4. Mai 2020
Verteilung über die Gemeinden
PRESSEMITTEILUNG zur Maskenverteilung in Ostbelgien
Zur Eindämmung des Coronavirus ist eine Mundschutzmaske bei Kontakt mit anderen Personen besonders nützlich. Sie ist Pflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Zwei Masken pro Person sind für die Bewohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab dem Geburtsjahrgang 2008 vorgesehen.
Um jeden Ostbelgier mit zwei Stoffmasken ausstatten zu können, hat die Regierung relativ früh bei hiesigen Unternehmen eine ausreichende Anzahl hochwertiger Stoffmasken erworben. Es handelt sich um wiederverwendbare Masken, die nur für den Alltag bestimmt sind und keinen medizinischen Schutz gewährleisten.
Mundschutzmasken können dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung zu verringern. Die Maske dient aber weniger dem Schutz der eigenen Person, sondern vielmehr dem Schutz der anderen. Sie ersetzt auf keinen Fall die Hygieneregeln und das Social Distancing.
Durch die Nutzung von Stoffmasken werden auch große Ankäufe von chirurgischen Masken vermieden. Masken, die den Gesundheitsdienstleistern am Ende fehlen könnten, wenn zu viele Menschen sie für den privaten Gebrauch erwerben.
Maskenverteilung
Jeder Bewohner, der in einer Gemeinde des Gebietes deutscher Sprache gemeldet ist, erhält zwei Masken. Dies ist ab dem Geburtsjahrgang 2008 vorgesehen.
Eine Stoffmaske zu tragen, wird erst ab 12 Jahren empfohlen. Die Anwendung wird nicht empfohlen bei Atembeschwerden, Demenz, Beeinträchtigung oder wenn aus medizinischen Gründen eine Maske nicht angebracht ist. Im Zweifelsfall hält man Rücksprache mit seinem behandelnden Arzt.
Die Verteilung der Stoffmasken erfolgt im Laufe dieser Woche durch die Gemeindeverwaltungen. Jede Gemeinde wird ihre Bürger individuell über die Art und Weise der Verteilung der Stoffmasken informieren.
Anleitung und Erklärvideos
Ab dem 6. Mai sind eine vollständige Maskenanleitung und ein Erklärvideo in deutscher und französischer Sprache auf www.ostbelgienlive.be erhältlich.