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Vorstellung des Dekretentwurfs zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 20. Mai 2020 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region über das Erreichen der Europäischen Ziele in den Bereichen Klima und Energie


Es gilt das gesprochene Wort!

 22.06.2020

Rede zum Zusammenarbeitsabkommen Klima und Energie

Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident,

werte Kolleginnen und Kollegen,

zu Beginn dieses Jahres hat unsere Gemeinschaft eine bedeutende Autonomieerweiterung erfahren. Uns wurden nicht nur die Raumordnung und das Wohnungswesen, sondern auch ein damit verbundener Teil der Energiezuständigkeit übertragen.

Wenn wir neue Zuständigkeiten übernehmen wollen und nach einer Autonomieerweiterung streben, dann nur weil wir davon überzeugt sind, dass wir sie mindestens so gut werden ausführen können wie die politische Ebene, die sie uns übertragen hat.

Und heute haben wir im Energiebereich die Gelegenheit, unserer Verantwortung nachzukommen.

Das Thema Energie war im Zuge der Coronakrise in der Öffentlichkeit nicht präsent.

Dennoch haben wir in dieser Zeit kontinuierlich an der Verwaltung und Ausgestaltung dieser Zuständigkeit weitergearbeitet.

Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich ein eigenständiges System der Energiebeihilfen zu schaffen, das besser auf die Situation in der DG passt und den Ansprüchen einer nachhaltigen Politik für Mensch und Natur entspricht.

Dieses System soll spätestens mit der Gesetzgebung für das Wohnungswesen im Jahr 2022 in Kraft treten.

Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass wir einen ersten Vorschlag für ein neues Energieprämiensystem bereits im Herbst in der Arbeitsgruppe Wohnungswesen besprechen können.

Würde dies Einklang finden, dann könnte man unter Umstände ein System auch früher dekretal einführen.

Wir wollen Anreize schaffen, damit Ostbelgier durch die Renovierung eines Hauses oder einer Wohnung Energie und somit Kosten einsparen können.

Und das nicht nur, um langfristig Geld einzusparen, sondern auch um die Ressourcen unserer Erde zu schonen und aktiv gegen den Klimawandel vorzugehen.

Indem wir diese Anreize schaffen, schlagen wir sogar drei Fliegen mit einer Klappe, um die Situation in Ostbelgien zu verbessern.

Einerseits bringen sie den gerade beschriebenen ökologischen Nutzen mit sich.

Gleichzeitig bringen sie aber auch einen finanziellen und sozialen Nutzen mit sich, denn ein besser isoliertes Gebäude birgt zeitgleich finanzielle Einsparungen und schützt vor einer drohenden oder bestehenden Energiearmut.

Denn Nachhaltigkeit muss auch sozialverträglich sein. Sie darf kein Privilegium von einigen wenigen sein und sie darf sich schon gar nicht über die Interessen der Familien mit geringem Einkommen stellen.

Der Mehrwert gilt natürlich auch für die Gebäude der öffentlichen Hand.

Dort eingespartes Geld kann dann anderer Stelle wieder zum Wohle der Bevölkerung eingesetzt werden.

Stichwort Geld: Natürlich wird die DG deutlich mehr Mittel in die Energiesanierung investieren. Gerade im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, wo wir mehr Mittel erhalten haben, als bisher investiert wurden. Insgesamt sollen 30 Millionen Euro in das öffentlich geförderte Wohnungswesen investiert werden. Das ist ein sehr großes Investitionsprogramm und deutlich grösser als die Mittel, die in den letzten 15 Jahren investiert wurden. Mit diesen Mitteln werden nicht nur neue Wohnungen geschaffen. Im Prinzip wird die Grundlage geschaffen für die energetische Sanierung jeder Wohnung im Wohnungspark, die saniert werden sollte.

Doch Bedingung für solche Überlegungen ist natürlich das vorliegende Zusammenarbeitsabkommen mit der Wallonischen Region. Drei Punkte möchte ich an dieser Stelle explizit hervorheben:

Mit der Verabschiedung dieses Abkommens kommt endlich wieder Bewegung in einige Akten auf deutschsprachigem Territorium: Denn mit diesem Abkommen übernimmt die Wallonische Region die Auszahlung der vor dem 31. Dezember zugesicherten Energieprämien für die Bürgerinnen und Bürger der Deutschsprachige Gemeinschaft. Diese Zahlungen zu denen sich die ehemalige wallonische Regionalregierung sich verpflichtet hatte, waren bisher blockiert, weil die Verabschiedung des Zusammenarbeitsabkommens auf wallonischer Seite zunächst ins Stocken geraten war. Immerhin sind das Verpflichtungen in Höhe von mehr als 5,7 Millionen Euro.

Gleichzeitig verpflichten wir uns wiederum, 2,2 Prozent der Klimaziele zu realisieren, die die Wallonische Region laut Pariser Klimaabkommen erreichen soll. Wichtigstes und übergeordnetes Ziel im Energiebereich sollte demnach für die Deutschsprachige Gemeinschaft sein, ebenfalls an einen ökologischen, nachhaltigen und sozialverträglichen Gesellschaftswandel mitzuarbeiten. Mit einem Teil der neuen Energiezuständigkeiten können wir genau den vorantreiben! Was die Beteiligung zur innerbelgischen Koordination der Energiepolitik angeht, hat die DG-Regierung einen Antrag auf Aufnahme in die entsprechende CIM gestellt. Diesem Antrag wird man sicherlich zustimmen.

Außerdem werden darin die Kooperationsbereiche zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region festgelegt. Die beiden Teilstaaten werden auch nach oder gerade wegen der Übertragung stärker in der Zukunft zusammenarbeiten.

Aus diesem Grund bitte ich darum, dem vorliegenden Dekretentwurf zuzustimmen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!

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