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Die angeblichen Missstände in den WPZS


Es gilt das gesprochene Wort!

25.05.2020

229 Frage und Antwort zu den angeblichen Missständen in den WPZS

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist seit dem 1. Januar 2019 für die Wohn- und Pflegezentren zuständig. Das bedeutet aber nicht, dass wir in diesen Einrichtungen schalten und walten dürfen, wie wir wollen.

Dies aus zwei Gründen:

  1. Verantwortlich und entscheidungsbefugt sind zunächst die Träger der Einrichtungen. Wir haben mehrere Einrichtungen, bei denen die lokalen Behörden wie z.B. das ÖSHZ oder die Interkommunale Träger sind. Bei anderen Einrichtungen sitzen Privatpersonen manchmal unter Einbeziehung von anderen Einrichtungen und Gemeinden in einem Verwaltungsrat. Zwei Einrichtungen sind GmbHs.
  2. In vielen Bereichen gibt es andere Gesetzgebungen und Behörden, die verantwortlich sind. Diese Instanzen dürfen wir weder umgehen noch Entscheidungen für sie treffen. Das betrifft unter anderem die AFSCA oder die Arbeits- und Sozialinspektion, wenn es zum Beispiel um die Arbeitsverträge des Personals geht.

In allen anderen Bereichen führt die DG regelmäßig Inspektionen durch und spricht bei Bedarf Auflagen aus. Werden die Auflagen nicht eingehalten, so droht im schlimmsten Fall der Entzug der Anerkennung und die Einrichtung muss schließen. Das ist bisher nur einmal unter dem damalig zuständigen Minister Joseph Maraite geschehen.

Der Chefredakteur sprach in seinem Kommentar von einem Wohn- und Pflegezentrum. Die Fragestellerin spricht hingegen von besorgniserregenden und schwerwiegenden Zuständen im Pflegeheimsektor. Ich bitte daher um etwas mehr Vorsicht und Zurückhaltung in diesem sensiblen Bereich der Gesundheit. Zudem tut man dem Pflegepersonal und allen anderen Akteuren, die sehr gute Arbeit in den Seniorenheimen leisten, Unrecht, wenn so pauschal gesprochen wird.

Die sehr vagen Informationen im Kommentar sind unserer Inspektion offiziell nie mitgeteilt worden. Um eine korrekte Nachverfolgung durchzuführen, braucht man belastbare Hinweise.

Über unzureichendes Medikamentenmanagement, fehlendes Material oder Hygienemängel liegen bisher keine offiziellen Beschwerden vor. Bei vergangenen Inspektionen wurden beim betroffenen Träger bisher keine gravierenden Mängel festgestellt.

Im Zuge der Corona-Krise wurden keine Inspektionen durch das Ministerium durchgeführt. Allerdings war eine Dozentin der AHS im Auftrag der DG in allen Einrichtungen und hat vor Ort die Hygienemaßnahmen überprüft. Auch die AHS-Dozentin hat keine Missstände festgestellt.

Was die arbeitsrechtlichen Aspekte angeht, so sind wir, wie bereits gesagt, nicht zuständig. Da es aber auch keine direkte Beschwerde gegeben hat, können wir auch nicht die zuständigen Stellen informieren.

Natürlich erreichen auch uns bisweilen im kleinen Ostbelgien vom Hören und Sagen bestimmte Vorwürfe. Will man ihnen aber ernsthaft nachgehen, so fehlen meistens die Fakten. Vermeintliche Zeugen möchten nicht genannt und nicht involviert werden.

Aber selbst für die Arbeitsinspektion wird es mühsam sein, auf dieser Basis einen mutmaßlichen Missstand nachzuweisen.

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