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Interpellation zur Situation in den WPZS


Es gilt das gesprochene Wort!

27.04.2020

Interpellation zum Thema Altenheime

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

die Wohn- und Pflegezentren für Senioren sind von der herrschenden Coronavirus-Pandemie am härtesten betroffen. In der Tat handelt es sich bei diesen Zentren um große Wohneinheiten, manche mit bis zu 150 Plätzen, für Personen aus der am stärksten gefährdeten Risikogruppe: den Hochaltrigen. Seit Beginn der Krise im März 2020 sind in den Wohn- und Pflegezentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft 22 Bewohner mit einer bestätigten Coronavirus-Infektion gestorben und 8 mit Verdacht auf eine Infektion. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Isolationsmaßnahmen bei den Bewohnern trotz der großartigen Bemühungen der Pflegekräfte zur Vereinsamung führen. Man muss es deshalb klar sagen: Die Situation in den Wohn- und Pflegezentren ist trotz der besseren Situation in Ostbelgien im Vergleich zum Rest des Landes und zu anderen Staaten besorgniserregend.

Es nutzt allerdings nichts, wenn man auf Basis von links und rechts aufgeschnappten Halbwahrheiten und Unwahrheiten eine Diskussion führt. Ich möchte deshalb eingangs einigen pauschalen Aussagen widersprechen.

Kurz gesagt: Es gibt in den Wohn- und Pflegezentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausreichend Masken und Schutzkleidung, es gibt Angebote der psychologischen Betreuung, es gibt eine abgestimmte Teststrategie und Material zur Umsetzung dieser Strategie.

1. Strategie

Selbstverständlich gibt es eine Gesamtstrategie zur Eindämmung des Coronavirus in den Wohn- und Pflegezentren für Senioren, und diese Strategie wird ständig den sich fortlaufend ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Erste allgemeine Anweisungen und Empfehlungen an die Zentren erfolgten im Rundschreiben vom
3. März 2020, das am 18. März und 1. April 2020 angepasst wurde. Das Rundschreiben vom 26. März 2020 ging spezifisch auf Hygienemaßnahmen ein, ein weiteres vom 16. April 2020 auf die Durchführung der Tests. Die Rundschreiben behandeln im Einzelnen die zu treffenden Schutzmaßnahmen, die Ausgangssperre, den Aufnahmestopp, die Zugangs- und Kontaktmöglichkeiten, detaillierte Empfehlungen zu Pflege und Hygiene, Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter, den Umgang mit Sterbefällen, den Besuch der Koordinationsärzte und Hausärzte, die Registrierungs- und Meldepflicht sowie das Schutzmaterial.

Parallel dazu finden zwei Mal wöchentlich Arbeitstreffen mit den Heimleitern statt, um die notwendigen Maßnahmen zu besprechen und zu erläutern. Eine Dozentin für Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften der Autonomen Hochschule hat mehrfach alle Zentren besucht und die Verantwortlichen konkret vor Ort in Fragen der zu treffenden Hygienemaßnahmen beraten. Für das Personal wurden Schulungen organisiert.

Die Strategie zur Eindämmung des Coronavirus in den Wohn- und Pflegezentren wurde in regelmäßiger Absprache mit den Betroffenen erarbeitet und ist auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugeschnitten. Sie trägt den allgemeinen Richtlinien der föderalen „Risk Management Group“ Rechnung, sowie den von Sciensano vorgebebenen Prozeduren. Darüber hinaus gibt es keine formellen Absprachen zwischen den Regionen und Gemeinschaften. Aufgrund der spezifischen Situation der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergibt eine Orientierung an anderen Vorgehensweisen, etwa aus Flandern, keinen Mehrwert.

Im Gegenteil! Wesentliche Praktiken der DG, wie zum Beispiel das Hinzuziehen von Dozenten der Hochschule für die Beratung und Weiterbildung der Fachkräfte oder der systematische Einsatz von Schutzmaterial, darunter FFP2-Masken, werden mit zeitlicher Verzögerung durch andere Teilstaaten umgesetzt bzw. erst jetzt von den föderalen Expertengremien vorgeschlagen.

