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Bewohner und Personal brauchen eine Verschnaufpause – Weitere Lockerungen für die WPZS


2. Juli 2021

Sinkende Zahlen und gute Impfquote

PRESSEMITTEILUNG: Bewohner und Personal brauchen eine Verschnaufpause – Weitere Lockerungen für die WPZS

Bereits im Februar hat der Gesundheitsminister der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Antonios Antoniadis (SP), in Absprache mit den Verantwortlichen der jeweiligen Einrichtungen für die Bewohner und das Personal der Wohn- und Pflegezentren (WPZS) der DG einen „Exit-Plan“ beschlossen. Nun, da der Sommer da ist und die Situation es zulässt, weist der SP-Politiker auf weitere neue Lockerungen hin.

Aufgrund stetig sinkender Infektionszahlen und dank der bisher guten Impfbeteiligung in der Bevölkerung können weitere Schritte zu einer Öffnung der WPZS unternommen werden. Darauf hat Antonios Antoniadis als zuständiger Minister für Gesundheit und die Aufsicht über die Wohn- und Pflegezentren in der DG in einem Rundschreiben an die Heimleiter der WPZS hingewiesen. „Wir nehmen als Regierung zur Kenntnis, dass die WPZS im Rahmen ihrer Autonomie seit dem 19. März 2021 individuelle Stufenpläne erarbeitet haben. Wichtig bleibt, dass die Maßnahmen Sicherheit bieten, aber verhältnismäßig bleiben“, erklärt Antonios Antoniadis in einer Pressemitteilung.

Zu den neuen Lockerungen, die auf Basis der föderalen Richtlinien von Sciensano und der Beschlüsse des Konzertierungsausschusses für die einzelnen Einrichtungen empfohlen werden, gehört unter anderem die Aufhebung der Einschränkungen in der Mobilität der Bewohner innerhalb der Einrichtung. So können Aktivitäten entweder individuell oder im Kollektiv organisiert werden. Außerdem darf das Prinzip der Kontaktblasen in den Wohnbereichen aufgehoben werden.

Für die Organisation von Aktivitäten, an denen Angehörige der Bewohner beteiligt sind, sind die föderalen Regelungen für organisierte Aktivitäten zu beachten. Diese finden unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregeln statt, und es gilt die Maskenpflicht.

Ferner können seit kurzer Zeit weitere externe Dienstleister (neben Friseuren und Fußpflegern nun u. a. auch Priester und Animatoren) ihre Tätigkeit innerhalb der Einrichtung – unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der föderalen Maßnahmen für den jeweiligen Sektor – ausüben.

Auch für die Besucher in den WPZS gibt es positive Nachrichten. Die Anzahl der erlaubten Gäste für die Heimbewohner richtet sich nun nach der Anzahl enger Kontakte, die für die Allgemeinbevölkerung vom Konzertierungsausschuss festgelegt werden (aktuell acht Personen, Kinder unter zwölf Jahren ausgenommen). Dabei können die Besuchspersonen alle 15 Tage wechseln. Es gilt weiterhin, dass die Gäste die üblichen Hygieneregeln beachten und für die Gesamtzeit des Aufenthaltes in den öffentlichen/gemeinschaftlichen Bereichen der Einrichtung eine chirurgische Maske tragen.

Zu besonderen Anlässen sind mehr Personen für den Besuch zugelassen. Wenn diese innen stattfinden, dann müssen die Anwesenden sitzen, die Sicherheitsabstände einhalten, die Hygieneregeln beachten und einen Mund- und Nasenschutz tragen.

Wie der Minister mitteilt, ist eine weitere Empfehlung, dass der körperliche Kontakt zwischen dem Bewohner und den Besuchern unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt ist. Ebenfalls möchte der Minister zu Spaziergängen oder Aktivitäten im Freien auch außerhalb der Einrichtung (und unter Einhaltung der föderalen Maßnahmen) ermuntern. Das kann auch im Beisein der Familien erfolgen. „Das Einkaufen außerhalb der WPZS ist ebenso gestattet, dies aber natürlich weiterhin unter der Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen. Eine Quarantäne für die Bewohner bei ihrer Rückkehr von solchen Ausflügen ist nicht notwendig. Es sei denn, sie bleiben länger als 48 Stunden fort. Dann wird für doppelt Geimpfte ein Schnelltest empfohlen. Für Personen, die einmal oder nicht geimpft sind, gilt eine zehntägige Quarantänezeit mit einem PCR-Test bei der Rückkehr, der nicht älter als 48 Stunden ist, und einem zweiten Test nach Tag sieben“, erläutert der SP-Minister. Falls der zweite Test negativ ausfällt, entscheidet der Koordinationsarzt der Einrichtung, ob die Quarantäne aufgehoben werden kann.

Doppelt geimpfte Bewohner werden indes bei einer Rückkehr aus dem Krankenhaus (mindestens eine Übernachtung, ansonsten Schnelltest empfohlen) oder bei einem Neueinzug (in Kombination mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist) von der Quarantäne befreit. Senioren, die ein- oder keinmal geimpft sind, müssen zehn Tage in Quarantäne und bei der Rückkehr bzw. Einzug sowie am siebten Tag einen PCR-Test ablegen. Fällt dieser negativ aus, kann auch hier der Koordinationsarzt der Einrichtung veranlassen, die Quarantäne aufzuheben.

Ferner ist es bereits seit einiger Zeit für die Bewohner möglich, die Cafeteria aufzusuchen und ihre Mahlzeiten im Restaurant oder in den Gemeinschaftsräumen zu sich zu nehmen.

Da die Wohn- und Pflegezentren autonom die einzelnen Lockerungsmaßnahmen beschließen, sollten sich Besucher vorab bei den jeweiligen Einrichtungen über die aktuellen Besuchsbedingungen erkundigen.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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