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Nächste Lockerungsphase in den WPZS für Juni beschlossen


Zahl der Angehörigen für Besuche wird erweitert

18. Mai 2020

PRESSEMITTEILUNG: Weitere Lockerungen in den WPZS

In den Wohn- und Pflegezentren treten ab dem 2. Juni weitere Lockerungen in Kraft. Der Kreis der Besucher aus den Familien der Bewohner wird erweitert. Die Gruppenaktivitäten werden ausgebaut und externe Dienstleister wie z.B. Frisöre können nach einer Hygieneeinweisung ihre Dienstleistungen wieder aufnehmen. Hierauf verständigten sich der zuständige Minister Antonios Antoniadis (SP) und die Verantwortlichen der Einrichtungen.

Bereits im März unterstrich der Minister, dass die getroffenen Maßnahmen zum Schutze der Bewohner in den Wohn- und Pflegezentren verhältnismäßig sein müssten. Damals wurde der Zugang zu den Einrichtungen für die Öffentlichkeit ausgesetzt, um das Risiko einer Infektion für die Bewohner zu reduzieren. Die getroffenen Schutzmaßnahmen haben sich in den letzten 2 Monaten erfolgreich bewährt.

„Die Infektionszahlen in Belgien sind allgemein rückläufig. Diesen Trend beobachten wir auch in unseren Wohn- und Pflegezentren. Dort gibt es inzwischen nur noch eine Person, die mit dem Coronavirus infiziert ist. Alle anderen gelten als geheilt. Auch wenn die Bewohner weiterhin zur Hochrisiko-Gruppe zählen, ist es aus diesem Grund  mehr als gerechtfertigt, dass auch die Bewohner in den Senioreneinrichtungen von dieser Entwicklung profitieren können“, so Antoniadis.

Daher sollen ab Dienstag die gemeinsamen Gruppenaktivitäten in den Häusern schrittweise weiter hochgefahren und somit auch die Kontakte und der Austausch unter den Senioren weiter ausgebaut werden.

Außerdem sollen die Bewohner mehr Besucher empfangen können. Zur Erweiterung der Kontakte sollen nun zwei Besucher gleichzeitig einen Heimbewohner sehen dürfen. Dies natürlich vor dem Hintergrund der bereits ergriffenen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen. Weitere Lockerungen zu den Besuchskontakten sind bereits in Vorbereitung.

Auch externe Dienstleister sollen wieder in den Einrichtungen arbeiten. So dürfen z.B. Frisöre, medizinische Fußpfleger und Seelsorger, nach einer Hygieneeinweisung durch die Einrichtung, ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen. Die medizinischen Fußpfleger durften bisher nur in dringenden Situationen ihre Dienstleistungen anbieten.

Des Weiteren wird die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben ihre Präsenz in den Einrichtungen erhöhen. Ehrenamtliche werden ebenfalls wieder eingesetzt, allerdings nur im Außenbereich. Sie sollen das Personal bei der Durchführung der Besuche der Angehörigen unterstützen.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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