Es gilt das gesprochene Wort!
09.11.2020
Mit dem Wegfall der Baugenehmigung für das Anlegen von Terrassen haben wir die Corona-Krise zum Anlass genommen, um eine Bestimmung kurzfristig abzuschaffen, die ohnehin im kleinen Ostbelgien nicht nötig ist und unnötige Bürokratie bedeutet hat.
Wer eine Terrasse anlegen wollte, die grösser als 50qm ist, musste bisher eine Städtebaugenehmigung beantragen. Diese Bestimmung gibt es aber seit dem Sommer nicht mehr. Das hat dem HoReCa-Sektor ermöglicht, relativ kurzfristig die Terrassenflächen zu erweitern.
Welche Erfahrungen damit gemacht wurden, ist uns nicht bekannt, da wir nicht mehr als Instanz im Verfahren vorgesehen sind.
Allerdings ist allgemein bekannt, dass Cafés und Restaurants in vielen Gemeinden ihre Terrassen in der Zeit vergrößert hatten, um den Hygieneprotokollen den Föderalstaats entsprechen zu können.
In der Kürze der Zeit, war es uns nicht möglich, alle Gemeinden, betreffend der neuesten Änderung, nämlich die Aussetzung eines Antrags auf Städtebaugenehmigung für Wetterschutzvorrichtungen für den Einzelhandel und den HoReCa-Sektor, wenn die Frist von 60 Tagen überschritten wird, zu befragen.
Auf Nachfrage bei der Stadt Eupen hat sich herausgestellt, dass bisher 1 Antrag eines HoReCa-Betriebs und 3 Anträge von Einzelhändlern vorliegen, um eine Wetterschutzvorrichtung bis Ende April 2021 aufzusetzen.
Das Datum ist insofern von Bedeutung, da die Bestimmung bis zu diesem Zeitraum entfällt.
Ein administrativer Aufwand für die Gemeinden entsteht dadurch nicht. Durch den Wegfall der Bestimmung entfällt allenfalls ein Mehr an Bürokratie, dadurch, dass eben kein Städtebauantrag bearbeitet werden muss.
Die Gemeinde muss lediglich weiterhin prüfen, ob beim Aufbau solcher Schutzvorrichtungen die Sicherheitsvorschriften respektiert werden und alle Versicherungsfragen geklärt wurden.
Dieser Akt war jedoch auch bisher, neben dem Antrag auf Städtebaugenehmigung, notwendig.