30. April 2021
Rundschreiben zur Genehmigung zeitweiliger Wetterschutzvorrichtungen
PRESSEMITTEILUNG: Wetterschutzvorrichtungen
Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie, sowie der Auflagen und Einschränkungen für den Einzelhandel, empfiehlt der für Raumordnung zuständige Minister Antonios Antoniadis (SP) in einem Rundschreiben an die Gemeinden, dass Wetterschutzvorrichtungen wie Schutzdächer oder Zelte vor Geschäften, sowie Restaurants und Cafés , bis zum 31. Dezember 2021, aufgestellt bleiben dürfen, und kein Ab- und Aufbau seitens der Gemeinden eingefordert werden sollte.
Im Hinblick auf die Wiedereröffnung der Terrassen unter Auflagen ab dem 8. Mai 2021, betrifft dieses Rundschreiben ebenfalls zeitweilige Wetterschutzvorrichtung für Terrassen d.h. demontierbare Zelte oder Überdachungen, die vor Regen und Wind schützen.
Dass ein Schutz vor Wind und Regen wichtig für die Restaurants und Cafés sind, liegt für Raumordnungsminister Antonios Antoniadis (SP) auf der Hand: „Im Mai ist nur die Außengastronomie zulässig. Wir müssen den Betreibern deshalb größtmögliche Planungssicherheit geben.“
Mit dieser Maßnahme würden weder die Geschäftsleute noch die Kunden wortwörtlich im Regen stehengelassen werden.
Es sei jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Wetterschutzvorrichtungen nicht um bauliche Maßnahmen handeln darf, die ein Zurückversetzen in den ursprünglichen Zustand unmöglich machen.
Die Wetterschutzvorrichtungen umfassen Schutzdächer sowie Zelte, um den Eingangsbereich sowie die Terrassen zu schützen. Diese dürfen auf öffentlichem oder Privateigentum, insofern dies in Zusammenhang mit einer bestehenden Tätigkeit steht, errichtet werden.
Alle Vorgaben aus sicherheitstechnischen Gründen, die gegen die Aufstellung einer Wetterschutzvorrichtung sprechen, sind darüber nicht außer Kraft gesetzt und es obliegt der Gemeindebehörde entsprechend ihrer Zuständigkeiten ggf. ordnungsregelnd einzugreifen.
Es gilt grundsätzlich zu beachten, dass die öffentliche Sicherheit gewährleistet sein muss.