Es gilt das gesprochene Wort!
06.04.2020
156 -160 Frage und Antwort zum Schutzmaterial
Ich bin dankbar dafür, dass so viele Fragen zum Schutzmaterial im Rahmen der Coronavirus-Epidemie eingereicht wurden. Während des gesamten Verlaufs der Epidemie hat uns alle diese Frage besonders stark beschäftigt.
Ganz zu Beginn, als das Virus nur in China um sich griff, haben einige sicher verwundert den Kopf geschüttelt und sich die Frage gestellt, ob es wirklich nötig ist, dass fast alle Menschen dort auf den Straßen sich mit Masken gegen eine Grippe schützen.
Als die ersten Fälle im benachbarten Heinsberg und dann auch bei uns bekannt wurden, spielte die Frage des Schutzmaterials in der Öffentlichkeit eine untergeordnete Rolle. Man hat sich keine Fragen gestellt, denn jeder ging davon aus, dass unser Gesundheitssystem voll ausgerüstet sei, und dass unsere Krankenhäuser, dass unsere Einrichtungen, dass unsere Ärzte und unsere Pflegekräfte auf dem Markt zu jedem Zeitpunkt über das Material verfügen würden, das sie für ihre Arbeit benötigen: Schutzmasken, Einweghandschuhe, Schutzbrillen, Kittel und Desinfektionsmittel.
Doch schnell musste man feststellen, dass diese Ausrüstung im Falle einer Epidemie Mangelware werden würde. Belgien verfügt in diesem Sektor weder über eigene Produktionskapazitäten noch – und das verwundert wirklich – über strategische Reserven. Ein schwacher Trost: Im restlichen Europa sieht die Lage nicht viel besser aus.
Ich habe mich deshalb schon sehr früh um den Ankauf von Schutzmasken durch die Deutschsprachige Gemeinschaft bemüht, obschon bei Epidemien eine übergeordnete Zuständigkeit beim Föderalstaat liegt. Erste Kontakte zu anderen Behörden oder zu spezialisierten Firmen habe ich bereits Mitte Februar aufgenommen. Doch der Ankauf erwies sich als sehr schwierig. Einige Vorhaben verliefen im Sande, Liefertermine wurden ständig nach hinten verschoben oder die erforderliche Qualität konnte nicht eingehalten werden. Mittlerweile hat sich die Situation entschärft. Mehrere größere Lieferungen direkt aus China haben dazu geführt, dass wir mittlerweile über eine hinreichende Anzahl verfügen, um Ärzte und Pflegekräfte mit Schutzmaterial versorgen zu können.
Bei dem gelieferten Material handelt es sich sowohl um chirurgische Masken als auch um Masken des Typs FFP2. An dieser Stelle ein Wort zu den Bezeichnungen: Der gleiche Maskentyp trägt in Europa die Bezeichnung FFP2, in China KN95 und in den Vereinigten Staaten N95. Die Wirkung ist jedes Mal die gleiche. Masken des Typs KN95 oder N95 sind keine minderwertigen Kopien der Masken des Typs FFP2. Ich erwähne das an dieser Stelle, weil derartige Gerüchte kursieren.
Das Pflegepersonal in Ostbelgien nutzt die chirurgischen Masken in Umgebungen, in der sich sowohl keine als auch bestätigte COVID-19 Fälle aufhalten. Masken des Typs KN95 oder FFP2 werden ausschließlich genutzt für Gesundheitspersonal, das mit symptomatischen oder bestätigten Fällen in Kontakt ist.
Diese Art Masken müssen bei medizinischen Leistungen oder Pflegeleistungen, bei denen Aerosole freigesetzt werden, verpflichtend eingesetzt werden.
Was ich hier beschrieben habe, ist die Situation in Ostbelgien.
In Belgien sieht die Richtlinie vor, dass überall, mit Ausnahme der Behandlungen mit Aerosolen, chirurgische Masken ausreichend sind und dass beide Maskentypen, gemäß den aktuellen Richtlinien, während acht Stunden eingesetzt werden können.
Weshalb es in verschiedenen europäischen Ländern in bestimmten Fällen unterschiedliche Vorgaben zum Einsatz von Schutzmasken gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Dienstleister in Belgien sind verpflichtet, mindestens – wenn nicht sogar ausschließlich – die belgischen Richtlinien einzuhalten. Eine Diskussion über die Richtlinien in anderen Ländern ist somit aktuell nicht zielführend.
