einstuft.  Dies geschieht in Absprache mit der Familie. Ab dann kann egal wer den Patienten egal wie oft besuchen.

Die allgemeine Regel im St. Nikolaus Hospital lautet, dass auf Termin für 1 Stunde pro Tag Besuch gestattet ist.

Für die COVID-Station ist es so, dass die Station über den Empfang von Besuch entscheidet.

Im Sterbefall, und das zählt auch für die COVID-Station, können Besuche in Absprache mit der Station erfolgen. Die Besucher müssen in dem Moment Schutzkleidung tragen. Es gibt in dem Fall keine Beschränkung in Sachen Uhrzeit und es sind 4 Personen gleichzeitig erlaubt.

Derzeit ist die Anwendung des CST für die Besuche nicht gestattet. Die Regierung kann das CST erst ab Ende November in den Krankenhäusern anwenden, insofern es einen Bedarf hierfür gibt.

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