Antoniadis genehmigt Ausschreibung der Arbeiten
PRESSEMITTEILUNG „Neugestaltung des Kirchplatzes in Kelmis hat strategische Bedeutung“
Die Lastenhefte zur Ausschreibung der Arbeiten rund um das Projekt der Städtischen Erneuerung des Kirchplatzes in Kelmis wurden vom zuständigen Minister für Raumordnung, Antonios Antoniadis (SP), genehmigt. Dies teilte der Minister in einer Mitteilung an die Presse mit.
„Mit der Übertragung der Zuständigkeiten zum 1. Januar 2020 wurden nicht nur die Bereiche Raumordnung, Wohnungswesen und Teile der Energie seitens der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen, sondern ebenso der Teilbereich Städtische Erneuerung“, erklärt Vize-Ministerpräsident Antoniadis.
In der Neugestaltung des Kirchplatzes sieht der Raumordnungsminister eine strategische Bedeutung für die Standortentwicklung der Gemeinde: „Kelmis bezeichne ich gerne als einen ungeschliffenen Diamanten. Die spannende Geschichte der Neutralzeit und die geografische Lage der Gemeinde bieten gute Voraussetzungen für den Ausbau des Tourismus und anderer wirtschaftlicher Aktivitäten. Das alles muss sich aber auch in der Raumplanung niederschlagen. Der Kirchplatz kann dabei nur ein erster Schritt sein, aber er wird nicht ausreichen.“
Die Akte Kirchplatz bezeichnete Antoniadis als viel zu langwierig. Das lag zum einen an der Art des Projekts und an der bisherigen Prozedur.
Denn bereits vor der Übertragung der Zuständigkeit hatte die Gemeinde Kelmis einen Antrag zur Erneuerung des Kelmiser Kirchplatzes gestellt, welcher von der damals noch zuständigen Wallonischen Region in einer Prinzipzusage bewilligt wurde.
„Allerdings enthielt diese vorläufige Zusage der Wallonischen Region lediglich eine Absichtserklärung zur Bezuschussung“, so Antoniadis. „Einen detaillierten Antrag für eine Bezuschussung sowie den dazugehörigen Städtebauantrag zur Umgestaltung des Kirchplatzes hat die Gemeinde Kelmis nach der Übertragung der Zuständigkeit bei der DG hinterlegt. Das System der Prinzipzusagen wird die DG in der Form nicht mehr weiterführen. In der Logik des Infrastrukturdekrets hat der Antragsteller nach der Aufnahme in den Plan ein Jahr Zeit, einen vollständigen Antrag zu hinterlegen. So haben sowohl der Antragsteller als auch die DG-Regierung Planungssicherheit.“
Im Januar 2021 wurde die endgültige Version des Projektes und das Lastenheft seitens der Gemeinde verabschiedet. Bereits Anfang Juni erteilte Antoniadis das grüne Licht für die Umsetzung des Projekts.
„In verschiedenen Dossiers wie die Erweiterung des Gewerbegebiets „Zur Domäne“ in Bütgenbach oder selbst am Beispiel des Kirchplatzes ist es der DG gelungen, die Bearbeitungsprozedur in der Raumordnung kürzer zu halten. Angesichts der Fülle an Dossiers, die mittlerweile eingereicht werden, ist das keine Selbstverständlichkeit.“
Der Zuschuss in Höhe von rund 725.000 Euro wird auf Grundlage der Vereinbarung zur Übernahme der Zuständigkeit von der Wallonischen Region gewährt.