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, genau zu beziffern, welche Kosten die bisherige Unterstützung der Wohn- und Pflegezentren bei der Umsetzung der Strategie verursacht hat. Die Unterstützung erfolgt im Wesentlichen durch Beratung, Weiterbildung und durch die Zurverfügungstellung von Schutz- und Hygienematerial aller Art: chirurgische Masken, Masken vom Typ KN95, Desinfektionsmittel, Sauerstoff, Schutzbrillen, Schutzkittel, … und anderes mehr. Bisher hat das Ministerium Material für insgesamt 2.866.000 Euro bestellt. Da dieses Material nicht nur den Wohn- und Pflegezentren, sondern einem breiteren Nutzerkreis zur Verfügung gestellt wird, kann nur ein Teil dieser Summe als Unterstützung für die Zentren gewertet werden. Das Ministerium führt jedoch genau Buch über die Materialausgänge, sodass zu einem späteren Zeitpunkt genau berechnet werden kann, wie hoch die Unterstützung für die Wohn- und Pflegezentren gewesen ist.

Was das Schutzmaterial angeht, so möchte ich unterstreichen, dass wir für unsere Einrichtungen den höchsten Standard in Belgien vorsehen und dass wir neben den
monatlichen Kontingenten von Schutzmaterial auch kurzfristig auf mögliche Engpässe reagieren.

2. Kontaktsperre und Vereinsamung

Ein wichtiger Teil der Strategie ist – neben strikten Hygienemaßnahmen und möglichst breit angelegten Tests – die größtmögliche Isolierung der Zentren, da die Bewohner ja wie eingangs erwähnt zu der Gruppe mit dem höchsten Risiko eines schwerwiegenden Verlaufs der Krankheit gehören. Aus diesem Grund hat die Deutschsprachige Gemeinschaft den Besuch durch Angehörige schon sehr frühzeitig eingeschränkt, noch bevor er vom Nationalen Sicherheitsrat vollkommen untersagt wurde. Die gleichen Personen, die diese Maßnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft damals vehement kritisiert haben, kritisieren im Übrigen heute genauso vehement die Lockerung der Maßnahme durch den Nationalen Sicherheitsrat am 15. April 2020. Ich glaube, die Interpellantin weiß, wovon ich rede. Wenn nicht, dann empfehle ich die Aufzeichnung der Kontrollsitzung des Ausschuss IV des Parlamentes vom Monat März.

Die Kontaktsperre ist uns nicht leichtgefallen, denn sie schützt zwar die Bewohner der Zentren, schränkt die Lebensqualität jedoch erheblich ein. Sie kann zur Vereinsamung und zu psychischen Problemen führen. Sie verhindert übrigens – um auf eine Detailfrage einzugehen – die vorübergehende Rückkehr eines Bewohners in seine Familie. Es steht selbstverständlich jeder Familie frei, ihren Angehörigen nach Hause zu holen. Wenn jedoch ein Bewohner das Zentrum verlässt, wird er erst wieder nach Ende des Aufnahmestopps, der zurzeit nicht abzusehen ist, aufgenommen werden können. Zum Aufnahmestopp ist zu sagen, dass Aufnahmen nach einem Krankenhausaufenthalt weiter möglich sind und nach meinem Dafürhalten auch ohne Krankenhausaufenthalt wieder möglich gemacht werden, wenn bestimmte Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Die Betreuung der Bewohner obliegt den Mitarbeitern der Zentren. Sie sind es auch, die durch ihre tägliche Arbeit einer durchaus möglichen Vereinsamung der Senioren entgegenwirken. Und hier wird vieles geleistet, um trotz der mit der Kontaktsperre und der Isolation verbundenen Einschränkungen, den Alltag der Bewohner so angenehm wie unter den gegebenen Umständen möglich zu gestalten. Bei einer Blitzumfrage geben die meisten Zentren an, dass die Mitarbeiter verstärkt auf die Bewohner eingehen, sich mehr Zeit nehmen und allgemein die Betreuung intensivieren. Dazu wurden teilweise Dienste erweitert oder die Aufgabenstellung einzelner Mitarbeiter angepasst. In einigen Häusern wurde das Animationsangebot erweitert, es werden Spaziergänge für Kleingruppen und Gartenrundgänge für einzelne Bewohner organisiert. Die Kontakte zu Angehörigen per Telefon, über soziale Medien oder per Post werden überall stark gefördert und unterstützt. Die spezifische psychologische Betreuung der Bewohner wird in den Zentren differenziert gehandhabt. In manchen Zentren kommen eigene Psychologen zum Einsatz, andere greifen auf externe Angebote zurück, wieder andere verstärken Gruppen- oder Einzelgespräche mit dem vorhandenen Pflegepersonal.

