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DG und Wallonie lehnen Windrad in Eynatten ab


17. Februar 2021

Stellungnahme des zuständigen Ministers für Raumordnung

STELLUNGNAHME: DG und Wallonie lehnen Windrad in Eynatten ab

In einer Stellungnahme bestätigte Raumordnungsminister Antonios Antonadis (SP), dass das Unternehmen NMC keine Globalgenehmigung zur Errichtung eines einzelnen Windrads auf dem firmeneigenen Gelände erhalten soll. Damit begünstigen die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Wallonische Region in der gemischten Berufungskammer die Entscheidung des Raerener Gemeindekollegiums vom Oktober 2020.

Antoniadis begrüßt weiterhin den Ausbau der Windenergie, spricht sich aber gleichzeitig für die Errichtung von Windparks an ausgewiesenen Standorten in Ostbelgien aus, anstelle der Genehmigung von einzelnen Windrädern, die das Landschaftsbild verschandeln oder zu nah an Wohngebieten errichtet werden.

„Im konkreten Fall würde das Windrad in Eynatten einen zu starken Eingriff in das Landschaftsbild bedeuten und einer gewaltigen Landmarke gleichkommen“, so der Raumordnungsminister. „Aus dem Antrag geht hervor, dass das Windrad mindestens 130 Meter hoch sein würde. Allerdings bleibt unklar, wie hoch das Windrad am Ende wäre. Im Antrag machen Luminus und NMC unterschiedliche Angaben hinsichtlich der Höhe. Mal ist die Rede von 130, mal von 150 und sogar von 180 Metern. Selbst in der Anhörung blieb diese Frage unbeantwortet.“

Neben dem Eingriff in das Landschaftsbild bemängelt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine zu geringe Entfernung zu anliegenden Wohnhäusern. Dabei beruft sich die Raumordnungsbehörde auf den wallonischen Referenzrahmen für Windenergie.

„Ohnehin waren die Bedenken aus der Bevölkerung groß“, so der SP-Minister. „1500 Unterschriften wurden vorab beim Raerener Gemeindekollegium eingereicht. 65% der Unterschriften kamen aus der Gemeinde Raeren. Unter den Gegnern des Projekts findet man auch umliegende Unternehmen, die sich um die Ausweitung ihrer geschäftlichen Aktivitäten sorgen.“

Die Bevölkerung führt gesundheitliche und Sicherheitsbedenken, ästhetische Gründe, einen Wertverlust ihrer Immobilien und viele weitere Gründe an.

Statt des einzelnen Windrads innerhalb der Ortschaft verweist Antoniadis deshalb stattdessen auf das Windparkprojekt der Gemeinde Raeren unweit des Ortsteils Petergensfeld. Dort könnte sich NMC am Ausbau der Windenergie beteiligen.

Zur Prozedur

NMC und Luminus stellten Ende 2019 einen Antrag auf Globalgenehmigung bei der Gemeinde Raeren zwecks Errichtung eines Windrades.

Nach mehreren Untersuchungen, öffentlichen Befragungen und Gutachten, hat sich das Kollegium der Gemeinde Raeren am 22. Oktober 2020 gegen die Errichtung des Windrades entschieden.

Am 26. November reichten NMC und Luminus eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gemeindekollegiums bei der gemischten Beschwerdekammer ein.

Die gemischte Beschwerdekammer besteht aus Vertretern des für Raumordnung zuständigen Ministers Antonios Antoniadis (SP), der Ministerin für Umwelt und Energie der Wallonischen Region Céline Tellier (Ecolo) und des Ministers für Mobilität der Wallonischen Region Philippe Henry (Ecolo).

Am 26. Januar 2021 fand eine Anhörung von NMC und Luminus sowie der Gemeinde Raeren statt.

Die beiden Parteien haben ihren Antrag bzw. die Verweigerung der Genehmigung verteidigt.

Daraufhin hat die gemischte Berufungskammer die Entscheidung getroffen, der Beschwerde nicht zu folgen.

Damit eine Entscheidung für den Beschwerdeführer positiv gefällt wird, müssen die Wallonische Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft einverstanden sein.

Während sich die Deutschsprachige Gemeinschaft aus urbanistischen Gründen gegen das Projekt ausgesprochen hat, hat die Wallonische Region ihre negative Entscheidung mit einem Formfehler in Verbindung mit der Umweltgenehmigung begründet.

Dem Beschwerdeführer bleibt immer noch der Weg zum Staatsrat.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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