Es gilt das gesprochene Wort!
27.04.2020
194 & 195 Frage und Antwort zu den Schutzmasken wegen Corona
In seiner Sitzung vom 24. April 2020 hat der Nationale Sicherheitsrat sich zu den Fragen der Masken positioniert. Wörtlich heißt es dazu in der Pressemitteilung der Premierministerin: „Das Bedecken von Mund und Nase wird eine wesentliche Maßnahme im Rahmen der Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen sein. Dies kann mithilfe einer sogenannten Alltagsmaske oder eines alternativen Schutzmittels (Schal, Bandana) geschehen. Diese Maßnahme wird:
– im öffentlichen Raum dringend empfohlen,
– in öffentlichen Verkehrsmitteln für Fahrgäste ab 12 Jahren verpflichtend sein.
Diese Maßnahme tritt am 4. Mai in Kraft.“
Eine Maske allein bietet keinen ausreichenden Schutz; ihre Handhabung muss im Rahmen der Einhaltung der Sicherheitsabstände und der Hygienemaßnahmen betrachtet werden.
Die Föderalregierung und die Teilstaaten arbeiten zusammen, um jedem Bürger mindestens eine normgerechte Mundschutzmaske aus Stoff, die Mund und Nase vollständig bedeckt, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Verschiedene Initiativen sind bereits im Gange. Die Behörden möchten auch, dass die Bürger jeweils zwei „Filter“ erhalten, die sie in bereits gekaufte oder angefertigte Masken stecken können. Chirurgische Mundschutzmasken und FFP2-Masken bleiben den Fachkräften im Gesundheitssektor, in Seniorenheimen und in gemeinschaftlichen Einrichtungen sowie den Sicherheitsdiensten vorbehalten.
In der Arbeitswelt muss der Arbeitgeber – auch im öffentlichen Sektor – den Arbeitnehmern Schutzmittel zur Verfügung stellen, wenn sich dies als erforderlich erweist.
Der zuständige Föderalminister Koen Geens hat am Wochenende allerdings mitgeteilt, dass die föderale Maskenverteilung nicht bis zum 4. Mai erfolgen und sich bis zum 20. Mai erstrecken kann.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich relativ früh darauf eingestellt, dass es zu einer dringenden Empfehlung zum Tragen von Stoffmasken in der Öffentlichkeit kommt bzw. dass eine begrenzte Maskenpflicht eingeführt wird.
Wir haben deshalb zu möglichen Produzenten und Händlern Kontakt aufgenommen und mittlerweile bei zwei Firmen, der Firma ROM und der Firma POLYTEX, insgesamt 260.000
Stoffmasken bestellt. Hinzu kommen die Masken, welche die Alternative seit Beginn der Krise auf unsere Anfrage hin in kleinerer Stückzahl auf Bestellung angefertigt hat. Mit Zustimmung der Regierung werden sie seit Kurzem auch Privatleuten verkauft.
Drei Masken pro Person werden an die Bewohner der Deutschsprachigen Gemeinschaft verteilt. Die neun Gemeinden haben sich bereit erklärt, diese Verteilung zu übernehmen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Somit übernimmt die DG – anders als im Rest des Landes – den Ankauf der Masken zu 100%.
Bisher sind es anderswo vorwiegend die Gemeinden, die vereinzelt oder in Sammelkäufen Stoffmasken bestellen.
Die Kosten für den Ankauf der 260.000 Masken belaufen sich auf 784.000 Euro. Die Masken entsprechen den Empfehlungen, die Sciensano für Stoffmasken herausgegeben hat. Außerdem haben wir bei den Stoffmasken der Firma ROM, die eigens für uns angefertigt werden, die offiziellen französischen Normen vorgegeben. Pro Tag fertigt ROM aktuell bis zu 10.000 Masken an. Bisher sind keine Industrienormen für Stoffmasken in Belgien erlassen worden.
Morgen findet eine Videokonferenz der Regierung mit den Bürgermeistern statt, um unter anderem diese Verteilung zu besprechen. Wir erwarten die Lieferungen der Masken diese Woche, sodass eine Verteilung durch die Gemeinden ab der Woche vom 4. Mai möglich sein wird.
Die Verteilung wird pro Gemeinde in einem eigenen Verfahren organisiert. Die Modalitäten und das Datum der Verteilung werden die Gemeinden in Kürze mitteilen.
Die Gemeinden haben sich übrigens unseren Bestellungen angeschlossen, um ihr Personal mit Stoffmasken auszurüsten.
Schlussendlich wird auch die Deutschsprachige Gemeinschaft das Personal des Ministeriums, der Dienste mit getrennter Geschäftsführung und der Einrichtungen öffentlichen Interesses mit Stoffmasken ausstatten. In den Schulen werden Masken sowohl für die Schüler ab 12 Jahren als auch für die Lehrer bereitstehen, die künftig wieder Unterricht erteilen oder die Betreuung der Schüler übernehmen.
Die Regierung hat sich darauf verständigt, das Personal aller Schulen, unabhängig vom Träger, mit Masken auszustatten.