Um dem Problem der Vereinsamung entgegenzuwirken und den Bewohnern eine Perspektive zu bieten, hat der Nationale Sicherheitsrat am 15. April 2020 die Kontaktsperre gelockert und beschlossen, dass die Bewohner der Wohn- und Pflegezentren jeweils einen Besucher empfangen dürfen. Diese Entscheidung war richtig, und deshalb hat die Deutschsprachige Gemeinschaft ihr zugestimmt. Es handelte sich um eine wichtige prinzipielle Entscheidung, deren Ausgestaltung den Gemeinschaften und Regionen obliegt. Da es sich um eine prinzipielle Entscheidung handelte, musste sie nicht mit den Wohn- und Pflegezentren konzertiert werden, wohl aber die konkrete Ausgestaltung. Diese Diskussion haben wir unmittelbar nach der Entscheidung aufgenommen, und sie dauert zurzeit noch an. Unmittelbar bedeutet, dass noch am Abend der Entscheidung ein Kontakt zwischen mir und den Wohn- und Pflegezentren stattgefunden hat. Nirgendwo in Belgien ist die Abstimmung mit den Einrichtungen so eng wie in Ostbelgien.

An dieser Stelle möchte ich meinem Kollegen Oliver Paasch die Möglichkeit geben, auf die ihm zum gleichen Thema gestellten Frage eine Antwort zu geben.

Die Modalitäten der Besuche werden in den kommenden Tagen festgelegt, insbesondere die damit verbundenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Sie werden rechtzeitig kommuniziert werden, damit am 4. Mai 2020 die Besuche aufgenommen werden können. Einzelheiten zu den Modalitäten kann ich noch nicht mitteilen, da wie gesagt die Gespräche mit den Verantwortlichen der Wohn- und Pflegezentren noch andauern. Ich möchte allerdings auch keine falschen Hoffnungen wecken: Es wird keine Besuche in der gleichen Art und Weise geben, wie wir sie vor der Pandemie gekannt haben.

Die Einrichtungen werden aber spätestens zum 4. Mai den Angehörigen die Möglichkeit geben, physischen Kontakt mit den Bewohnern zu haben ohne dass die Angehörigen dabei das Haus betreten. Das bedeutet, dass an Lösungen gearbeitet wird, wo eine Begegnung an der Glastür, am Fenster, am Balkon, der Terrasse hinter einer Scheibe oder Absperrung stattfinden kann.

Die Sicherheit und die Gesundheit der Bewohner hat absolute Priorität. Ansonsten wären die Anstrengungen des Personals, der Einrichtungen und der DG umsonst gewesen.

