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Weitere Vorgehensweise im Bereich Energie


Es gilt das gesprochene Wort!

01.07.2020

276 Frage und Antwort weitere Vorgehensweise im Bereich Energie

Die Umwelt zu schützen und zu erhalten, gehört zu den Grundvoraussetzungen des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts.

Die Erkenntnis um die Belastungsgrenzen unseres Planeten ist ein erster, aber kein ausreichender Schritt. Es bedarf konkreter Ziele und Maßnahmen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bekennt sich zum Pariser Klimaabkommen, dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2030 und den UN-Nachhaltigkeitszielen, welche ihren Niederschlag im Regionalen Entwicklungsprogramm finden.

2019 verabschiedeten die Deutschsprachige Gemeinschaft und die neun Gemeinden mit der Unterstützung des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie den Integrierten Energie- und Klimaplan für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Dieser Plan enthält 23 Maßnahmen zum Erreichen der Klima- und Energieziele.

Der Integrierte Energie- und Klimaplan ist somit die zugrundeliegende Strategie zum Erreichen der internationalen Ziele.

Wobei die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Wallonische Region – anders als im Plan verkündet – inzwischen die Senkung der CO²-Emmissionen bis zum Jahr 2030 um 55% anstelle der bisher 40% vereinbart haben.

Die Gestaltung der Energieprämien ist eines von vielen Instrumenten, um die ambitionierten Ziele zu erreichen.

Aktuell wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Förderung der Energieeffizienz in Privathäusern durch ein im Jahr 2019 eingeführtes Prämiensystem der Wallonischen Region gewährleistet.

Dieses System basiert, nach meinem Dafürhalten und nach Rücksprachen mit Experten, auf einem zu aufwendigen Energieaudit1. Dieses Audit betrachte ich als Hemmschuh für das Beantragen von Energieprämien.

Konkret werden daher weniger Anträge gestellt.

Wenn wir eine Verbesserung der Energieeffizienz des Wohnraums in Ostbelgien anstreben, dann muss dieses System erneut reformiert werden.

In der Zwischenzeit kann die Bevölkerung natürlich weiterhin die Prämien beantragen.

Mein Ziel ist es, den Zugang zum neuen Prämiensystem einfacher zu gestalten.

Es soll zwei Verfahren geben. Zum einen die niederschwellige Förderung von bis zu zwei Maßnahmen als energetische Verbesserung der Gebäude und zum anderen eine Förderung von Gebäudesanierungen ab drei Maßnahmen bis hin zur Kernsanierung.

Für beide Förderwege sehen wir kein Audit mehr vor. Stattdessen setzen wir auf Beratung und einen Energiepass.

Leider würde eine detaillierte Erläuterung den zeitlichen Rahmen sprengen.

Wir werden unseren Vorschlag im Herbst der Arbeitsgruppe Wohnungswesen und Energie als Diskussionsgrundlage vorlegen, die wiederum Empfehlungen aussprechen wird.

Der Arbeitsgruppe gehören die sechs Parteien an, die im Parlament vertreten sind, die neun Gemeinden und die Sozialpartner. Die Arbeitsgruppe kann jederzeit Experten zu Rate ziehen.

Das neue System wird spätestens zum 1. Januar 2022 greifen. Sollte man die Arbeiten früher abschließen können, dann könnte ich mir ein früheres Datum vorstellen.

1Zu Beginn wird in der Wohnung ein Audit durch einen von der Wallonischen Region anerkannten Auditor durchgeführt. Dieser listet die nötigen Arbeiten in einer bestimmten Reihenfolge („Paket“) auf, die verpflichtend ist und sendet den Bericht anschließend an die Verwaltung. Danach kann der Betroffene einen Antrag auf eine Auditprämie einreichen. Falls alle Bedingungen erfüllt sind, erhält man die Auditprämie und der Antragsteller kann mit den Arbeiten beginnen. Nach Abschluss jedes einzelnen Schrittes reicht der Antragsteller einen neuen Prämienantrag ein und erhält eine Prämie, insofern alle Bedingungen erfüllt sind.

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