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Derzeitigen Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung


Es gilt das gesprochene Wort!

25.05.2020

231 Frage und Antwort zu der derzeitigen Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung

Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist für Personen mit Unterstützungsbedarf nicht immer umsetzbar.

Das Risiko einer Infektion ist somit höher. Aus diesem Grund gibt es angepasste Empfehlungen.

Die Wohnheime sind nur an den Wochenenden für die Tagesbegleitung der Personen mit Unterstützungsbedarf zuständig. Sie sind zudem primär auf die pädagogische Arbeit ausgerichtet.

Durch die Isolation der Wohnheime hat sich dort folglich ein zusätzlicher Begleitbedarf entwickelt, der von insgesamt 41 Mitarbeitern der Tagesstätten und des Kurzaufenthalts unterstützt wird.

Da viele Bewohner tagsüber in den Tagesstätten begleitet werden, war dies die naheliegendste Lösung.

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Tagesstätten nicht geöffnet sind.

Das Personal gleichzeitig in mehreren Einrichtungen einzusetzen, würde das Risiko einer unkontrollierten Verbreitung des Virus bedeuten.

Solange die Wohnheime nicht zugänglich sind, ist eine vollständige Öffnung der Tagesstätten nicht möglich.

Die Dienststelle hat die Tagesstätten jedoch beauftragt, für die Personen, die nicht in den Wohnheimen verbleiben, ein Begleitmodell (angepasste pädagogische Konzepte, räumliche Fragen, etc.) zu erarbeiten. In der Startphase ist jedoch nicht von einer Rückkehr zur alten Normalität auszugehen.

Was die betroffenen Familien sowie die vom Fragesteller angesprochenen Wohnressourcen betrifft, so ist der Unterstützungsbedarf der dort begleiteten Personen anders gelagert und sind auch die Gruppen wesentlich kleiner.

Nichtsdestotrotz ist dies auch für die Angehörigen und die Ehrenamtlichen der Wohnressourcen eine enorme Belastung. Bislang hat die Dienststelle oder aber einer der sonst begleitenden Dienste mehrfach die Woche telefonische Unterstützung bieten können. Bei Bedarf bieten auch die Mitarbeiter der Dienststelle oder aber die verbleibenden Mitarbeiter der Tagesstätten einzelne Begleitungen an, um die Familien und Wohnressourcen punktuell zu entlasten. Gruppenangebote sind hier derzeit aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Dieses Angebot wurde bislang wenig in Anspruch genommen.

Seit dem Rundschreiben der Dienststelle vom 8. Mai 2020 sind auch wieder Kurzaufenthalte in anderen Wohnressourcen erlaubt, wodurch z.B. an Wochenenden wieder eine Entlastung einer Wohnressource möglich wird.

Außerdem planen wir, die Wohnressourcen für ihre erhöhten finanziellen Auslagen zusätzlich zu unterstützen.

Ich möchte übrigens die Gelegenheit nutzen, um den Mitarbeitern in den Wohnressourcen, den Angehörigen und den Ehrenamtlichen meinen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit auszudrücken. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Situation und die Folgen für die Menschen sehr bedauern und all unsere Möglichkeiten nutzen, um zumindest „kleine Lösungen“ zu finden.

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