3. Teststrategie

Um das Coronavirus innerhalb der Wohn- und Pflegezentren wirksam eindämmen zu können, ist es wichtig, identifizieren zu können, wer infiziert ist und wer nicht. Da die zurzeit eingesetzten PCR-Tests nur im Fall von positiven Ergebnissen aussagekräftig sind, muss regelmäßig getestet werden. Das Ministerium hat vom Föderalstaat 1.180 Tests erhalten. Dabei wurden die vorhandenen Tests proportional zu der Anzahl Altenheimbetten unter den Gemeinschaften und Regionen aufgeteilt. 190 Tests hatten wir vorher schon selbst in Luxemburg angekauft. Wir stehen in Gesprächen mit Laboren in Belgien, Luxemburg und Deutschland, um unsere Testkapazität weiter zu erhöhen. Dabei brauchen wir zum einen das Testmaterial und die Laborkapazität, zum anderen vor Ort ausreichend Mediziner, um die Tests verlässlich durchführen zu können. Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Labors muss zudem sichergestellt werden, dass die Ergebnisse konform in Belgien registriert werden. Bisher hat die Gemeinschaft 10.260 EUR zum Ankauf von Testmaterial ausgegeben.

Gemeinsam mit den Hausärzten, den Koordinationsärzten der Wohn- und Pflegezentren und den Heimleitungen haben wir die prioritären Kategorien für die Nutzung der zur Verfügung stehenden Tests wie folgt festgelegt:

  • Kategorie 1: Bewohner und Mitarbeiter mit COVID-Symptomen;
  • Kategorie 2: Neuzugänge oder Rückkehrer unter Beibehaltung der Quarantäne von 14 Tagen;
  • Kategorie 3: Bewohner ohne Symptome, die mit einer positiv getesteten Person in Kontakt waren. Einmal pro Woche werden negativ getestete Bewohner des Wohnbereichs erneut getestet, bis 14 Tage nach Auftreten des letzten Falls im Wohnbereich;
  • Kategorie 4: Nachtestungen bei Personen der Kategorie 1, die negativ getestet wurden;
  • Kategorie 5: Mitarbeiter ohne Symptome, die wünschen getestet zu werden, und Mitarbeiter ohne Symptome, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.

Der Koordinationsarzt des Wohn- und Pflegezentrums definiert, ob eine Person den Prioritäten 1 bis 5 entspricht und getestet werden muss. Die Tests werden im Norden der Gemeinschaft vom mobilen Team durchgeführt, im Süden von einem Hausarzt.

Eine sechste Kategorie umfasst Nutznießer, Patienten und Dienstleister der Häuslichen Hilfe mit COVID-Symptomen. Diese Kategorie soll demnächst im Rahmen der Verfügbarkeit getestet werden. Eine weitere Ausweitung der Strategie außerhalb der Wohn- und Pflegezentren wird zurzeit mit den Hausärztekreisen vorbereitet. Zu dem Zeitpunkt, wo serologische Tests verfügbar und zugelassen sind, wird die Strategie angepasst werden müssen.

Damit kündige ich an dieser Stelle an, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dabei ist, für die Zeit der Lockerung der Maßnahmen den Grundstein
für eine eigene Testing-Strategie zu legen, die ergänzend zu den föderalen Testkapazitäten umgesetzt werden soll und parallel zur neuen eigenen Tracing-Struktur greifen wird. Das übersteigt mit Sicherheit die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es bietet aber die Chance, gezielter gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorzugehen. Am Ausbau der Testkapazitäten für die eigene Bevölkerung arbeiten der Ministerpräsident und ich seit Tagen eng.

Was die serologischen Tests angeht, es stimmt, dass das Labor des Sankt Nikolaus Hospitals nach eigenen Aussagen ein Analysegerät angeschafft hat. Der Test erfolgt mittels einer Blutprobe und kann nicht nur den Nachweis verschiedener Antikörper erbringen, sondern auch ihre Konzentration messen, um es als Laie auszudrücken. Ich habe bereits Anfang April mitgeteilt, dass die Regierung prinzipiell bereit ist, diese Anschaffung über den Ausstattungsplan zu bezuschussen. Ich habe jedoch darauf hingewiesen, dass dazu eine Absprache mit der Klinik Sankt Josef nötig ist. Bisher liegt mir kein Antrag vor und meines Wissens hat es auch keine formellen Absprachen zwischen den beiden Krankenhäusern zu dieser Anschaffung gegeben.

