23. Oktober 2020
Besuche bis Dienstag eingestellt
20201023 Besuchsmöglichkeiten in den WPZS angepasst
Der Rahmen, in dem Besuche in den Wohn- und Pflegezentren für Senioren (WPZS) stattfinden dürfen, muss aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und der Entwicklung der Fallzahlen und steigenden Krankenhausaufnahmen weiter angepasst werden. Besuche von Angehörigen werden nur noch in den Gemeinschaftsräumen der Einrichtung gestattet. Darauf haben sich Vize-Ministerpräsident Antonios Antoniadis (SP) und die Leiter der Wohn- und Pflegezentren in einer Versammlung verständigt. Ein Besuchsverbot wie im März soll möglichst vermieden werden.
In vielen Sektoren wurden bereits Einschränkungen beschlossen und auch die WPZS müssen dem aktuellen Infektionsgeschehen Rechnung tragen. Aus diesem Grund müssen ab diesem Samstag die Besuche bis einschließlich Dienstag, den 27. Oktober vorerst eingestellt werden, damit die Heime die notwendigen infrastrukturellen Vorkehrungen zum Schutz der Bewohner treffen und vorbereiten können. Die Wohn- und Pflegezentren von Vivias in St. Vith und Bütgenbach werden aufgrund von Testungen und weiteren Vorkehrungen bereits heute keinen Besuchskontakte organisieren können.
Ab Mittwoch kann der Kontakt mit den Heimen aufgenommen werden, um im Rahmen der neuen Regeln Besuche zu vereinbaren. Diese sehen vor, dass diese im Voraus vereinbart und nur während festgelegter Zeiten in den Gemeinschaftsräumen stattfinden dürfen. Zimmerbesuche bleiben bis auf Weiteres untersagt. Einzige Ausnahme hierzu stellen bettlägerige Senioren dar. Heime, in denen Zimmerbesuche bis dato ohnehin nicht möglich waren, sind von dieser Veränderung nicht betroffen.
Auch die maximale Zahl der Besucher, die zeitgleich das Heim betreten und einen Bewohner besuchen dürfen, wird beschränkt.
Besucher und Heimbewohner müssen während des gesamten Besuchs die Hygienemaßnahmen befolgen, den Mindestabstand einhalten und dürfen den Mund- und Nasenschutz nicht abnehmen. Aufgrund dessen ist es während der Besuchszeit auch verboten, zu essen oder zu trinken. Allen weiteren Anweisungen des Personals muss zu jedem Zeitpunkt Folge geleistet werden.
Auch die Eintragung in das Besuchsregister bleibt obligatorisch, um im Infektionsfall das Tracing zu erleichtern. Nach jedem Besuch werden zudem die Räumlichkeiten desinfiziert, um eine Infektion möglichst zu verhindern.
Für die Modalitäten, wie viele Besucher zeitgleich gestattet werden, die Dauer des Besuchs oder die Besuchszeiten, muss das jeweilige Heim selbst kontaktiert werden. Auch wird darum gebeten, wieder digitale Besuchsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hatte die Heime hierfür mit Tablets und rollenden Bildschirmen ausgestattet.
„Wir sind uns über die Strenge der Maßnahmen bewusst. Doch es geht uns darum, das geschützte Umfeld, in dem die Senioren leben, zu erhalten. Die Bewohner zählen zur Risikogruppe. Wir können es aber nur mit der Unterstützung der Bevölkerung geschützt halten. Deswegen bitten wir auch darum, dass Menschen, die sich krank fühlen oder Symptome einer Grippe oder einer Covid-19 Erkrankung haben, auf einen Besuch in den Wohn- und Pflegezentren verzichten. Das gilt genauso für Menschen, die in ihrem Umfeld Kontakt mit positiv getesteten Personen haben.“, so Antoniadis und die Heimleiter in einer gemeinsamen Stellungnahme.