Parlament / Reden & Parlament

Mobilitätsangeboten für Personen mit Beeinträchtigung in der DG


Es gilt das gesprochene Wort!

09.06.2021

716 Frage und Antwort zu Mobilitätsangeboten für Personen mit Beeinträchtigung

Die „organisierten“ Mobilitätsangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf sind in Ostbelgien in der Tat sehr vielfältig. Sie bauen meist auf dem Prinzip des Ehrenamts auf, wobei es auch dort Ausnahmen gibt.

So gewährleisten die Dienstleister für Menschen mit Beeinträchtigungen vielfach den Personentransport zwischen Wohnort und Beschäftigungsort bzw. Aktivitätenort. Hierfür stehen dann entsprechend rollstuhltaugliche Fahrzeuge und Mitarbeiter zur Verfügung, die zu Beginn und Ende der normalen Arbeitszeiten ausgelastet sind.

Einige dieser Busse stehen aber auch für ein „Rufbussystem“ zur Verfügung. Die Koordination des Angebots wird von der Beschützenden Werkstätte Meyerode (für den gesamten Süden) und von den Behindertenstätten Eupen (für den gesamten Norden) gewährleistet. Personen mit Beeinträchtigungen können sich dort melden, um das Angebot in Anspruch zu nehmen1.

Aufgrund der Zusammenarbeit mit der TEC entstehen für die Person dieselben Kosten wie bei der Inanspruchnahme eines Linienbusses. Das bedeutet, dass der reguläre Zonentarif entrichtet werden muss. Der Rufbus ist jedoch zeitlich flexibler auf die Bedarfe abgestimmt. Zwar kann es aus logistischen Gründen zum Umsteigen oder zu Fahrgemeinschaften kommen, das Angebot ist aber von Tür-zu-Tür zu verstehen. Der Rufbus wird vielfach für Fahrten zu Behördengängen, Arztbesuchen oder auch im privaten Kontext genutzt.

Da es sich jetzt um ein spezifisches Angebot für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen handelt, erfolgt die Information oft im Rahmen der Begleitung durch die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben oder durch einen in Anspruch genommenen Dienstleister. Hier wird die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben nochmals verstärkt auf dieses Angebot hinweisen, sollte ein entsprechender Bedarf ersichtlich sein.

Im Rahmen des REK III Projekts „Selbstbestimmt Leben“ wird die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben sich auch mit einer eventuellen Weiterentwicklung des Angebots beschäftigen. Das umfasst auch die Kommunikation.

1Anrecht auf das Angebot des Rufbusses haben:

  • Rollstuhlfahrer und stark Gehbehinderte, die kaum 300 m zu Fuß gehen können;
  • neurologisch geschädigte Personen mit starken Beeinträchtigungen;
  • Menschen mit Alzheimer oder Parkinson;
  •  Blinde und Epileptiker, die über keine Begleitung verfügen;
  • Geistig behinderte Personen, deren Mobilität stark eingeschränkt ist.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Schrift vergrößernSchrift verkleinernStandard