Ob, ab wann und nach welchen Modalitäten dieses Testverfahren im Rahmen einer mit allen abgestimmten Teststrategie eingesetzt wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, da ich nicht über alle notwendigen Angaben verfüge. Mir liegt ein Antrag des St. Nikolaus Hospitals auf Durchführung einer Studie mit Hilfe dieses Analysegerätes vor. Auf den ersten Blick sind wir als Gemeinschaft für die Genehmigung einer solchen Studie nicht zuständig. Dennoch lasse ich den Antrag sorgfältig prüfen, um das Sankt Nikolaus Hospital gegebenenfalls bei weiteren Schritten gegenüber anderen belgischen Behörden beraten zu können.

Ich habe nach Rücksprache mit dem St. Nikolaus Hospital bereits mehrfach auf föderaler Ebene für die Anerkennung des Geräts geworben. Hierfür habe ich die für die Testings verantwortliche Taskforce, den zuständigen Föderalminister Phillipe De Backer und zuletzt auch die Föderale Agentur für Medikamente und Gesundheitsprodukte AFMPS kontaktiert.
Ich habe dem Krankenhaus den Kontakt zur AFMPS ermöglicht. Somit hat das Krankenhaus die Möglichkeit, das angeschaffte Gerät und seine Nutzung im Rahmen
einer Studie und darüber hinaus zu begründen.

4. Personal der Wohn- und Pflegezentren

Die Pflegekräfte, ja alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohn- und Pflegezentren für Senioren, sind hohen Belastungen ausgesetzt. Zu der an sich schweren Arbeit unter aufgrund der Kontaktsperre und strikten Hygienemaßnahmen sich verschlechternden Bedingungen kommen Ängste, vor allem die Angst, sich selbst, seine Familie oder auch Bewohner anzustecken. Hinzu kommt die höhere Anzahl Verstorbener in einzelnen Zentren und somit die erhöhte Konfrontation mit dem Tod. Die Einsatzbereitschaft, das Engagement, die persönliche Anteilnahme der Verantwortlichen und der Mitarbeiter am Wohlergehen der Bewohner können nicht hoch genug gelobt werden. Im Namen der gesamten Regierung möchte ich mich an dieser Stelle bei allen, wirklich bei allen Mitarbeitern der Wohn- und Pflegezentren für ihren Einsatz und ihre Aufopferungsbereitschaft bedanken.
Um das Pflegepersonal psychologisch zu unterstützen bietet das Beratungs- und Therapiezentrum zum einen eine telefonische Hotline an und zum anderen die Möglichkeit, auf Anfrage eines Zentrums ein individuelles Hilfsangebot zu erstellen. Nach weiteren Angeboten besteht unseres Wissens keine spezifische Nachfrage.
Dies mag auch darauf zurückzuführen sein, dass es sich bei den Wohn- und Pflegezentren für Senioren um professionelle und professionell geführte Einrichtungen handelt, die auch auf diesem Gebiet durchaus in der Lage sind, eigene Ressourcen zu nutzen, und somit zum Teil über interne Angebote verfügen. Wie soeben erläutert, sieht die Teststrategie vor, auch Mitarbeiter der Wohn- und Pflegezentren zu testen. Die Maßnahmen, die im Falle einer Infektion getroffen werden müssen, werden von Sciensano vorgegeben und sind je nach Fall verschieden.

