Parlament / Reden & Parlament

„ADeL“-Miet- und Umzugsbeihilfe


Es gilt das gesprochene Wort!

13.01.2021

494 Frage und Antwort zur „ADeL“-Miet- und Umzugsbeihilfe

Umzüge in andere Gebietskörperschaften gibt es in vielen Ecken dieses Landes. Ein Anspruch auf eine Miet- oder Umzugshilfe gibt es in dem Fall nicht. Das Anrecht auf die ADeL-Prämie oder die Umzugsbeihilfe besteht nur im eigenen Territorium.

Dieser Umstand ist zunächst durch die Verfassung und das Sondergesetz geregelt.

Für das Wohnungswesen sind insgesamt vier Teilstaaten zuständig.

Selbst, wenn wir in Belgien alle die gleichen Fördermaßnahmen hätten, würden die übergeordneten Gesetze eine Übertragung der Rechte zunächst nicht zulassen.

Kooperationsabkommen könnten solche Situation in dem Fall regeln.

Wir haben allerdings verschiedene Unterstützungsangebote im Land/in den Teilstaaten.

Deshalb hat im Prinzip jeder Bürger bei einem Umzug im jeweiligen Teilstaat das Recht auf die dort bestehenden Beihilfen und Dienstleistungen.

Durch den Wechsel des Wohnsitzes wird, ähnlich wie beim Kindergeld, die zuständige Gebietskörperschaft geklärt und somit wird das am neuen Wohnsitz geltende System angewandt.

Ob die Sachbearbeiter in den ÖSHZ des Landes über die vier verschiedenen Regelungen informiert sind, kann ich nicht bestätigen.

Aufgrund Ihrer Fragestellung habe ich allerdings die Verwaltung angeordnet, die entsprechende Stelle auf der Webseite von Ostbelgienlive dahingehend zu präzisieren.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Schrift vergrößernSchrift verkleinernStandard