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Kapazität an Intensivbetten in den Krankenhäusern in der DG & die finanzielle Situation der WPZS und Krankenhäuser der DG


Es gilt das gesprochene Wort!

06.04.2020

163 & 164 Frage und Antwort zur Kapazität an Intensivbetten in den Krankenhäusern in der DG & die finanzielle Situation der WPZS und Krankenhäuser der DG

Die Coronavirus-Pandemie und die damit verbundenen sanitären Maßnahmen haben gewiss Auswirkungen auf die Finanzsituation der Krankenhäuser.

Der normale Betrieb kann nur in sehr eingeschränktem Maße aufrechterhalten werden.

Dies wird zwangsläufig zu einer finanziellen Schieflage führen, sollten die Modalitäten der Finanzierung der Krankenhäuser durch den Föderalstaat dieser außergewöhnlichen Situation nicht Rechnung tragen.

Diese Situation trifft alle Krankenhäuser in Belgien in gleichem Maße, denn alle befinden sich in der gleichen Lage.

Ich bin zuversichtlich, dass hier Lösungen gefunden werden, denn es erscheint mir nur vernünftig und ersichtlich, dass der Finanzierung des Gesundheitswesens nach der Coronavirus-Pandemie eine höhere Priorität als in den letzten Jahren eingeräumt wird.

In einer Pressemitteilung vom 20. März 2020 hat Frau Ministerin De Block für Mitte April kurzfristige Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser, in Form von Vorschüssen des LIKIV angekündigt. Den Krankenhäusern liegen bisher kein Verteilerschlüssel und keine genauen Modalitäten vor.

Sollten diese föderalen Hilfen nicht ausreichen, kann die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Häusern Darlehen zu günstigen Konditionen gewähren.

Wir müssen allerdings ehrlich bleiben: eine strukturelle Finanzierung der Krankenhäuser würde die Möglichkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum jetzigen Zeitpunkt übersteigen.

Bezüglich der Ausweitung der Kapazitäten an Intensivbetten in unseren Krankenhäusern hat es keine Gespräche zwischen der Gemeinschaft und dem Föderalstaat gegeben, da der Föderalstaat hier allein zuständig ist.

Der Föderalstaat hat die Krankenhäuser angewiesen, 60 Prozent der üblichen Intensivkapazität für COVID-19-Patienten zur Verfügung zu halten, sowie 100 Prozent der zusätzlichen Kapazität, welche die meisten Krankenhäuser geschaffen haben.

Das Ministerium der Deutschsprachige Gemeinschaft hat hierzu auf Anfrage des föderalen Gesundheitsministeriums die Zahlen für Brüssel zusammengetragen.
In den Krankenhäusern ergibt sich folgendes Bild:

  • Das Sankt Nikolaus Hospital in Eupen verfügt über 17 Betten für COVID-19-Patienten in 17 Zimmern und über 9 Intensivbetten mit Beatmungsgerät für COVID-19-Patienten. Alle transportfähigen Intensivpatienten ohne COVID-19 werden zum CHC verlegt. Es bestehen 2 Intensivbetten in Reserve für nichttransportfähige Intensivpatienten ohne COVID-19.
  • Die Klinik Sankt Josef in St.Vith verfügt über 32 Betten für COVID-19-Patienten in 25 Zimmern und über 6 Intensivbetten mit Beatmungsgerät für COVID-19-Patienten. Des Weiteren sind 2 Intensivbetten mit Beatmungsgerät für Intensivpatienten ohne COVID-19 und 4 Intensivbetten ohne Beatmungsgerät für Intensivpatienten ohne COVID-19 vorhanden.

An dieser Stelle möchte ich ergänzen, dass das St. Nikolaus Hospital bei Bedarf in der Lage wäre die Kapazitäten der COVID-19-Betten auszuweiten.

Bei den Wohn- und Pflegezentren für Senioren sieht die finanzielle Lage anders aus.

Die Gemeinschaft ist seit der sechsten Staatsreform für die gesamte Finanzierung
zuständig.

Wir sehen die Deutschsprachige Gemeinschaft in der Pflicht, in dieser außergewöhnlichen Krisensituation die Finanzierung aufrecht zu erhalten.

Auch hier greifen dann die Instrumente, welche die Regierung für alle bezuschussten Einrichtungen und Organisationen entwickelt hat. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um drei Maßnahmen:

  • die Zuschussgarantie;
  • die Verbesserung der Liquidität durch vorgezogene Auszahlung der Zwölftel;
  • der Rückgriff auf den Corona-Hilfsfonds bei Einnahmeausfällen und Mehrausgaben.

Zum Schutzmaterial möchte ich darauf hinweisen, dass die DG umfangreiche Lieferungen von Masken, Handschuhen, Kitteln, Schutzbrillen, Schutzvisieren und Desinfektionsmitteln den Wohn- und Pflegezentren, aber auch allen anderen Dienstleistern, wie zum Beispiel den Hausärzten und selbstständigen Krankenpflegern nicht in Rechnung setzen wird.

Mehr Details zu diesen Instrumenten werden den Einrichtungen bereits diese Woche mitgeteilt.

Die prioritäre Aufgabe der Einrichtungen war und ist, die sanitären Maßnahmen umzusetzen, die angesichts der Pandemie notwendig sind.

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