  • Ein asymptomatischer Mitarbeiter mit positivem PCR-Ergebnis wird für einen Zeitraum von sieben Tagen nach dem Datum des Abstrichs vom Arbeitsplatz entfernt. Im Falle von Personalmangel kann er nur in einer COVID-Abteilung weiterarbeiten, und zwar mit chirurgischer Maske und unter Beachtung der Handhygienemaßnahmen. Treten Symptomen von COVID-19 auf, werden die Maßnahmen für eine symptomatische Person angewandt.
  • Ein Mitarbeiter mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion und positivem Testergebnis, der in Kontakt mit Personen ist, bei denen das Risiko besteht, eine schwere Form von COVID-19 zu entwickeln, wird vom Arbeitsplatz entfernt und zu Hause für mindestens sieben Tage nach Auftreten der Symptome und mindestens drei Tage ohne Fieber und bis zur Verbesserung der Atemwegsbeschwerden isoliert. Er trägt nach Wiederaufnahme seiner Arbeit immer eine chirurgische Maske am Arbeitsplatz, bis die Symptome vollständig verschwunden sind UND mindestens bis zu vierzehn Tage nach Auftreten der Symptome.

Ein Mitarbeiter mit Symptomen und positivem Testergebnis ohne Kontakt zu Personen, bei denen das Risiko besteht, eine schwere Form von COVID-19 zu entwickeln, wird vom Arbeitsplatz entfernt und zu Hause für mindestens sieben Tage oder länger isoliert, bis zum Verschwinden der Symptome.

Selbstverständlich wurde bisher nicht in Erwägung gezogen, infizierte Personalmitglieder gemeinsam mit infizierten Bewohnern in den Zentren selbst in Quarantäne zu halten.Sofern ein Wohn- und Pflegezentrum noch über ausreichend eigenes Personal verfügt, werden kranke Mitarbeiter nach den üblichen Prozeduren ersetzt.  Bei akutem Personalmangel können die Zentren auf qualifizierte Mitarbeiter anderer Einrichtungen zurückgreifen. Das Ministerium stellt dazu das Muster eines Dienstleistungsvertrags zwischen Einrichtungen zur Verfügung. Auf diese Weise haben bereits Zentren auf Mitarbeiter der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben, Kaleido, des Krankenhauses oder auch der Familienhilfe zurückgreifen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf die Unterstützung der Armee, des Zivilschutzes oder von „Ärzte ohne Grenzen“ zurückzugreifen. Die Dienste des Provinzgouverneurs, mit denen der Generalsekretär wöchentlich in Kontakt steht, haben unter anderem in diesem Zusammenhang ihre Hilfe angeboten. Daneben hat das Ministerium direkte Kontakte. Konkret wurden die angebotenen Hilfen bisher nicht in Erwägung gezogen.

5. Die Sterbefälle

Die Frage nach der Pertinenz der Statistik der Todesfälle ist nicht einfach zu beantworten. Nach den uns vorliegenden Angaben starben in den Wohn- und Pflegezentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft 22 infizierte Personen und 8 Personen mit Verdacht auf eine Infektion. Ob alle Verdachtsfälle tatsächlich auf das
Coronavirus zurückzuführen sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die landesweite Analyse der Übersterblichkeit in den Monaten März und April im Vergleich zu Vorjahren scheint jedoch zu bestätigen, dass die Berücksichtigung der Verdachtsfälle in den Todeszahlen die Auswirkungen der Pandemie nicht übertreibt, sondern realistisch darstellt. Wie viele an COVID-19 und wie viele mit COVID-19 gestorben sind, werden wir wohl erst viel später nach eingehenden statistischen Analysen erfahren.

Eine Fragestellerin spricht das Sterben direkt an und fragt nach, ob in den Wohnund Pflegezentren palliativmedizinische Behandlung weiterhin möglich ist. Zum einen ist zu erwähnen, dass alle Wohn- und Pflegezentren über einen Palliativreferenzpfleger verfügen und das häusliche Betreuungsteam des Palliativpflegeverbands auch weiterhin in den Zentren aktiv ist. In unseren Vorbereitungen haben wir auch diesen Aspekt von Anfang an berücksichtigt. Wir haben im Ministerium einen Vorrat an Sauerstoffflaschen angelegt, auf den die Zentren bei Bedarf zurückgreifen können. Es ist allerdings in unseren Häusern keineswegs so, dass die Krankenhäuser auf Material der Wohn- und Pflegezentren zurückgegriffen hätten. Wir haben im Gegenteil dafür Sorge getragen, dass die Apotheken der Krankenhäuser den Wohn- und Pflegezentren im Bedarfsfall die für die Palliativmedizin nötigen Medikamente zur Verfügung stellen können und dürfen. Schlussendlich haben wir darauf gedrängt, dass Angehörige sterbende Bewohner besuchen durften, und haben das dazu nötige Schutzmaterial bereitgehalten. Was den Sauerstoff-Vorrat angeht, kann ich Ihnen mitteilen, dass die DG eigene Kapazitäten angeschafft hat, um im Fall eines Mangels Abhilfe zu schaffen.

