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Einkommenssituation des mit dem Coronavirus infizierten Pflegepersonals


Es gilt das gesprochene Wort!

06.04.2020

165 Frage und Antwort zur Einkommenssituation des Pflegepersonals mit COVID19

COVID-19 ist mittlerweile im Pflegesektor in der Tat als Berufskrankheit anerkannt, sodass Pflegepersonal mit einer bestätigten COVID-19-Erkrankung für die Dauer der Erkrankung eine zeitweilige Entschädigung in Höhe von 90 Prozent des Basiseinkommens erhalten kann. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist allerdings nur dann möglich, wenn ein Personalmitglied mit einer bestätigten COVID-19-Erkrankung nachweislich mit zwei positiv getesteten Personen in Kontakt war.

Die Richtlinie des Föderalstaats sieht wie folgt aus: Das Pflegepersonal wird automatisch getestet, wenn es Symptome mit Fieber aufweist. Bei leichten Symptomen kann das Personalmitglied getestet werden, kann allerdings auch mit Maske weiterarbeiten. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arzt. Da in den Wohn- und Pflegezentren bisher kaum getestet wird, kann ein Großteil des dortigen Personals diese Bedingung nicht erfüllen.

Die Tatsache, dass in Belgien nicht ausreichend Testmaterial zur Verfügung steht, um mehr Tests, zum Beispiel in den Wohn- und Pflegezentren, durchführen zu können, ist äußerst besorgniserregend.

Deshalb plädieren die Gesundheitsminister der Teilstaaten dafür, dass die Zahl der Tests erweitert wird und dass vor allem die Bewohner in den Einrichtungen und das Personal getestet werden.

Der Föderalstaat ist inzwischen eingelenkt und eine erste Reihe von Tests in bestimmten Wohn- und Pflegezentren wurde freigegeben. Die Erweiterung der Testkapazitäten ist wichtig, um in den kritischen Fällen Menschenleben retten zu können.

Als Gemeinschaft haben wir keinen Einfluss darauf, in welcher Menge in den Krankenhäusern und bei den Ärzten Material für COVID-19-Tests zur Verfügung steht. Für diese medizinischen Leistungen ist der Föderalstaat zuständig. Aber auch hier ist – ähnlich wie bei den Schutzmasken – die Deutschsprachige Gemeinschaft selbst aktiv geworden.

In Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern werden wir dazu übergehen, Testmaterial zu beschaffen.

Dort, wo in unseren direkten Zuständigkeitsbereichen Ausbrüche von COVID-19 zu verzeichnen waren, haben wir mittlerweile dafür Sorge getragen, dass umfassende Tests durchgeführt werden konnten bzw. mit dem Einverständnis des Koordinationsarztes der Einrichtung und der Einrichtung selbst Tests durchgeführt werden könnten. Hierzu findet gerade eine Koordinationsversammlung mit einer Einrichtung statt.

Persönlich bin ich davon überzeugt, dass die Testkapazität im Kampf gegen die Epidemie entscheidend sein wird. Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, ob wir bei der Beschaffung von zusätzlichem Testmaterial erfolgreich sein werden. Wir werden uns intensiv darum bemühen.

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