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Keine Städtebaugenehmigung für gastronomische Terrassen in Ostbelgien mehr nötig


18. Juni 2020

Verwaltungsvereinfachung für HoReCa-Betriebe

Pressemitteilung: Keine Baugenehmigungen für Terrassen notwendig

Um die Cafés und Restaurants in Ostbelgien im Zuge der Coronakrise zu unterstützen, hebt die Regierung der DG die Bestimmung auf, wonach zum Anlegen einer Terrasse von über 50 Quadratmetern eine Städtebaugenehmigung notwendig ist. Das teilte das Büro des zuständigen Ministers für Raumordnung, Antonios Antoniadis (SP), in einem Pressekommuniqué mit.

Laut bisheriger Gesetzgebung der Wallonischen Region war ein Städtebauantrag für eine Terrasse dieser Größenordnung auf öffentlichem Grund unabdingbar, selbst wenn keine Baumaßnahmen erforderlich waren. „Genauso wichtig ist es aber, dass die gastronomischen Betriebe die Abstandsregeln auf den Terrassen einhalten, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden“, so der Raumordnungsminister. „Möchte man dieselbe Anzahl Tische aufstellen, dann braucht es deutlich mehr Platz. Doch eine Städtebaugenehmigung halten wir angesichts des Verwaltungsaufwands für die Antragsteller für unverhältnismäßig. Aus diesem Grund wird diese Regelung ersatzlos gestrichen“.

Damit geht die DG deutlich weiter als die Wallonische Region, die die entsprechende Bestimmung vorerst bis zum 1. Januar 2021 aussetzt. „Nach Rücksprache mit den Bürgermeistern in der DG sehe ich keinen Grund, eine solche Regelung aufrechtzuerhalten. Denn das Anlegen einer Terrasse bedarf auch ohne Städtebaugenehmigung der Zustimmung der Gemeinde. Nur ist dieses Verfahren weniger aufwendig“, so Antoniadis weiter, der in der Raumordnung großes Reformpotential sieht: „Wir sind dabei, eine Reihe von Änderungen in der Gesetzgebung vorzubereiten, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Eine entsprechende Orientierungsnote werde ich im Herbst dem Parlament zur Diskussion vorlegen.“

 

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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