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Frauenrechten in der Coronakrise


Es gilt das gesprochene Wort!

27.04.2020

198 Frage und Antwort zu den Frauenrechten in der Coronakrise

Laut Prisma macht sich die Situation der Opfer durch die Coronakrise inzwischen auch in Ostbelgien bemerkbar.

Im Vergleich zu 2019 ist ein Anstieg der Anfragen im Bereich häuslicher Gewalt zu verzeichnen. In den Monaten März und April 2019 gab es 7 Anfragen, in den Monaten März und April 2020 bis jetzt 16 Anfragen. Nach Angaben von Prisma handelt sich immer um Not- bzw. Krisensituationen, bei denen die Opfer aber nicht unbedingt ins Frauenfluchthaus müssen.

Die Polizei vermeldet schätzungsweise eine Verdopplung der Einsätze im Rahmen von häuslicher Gewalt, bestätigt jedoch, dass eine Unterbringung oder weitere Begleitung nicht immer notwendig war. Die Opferbetreuung der Polizei hatte in dieser Zeit keine Steigerung zu verzeichnen.

Das neue Frauenfluchthaus bietet mit 5 Zimmern einen Platz mehr als das alte Frauenfluchthaus. Dieser Platz ist noch nicht belegt, da Unterbringungen oftmals bei Freunden und der Familie stattfinden.

Sollte weder das Frauenfluchthaus noch das nähere Umfeld eine Wohnlösung bieten, dann besteht die Möglichkeit, auf die Notaufnahmewohnungen der ÖSHZ zurückzugreifen.  Außerdem gibt es Privatpersonen, die im Notfall bereit wären, ihre Ferienhäuser zur Verfügung zu stellen, da diese aufgrund der föderalen Maßnahmen leer stehen.

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