Corona / Parlament / Reden & Parlament

Das Corona-Kontakt-Tracing


Es gilt das gesprochene Wort!

25.05.2020

226 & 227 Frage und Antwort zum Corona-Kontakt-Tracing

Eine erfolgreiche Ausstiegsstrategie aus dem Lockdown erfordert angepasste Maßnahmen. Das Kontakt-Tracing ist eine Maßnahme, die dabei helfen kann, das Virus einzudämmen und den Weg zurück in die Normalität zu ebnen. Durch das Corona-Kontakt-Tracing per Telefon können potenziell infizierte Personen schneller ausfindig gemacht und unter Quarantäne gestellt werden. Indem sich also einige wenige Personen in Quarantäne begeben, kann eine Ausgangssperre für die gesamte Bevölkerung verhindert werden.

Beim Kontakt-Tracing werden ausschließlich Daten erhoben, die der Virusbekämpfung dienen. Diese Daten fließen in eine Datenbank ein, die durch das wissenschaftliche Institut Sciensano verwaltet wird, und werden vertraulich behandelt.

Die Corona-Kontakt-Tracing-Zentrale unterscheidet zwischen Kontakten mit niedrigem Risiko und Hochrisikokontakten.

Bei Kontakten mit niedrigem Risiko wird keine Quarantäne ausgesprochen. Der Betroffene sollte nach Möglichkeit Home-Office vorziehen. Ist dies nicht möglich, dann empfiehlt sich das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Wenn ein Kontakt länger als 15 Minuten bei einem Abstand von weniger als 1,5 Metern stattgefunden hat, dann spricht man von einem Hochrisikokontakt. Das ist häufig der Fall bei Menschen, die unter einem Dach leben oder bei Berufen, wo die Abstandsregelung nicht ohne Weiteres einzuhalten ist.

Wenn die Kontaktperson Symptome aufweist, dann wird ein Test durchgeführt. Bei einem positiven Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet und das Haus darf nur in dringenden Fällen verlassen werden.

Wenn keine Symptome vorliegen, so wird eine Quarantäne empfohlen, da eine Infektion ohne Symptome sehr häufig auftritt. Man fühlt sich nicht krank, überträgt aber das Virus an andere.

Personen ohne Symptome werden aktuell nicht getestet. Es sei denn sie arbeiten mit Risikogruppen. Dann wird am 12. Tag nach Kontakt mit einem Hochrisikokontakt ein Test durchgeführt.  Das sind die Vorkehrungen, von denen wir sprechen, um die Verbreitung des Virus möglichst zu bremsen. Damit soll eine zweite Welle verhindert bzw. abgeschwächt werden, ohne dass der Föderalstaat erneut eine Ausgangssperre aussprechen muss, die unser Land und Leben lahmlegt.

Die Corona-Kontakt-Tracing-Zentrale der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist seit dem 8. Mai aktiv. Seit Beginn des Tracings gab es insgesamt 15 Index-Fälle

Die Kontakt-Tracing-Hotline sieht sich als Partner der Bevölkerung. Die Erhebung bestimmter Daten dienen dazu, unser Leben möglichst ohne Einschränkungen zu führen und dienen keinem anderen Zweck.

Nicht anders sieht das die Menschenrechtsliga. In einem offenen Brief an 300 Personen des öffentlichen Lebens erkennen die Autoren an, dass die Technik des Tracing notwendig ist, um die Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung aufheben zu können. Sie weisen jedoch darauf hin, dass es hinreichende Leitlinien dafür geben muss, und dass die Wirksamkeit der Methode mit dem Schutz der Rechte und Freiheiten einhergeht. Zu diesen Leitlinien zählen:

  • die Organisation von Transparenz, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen;
  • den Datenschutz als Unterstützung und nicht als Hindernis ansehen;
  • nur notwendige Daten sammeln und für einen begrenzten Zeitraum aufbewahren;
  • keine Erfragung der Nationalregisternummer;
  • der Aufbau einer starken politischen Verantwortung.

Die Unterzeichner des offenen Briefes sind der Ansicht, dass der nummerierte Königliche Erlass vom 4. Mai 2020 diese Leitlinien nicht respektiert und bitten das Parlament, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der dem Schutz des Privatlebens besser Rechnung trägt.

Dabei gilt es jedoch darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des Königlichen Erlasses vor ihrer Verabschiedung der Datenschutzbehörde vorgelegt wurden und dass sich der Informationssicherheitsausschuss zu demselben Text, hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Personen, die von einer Personengemeinschaft beherbergt werden, positiv geäußert hat.

Nichtsdestotrotz ist der Königliche Erlass in der Tat eine Übergangslösung. Er bleibt nur bis zum 4. Juni 2020 in Kraft und muss vorher durch eine neue gesetzliche Grundlage ersetzt werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag (Dokument 55 1249/001) und verschiedene Abänderungsvorschläge (Dokumente 55 1249/002 und 55 1249/003) wurden bereits hinterlegt und es wurde das Gutachten des Staatsrates angefragt, sodass die Diskussion in Kürze im föderalen Parlament geführt werden kann. Ich bin überzeugt, dass der offene Brief, der von Vertretern von Amnesty International und der Liga der Menschenrechte sowie von namhaften Rechtsanwälten, Journalisten und Richtern unterzeichnet wurde, die Parlamentsdebatte in gebührendem Maße beeinflussen wird.

Das Ergebnis dieser Debatte wird einen neuen föderalen Rahmen für die Tätigkeit des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft beim Kontakt-Tracing bilden.

Wir werden gegebenenfalls unsere ergänzende rechtliche Grundlage an die neue Situation anpassen müssen. Diese ergänzende Grundlage besteht zurzeit in Form eines Erlasses, den die Regierung in Dringlichkeit am 7. Mai 2020 verabschiedet hat.

Dieser Erlass regelt die Frage der Kontaktaufnahme mit den Infizierten und mit den Personen, mit denen die Infizierten Kontakt hatten. Er regelt ebenfalls, welche Daten die Mitarbeiter der Kontakt-Tracing-Zentrale in die Datenbank eintragen. In Verbindung mit Artikel 3 des Königlichen Erlasses ermächtigt er die Mitarbeiter, auf die Daten, die der Arzt eingetragen hat, zuzugreifen.

Diesen Dringlichkeitserlass möchte die Regierung durch eine dekretale Basis untermauern. Einen entsprechenden Dekretentwurf, der sowohl dem Staatsrat wie auch der Datenschutzbehörde vorgelegt wird, werden wir in Kürze in diesem Haus hinterlegen. Dabei werden wir die Leitlinien, die in dem offenen Brief aufgezeigt worden sind, soweit berücksichtigen, wie der allgemeine föderale Rahmen es erlaubt. Transparenz, Schutz der Privatsphäre und politische Kontrolle gehören auch in Krisenzeiten zu den wichtigsten Errungenschaften unseres demokratischen Systems und müssen bei der Güterabwägung, die auch bei der Wahl der Mittel zur Eindämmung des Virus stattfindet, gebührend berücksichtigt werden.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Schrift vergrößernSchrift verkleinernStandard