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Ausgang für Wohn- und Pflegezentren angepasst


13. Oktober 2020

Besuchskontakte in den Heimen weiterhin möglich

PRESSEMITTEILUNG: WPZS Ausgang für Wohn- und Pflegezentren angepasst

Wegen des erhöhten Infektionsrisikos in Ostbelgien haben sich die Leiter der Wohn- und Pflegezentren und Vize-Ministerpräsident Antonios Antoniadis (SP) darauf verständigt, dass die Bewohner vorerst an keinen Aktivitäten außerhalb der Einrichtungen teilnehmen sollten. Die Besuchskontakte in den Wohn- und Pflegezentren bleiben hingegen weiterhin möglich. Die Maßnahme tritt ab heute, den 13. Oktober in Kraft.

Das veränderte Infektionsgeschehen im Land zwingt die Einrichtungen und die Aufsichtsbehörde zu diesem Schritt, nachdem in den letzten Tagen die Zahl der positiv getesteten Menschen in Ostbelgien deutlich zugenommen hat. Allein in den beiden Krankenhäusern betrug der Anteil positiver Tests im Vergleich zu der Gesamtzahl der durchgeführten Tests in der vergangenen Woche über 13%. Anhand dieses Werts ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Die bisherigen Ergebnisse legen die Vermutung nahe, dass die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung vorangeschritten ist. Grund zur Sorge bereitet allerdings das zunehmende Risiko einer Infektion für ältere Mitmenschen und Menschen mit einer chronischen Erkrankung. Bereits zum Wochenende wurden mehrere Patienten mit einer Covid-19-Diagnoseoder mit Verdacht in den Krankenhäusern in Ostbelgien aufgenommen.

In Absprache mit dem jeweiligen Koordinationsarzt der Einrichtung bleibt die Besuchsregelung der Angehörigen in den Wohn- und Pflegezentren unangetastet. Ausgehend von den jeweiligen infrastrukturellen Bedingungen sind Besuche im Zimmer der Bewohner oder in Gemeinschaftsräumen weiterhin gestattet. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsregeln. Außerdem wird ein Besuchsregister geführt.

Die Anpassung der Ausgangsregelung gilt nicht für die Bezieher einer betreuten Wohnung.

Angehörige, die sich krank fühlen oder krank sind, sollten zudem auf einen Besuch ihres Bewohners verzichten.

Trotz festgestellter Infektionen von Mitarbeitern der Einrichtungen oder Besuchern haben die Maskenpflicht, die Hygienevorschriften und die Abstandsregelung die Übertragung des Virus auf Bewohner bisher erfolgreich verhindert.

Zudem war der Ausgang der Bewohner einer Senioreneinrichtung in dieser globalen Form nur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bisher möglich.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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