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Schaffung von neuen Berufsprofilen in den WPZS


Es gilt das gesprochene Wort!

17.03.2021

581 Frage und Antwort zur Schaffung von neuen Berufsprofilen in den WPZS

Eine Anpassung der Personalnormen ist eine komplexe Angelegenheit. Es gilt, ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Anspruch an Qualität im Sinne der Bewohner, dem Bedarf der Einrichtungen und der Realität auf dem Arbeitsmarkt, zu finden.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Es gibt nichts Einfacheres als zu verordnen, dass in jedem Wohnbereich in den Wohn- und Pflegezentren (WPZS) ein Krankenpfleger mehr beschäftigt werden sollte.

Die Regierung würde sogar die Mittel hierfür im Haushalt vorsehen.

Entspricht das aber dem Bedarf der Bewohner? Spiegelt das wider, was die WPZS benötigen? Und was noch wichtiger ist: Wären sie in der Lage diese Stellen zu besetzen?

Ich fürchte, dass all diese Fragen mit NEIN beantwortet werden können.

Ich befürchte sogar, dass die Normen nicht erfüllt werden könnten. Das würde bedeuten, dass wir den WPZS die Betriebsgenehmigung aberkennen müssten.

Die DG ist seit 2019 für die Festlegung der Personalnormen zuständig und arbeitet gemeinsam mit den Akteuren mit Bedacht an einer Reform.

Leider hält aber die Corona-Pandemie sowohl den betroffenen Fachbereich im Ministerium als auch die Wohn- und Pflegezentren selbst im Würgegriff.

Wunsch der WZPS war es, dass wir erst Anfang des Jahres 2021 mit der Arbeit beginnen. Ein erstes Treffen hat erst vor wenigen Wochen stattgefunden.

In Kürze wird eine Arbeitsgruppe mit den Sozialpartnern eingesetzt.

Wie ich schon wiederholt im Ausschuss erklärt habe, könnten neue Berufsprofile die WPZS personell verstärken.

Konkret denke ich an sogenannte „Alltagsbegleiter“. Das wären Menschen, die die Senioren und das Pflegepersonal im Alltag unterstützen. Es geht nicht darum, das Pflege- und Reha-Personal zu ersetzen.

Eine andere Piste die untersucht wird, ist die Einführung einer dualen Ausbildung für gewisse Pflegeberufsprofile. Dies hatte auch der Bürgerrat empfohlen. Hier arbeite ich gemeinsam mit

der zuständigen Kollegin, Lydia Klinkenberg, zusammen. Bedarf und Machbarkeit müssten aber mit allen Beteiligten besprochen werden.

Unser Ziel muss es sein, die Selbstbestimmung der Senioren in den Wohn- und Pflegezentren zu festigen und die Arbeit des Personals auf breitere Schultern zu verteilen.

Was die Finanzierung der Wohn- und Pflegezentren angeht, so möchte ich daran erinnern, dass es keine direkte Verbindung zum Personal gibt. Diese wird auf Grundlage der Anzahl Bewohner in drei Unterstützungskategorien, den entsprechenden Belegungstagen und Tagespauschalen berechnet.

Natürlich ist die DG bereit, die nötigen Finanzmittel für eine bedarfsgerechte Begleitung der Seniorinnen und Senioren vorzusehen, wie wir das bereits mit der Übernahme der Zuständigkeit tun.

Was den Zeitplan für die Anpassung der Personalnormen angeht, so wird dieser im Addendum der Abkommen über den nichtkommerziellen und dem öffentlichen Sektor vorgegeben. Die Regierung hat mit den Sozialpartnern vereinbart, dass die notwendigen Rechtsgrundlagen im ersten Halbjahr 2022 geschaffen werden (siehe Auszug im Anhang).

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