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Erste Erfahrungen mit der Ausführung der Zuständigkeiten für Raumordnung und Urbanismus


Es gilt das gesprochene Wort!

27.04.2020

191 Frage und Antwort zur Raumordnung und zum Urbanismus

  1. Alle fristgebundenen Arbeitsschritte konnten innerhalb der vorgegebenen Fristen erledigt werden.
    Insgesamt gibt es 982 gleichzeitige Akten. Davon sind nach dem 1.1.2020 im Fachbereich Raumordnung 507 Akten neu hinzugekommen.
    Der Beantwortung dieser Frage füge ich eine Tabelle der verschiedenen Akten bei. So können die Abgeordneten sehen, welche Art von Anträgen aktuell bearbeitet werden. (zu sehen in der PDF)
  2. Ich kann bestätigen, dass etwaige Befürchtungen, die sich auf alle Aufgaben beziehen, die auch vor der Zuständigkeitsübertragung durch die Außendirektion des SPW in Eupen betreut worden sind, sich als vollkommen unbegründet herausgestellt haben. Weder nachlassende Kontinuität noch Wissensverluste sind zu beklagen. Im Gegenteil, es konnten einige Infraktionsakten, die seit Jahren auf eine Regelung hofften, deblockiert werden, sodass sich kurz nach der Übernahme der Zuständigkeit teilweise ein Abschluss in diesen Fällen andeutet. Die Aufgaben, die bis dato in der Zentralverwaltung in Namur abgewickelt wurden, stellen aktuell eine große Herausforderung dar. Dies betrifft unter anderem die transversalen Dienste1. Aus diesem Grund erfolgt jetzt zusätzlich die praktische Anwerbung weiterer Fachkräfte, um keinen Mangel an inhaltlicher Betreuung entstehen zu lassen.
  3. Was die künftige, inhaltliche Gestaltung der Zuständigkeit betrifft, läuft seit Januar 2020 das Verfahren zur Bezeichnung eines externen Projektbegleiters, der die Koordination und inhaltliche Ausgestaltung der Reform steuern wird. Sechs Bewerber haben ihre Teilnahmeanträge fristgerecht eingereicht. Die Auswertung hat ergeben, dass fünf Anträge den formalen und inhaltlichen Kriterien entsprechen. Diese Bewerber werden jetzt gebeten, ein konkretes Angebot einzureichen.
    Auch wenn es sich hierbei, im Vergleich zur sonstigen Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, um ein längeres Verfahren handelt, wurde dieses Vorgehen bewusst gewählt, damit nur hochqualifizierte Kandidaten in die engere Auswahl kommen.
    Wie gesagt, die erste Phase ist abgeschlossen und die Angebotsabgabe wird nun unmittelbar eingefordert. Aufgrund der europäisch vorgeschriebenen Fristen im Rahmen
    einer solchen Vergabe, ist davon auszugehen, dass im Laufe des Sommers der Projektbegleiter feststeht.
    Dieser Projektbegleiter wird gemeinsam mit der Regierung und der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe an der Entwicklung eines neuen Leitbilds für die Raumordnung in Ostbelgien arbeiten. Dieses Konzept wird, wie bereits mitgeteilt, zum Ende der Legislaturperiode vorliegen.
    In der Zwischenzeit sind nach der ersten Anpassung der bestehenden Gesetzgebung zum Ende des letzten Jahres weitere Anpassungen geplant, um im Rahmen des aktuellen wallonischen Kodex kurz- bis mittelfristig einen Mehrwert für die Bevölkerung und die Dienste herbeizuführen.
    Hierzu wurde die Verwaltung angehalten, solche Punkte zu identifizieren. Auch andere Akteure, wie Unternehmen, Architekten, Forstverwaltung usw., sind gefragt worden bzw. werden gefragt, solche wichtigen Punkte zu nennen. So wird aktuell ein Katalog von Anregungen und Vorschlägen erstellt, der in Form einer Orientierungsnote dem Ausschuss I des Parlamentes vorgelegt werden soll. Diese Note konnten wir bisher, aufgrund der anhaltenden Corona-Krise, nicht wie angekündigt im Frühling hinterlegen. Angesichts der aktuellen Situation ist es schwierig, einen genauen Arbeitskalender zu erstellen. Ich hoffe dennoch, die Orientierungsnote zu Beginn des Sitzungsjahres im Herbst vorzustellen zu können.
    Ziel ist es, auf Basis dieser Note, mögliche sowie nicht aufschiebbare Änderungen über das Programmdekret zu verabschieden und, im Laufe des Jahres 2021, in Form eines Dekretentwurfs eine größere Reform der aktuellen Gesetzgebung vorzunehmen.

1 Die verschiedenen in Namur angesiedelten Direktionen waren zuständig für z.B. die Einspruchsverfahren, die Betreuung der Städtebauberater mit deren Ausbildungsprogramm und Zuschussakten, die Kommunalen Beratungsausschüsse für Raumordnung und Mobilität (KBRM), die Bearbeitung der kommunalen Orientierungsschemen (ehemals PCA), die operative Raumordnung in der es um die Akten wie u.a. städtischer Erneuerung (rénovation urbaine) oder neu zu gestaltenden Standorten (SAR) geht, die Betreuung der Sektorenpläne mit den Abänderungsverfahren, die Aufstellung des Regionalen Entwicklungsschemas, etc..

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