In diesem Zusammenhang komme ich auch auf die Krankenhausaufenthalte von Bewohnern der Wohn- und Pflegezentren zu sprechen. Solche Hospitalisierungen sind natürlich auf Anordnung des zuständigen Arztes weiterhin möglich. Wir sollten allerdings wissen, dass viele Senioren ihre Patientenverfügung in dem Sinne geschrieben haben, dass sie nicht ins Krankenhaus eingeliefert oder auf der Intensivstation behandelt werden wollten. Das hat uns der zuständige Arzt des mobilen Interventionsteams bestätigt.

Alleinlebende Senioren brauchen möglicherweise eine Krankenpflege, wenn sie krank sind. Diejenigen, die in Wohn- und Pflegezentren leben, werden bereits betreut, und der Umzug ins Krankenhaus könnte ein zusätzlicher Stress sein, ohne eine bessere Versorgung zu gewährleisten.

Die Ärzte sind in der Lage, die Patienten durch Anpassung der Behandlungen, Verschreibung von Medikamenten, einschließlich Sauerstoff, zu versorgen oder andere Untersuchungen durchzuführen. Wenn sie es für notwendig halten, können sie die Aufnahme im Krankenhaus organisieren.

Nach Aussagen von Ärzten litten die meisten Patienten, die in Pflegeheimen starben, nicht an schweren Symptomen, hatten jedoch eine grippeähnliche Erkrankung mit Appetitlosigkeit und waren verwirrt. Es war – immer nach Aussagen von Ärzten, die vor Ort waren – in vielen Fällen der Appetitverlust, der zu ihrem Tod führte. Da keine spezifische Behandlung für Covid-19 zur Verfügung steht und künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung eher eine Qual darstellt, hätte in diesen Fällen ein Krankenhausaufenthalt wenig Vorteile gehabt. Eine konsequente Hospitalisierung von COVID-19 Patienten wäre also sicher nicht angebracht. Wir tun gut daran, die Entscheidung in solchen wie in vielen andern Fällen dem behandelnden Arzt zu überlassen, der dabei immer den in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen des Bewohners berücksichtigt.

Überhaupt wünscht sich die Regierung in dieser verständlicherweise sehr herausfordernd emotionalen Zeit mehr Zurückhaltung und ein gesundes Maß an Objektivität. Fakten sollten unser Handeln und unsere Aussagen begründen.
Nachdem wir alle gelernt haben, einen Mindestabstand zu halten, täten wir ebenfalls alle gut daran, uns in Mindestanstand zu üben.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

1 Kommentar

  1. Chris Emonts-Gast says:

    Mein Vater ist im St. Josephheim. Ich kann vieles, was Sie mitteilen bestätigen. Ich bin froh für mein Vater und die anderen Senioren, dass sich so viele Gedanken gemacht werden. Es steckt so viel Arbeit dahinter. Leider wollen viele Menschen das nicht sehen. Ich habe Glück , ich kann meinen Vater jeden Tag am Fenster mit „Abstand “ besuchen. Das geht ja leider nicht für alle Bewohner. Deshalb finde ich es richtig, dass für die Bewohner, die keinen Kontakt haben können, eine Möglichkeit gedchaffen wird, der Vereinsamung entgegenzuwirken. Danke für alle Bemühungen.

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