Zurück zu den Lieferungen in Ostbelgien:
Nachdem bereits in der 13. Kalenderwoche eine Reihe von Einrichtungen und Dienstleistern mit Lieferungen bedacht werden konnten, hat das Ministerium Ende letzter Woche eine größere Anzahl Masken beiden Typs und weiteres Schutzmaterial verteilt. Dabei wurden nicht nur die Wohn- und Pflegezentren für Senioren, das Psychiatrische Pflegewohnheim und die Behindertenwohnheime berücksichtigt, sondern auch Dienstleister, für die die DG nicht zuständig ist, wie die selbständigen und häuslichen Krankenpfleger, die Hausärzte und die Krankenpfleger in den Ärztehäusern.
Zahnärzte, Kinderärzte, Fachärzte und Kinesiotherapeuten können ebenfalls Masken erhalten, wenn sie einen Notdienst verrichten.
Mehrere Kollegen fragen nach dem Bedarf an Masken und nach der Berechnung von Verteilerschlüsseln.
Nach welchen Kriterien der Föderalstaat die Masken unter den Diensten, für die er zuständig ist, aufteilt, wissen wir noch nicht. Trotz diverser Berichte in den Medien wird immer noch zwischen dem Föderalstaat und den Teilstaaten darüber ausgetauscht. Einen offiziellen Verteilerschlüssel des Föderalstaats kann ich nicht bestätigen, weil uns bisher keiner offiziell vorgestellt wurde. Deshalb kann ich die sechs Masken, die Kollege Grommes erwähnt, nicht bestätigen. Ich vermute aber, dass sie nicht vom Föderalstaat kommen, sondern von einer kleinen Reserve der Provinz Lüttich.
Von der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben die Dienstleister deutlich größere Mengen erhalten, als die 50 Masken, welche die wallonische Behörde AViQ ebenfalls als Überbrückung an die häuslichen Krankenpfleger verteilt hat.
Auch legen wir Wert auf einen höheren Standard. Wie ich schon mehrfach erwähnte, sollten FFP2/KN95-Masken laut Föderalstaat nur in bestimmten Situationen in den Krankenhäusern und beim Zahnarzt eingesetzt werden.
Unsere eigene Bedarfsberechnung richtet sich nach der Dauer des Einsatzes eines Personalmitglieds oder nach der Anzahl möglicher Patientenkontakte, die den Einsatz eines bestimmten Maskentyps erfordern. Insgesamt haben wir bisher 107.000 Masken verteilt. 75.500 chirurgische Masken und 31.500 Masken des Typs KN95/FFP2.
Dies entspricht dem geschätzten Bedarf von 4-6 Wochen. Die Fachkräfte des Ministeriums haben diesen Bedarf nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt. Angesichts der Einzigartigkeit der Pandemie gibt es allerdings in diesem Bereich keine allgemein verbindlichen Vorgaben.
Erwähnen möchte ich noch, dass die Alternative im Auftrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch Stoffmasken herstellt. Diese Masken werden außerhalb des medizinischen und pflegerischen Bereichs eingesetzt, so zum Beispiel bei den Diensten der häuslichen Hilfe, bei verschiedenen Fahrdiensten oder in den Verwaltungsdiensten von Einrichtungen.
Die bisherigen Ausgaben der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Ankauf von Schutzmaterial, Desinfektionsmitteln und medizinischem Material belaufen sich auf insgesamt 820.000 Euro. Hierunter wurden aber, wie gesagt, nicht nur die Masken, sondern das gesamte Schutzmaterial veranschlagt.
Das Ministerium steht ebenfalls in engem Kontakt zu den beiden Krankenhäusern. Falls erforderlich, kann die Gemeinschaft auch hier mit Masken aushelfen, doch beide Häuser haben signalisiert, dass sie zurzeit über die föderale Schiene ausreichend mit Masken versorgt werden.
Wir sind über den Bedarf der beiden Krankenhäuser an weiterem Schutzmaterial informiert und werden auch hier mit unseren Mitteln aushelfen.
Die Versorgung der hiesigen Einrichtungen mit benötigtem Schutzmaterial hat sich demnach etwas entspannt. Es sollte jedoch keinesfalls der Eindruck entstehen, dass in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Überfluss an Material bestehe. Alle müssen weiterhin sorgfältig mit dem Schutzmaterial umgehen, ohne aber gleichzeitig die eigene und die Gesundheit der anderen in Gefahr zu setzen.
Trotz der international vorhandenen Knappheit besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Masken für den Einsatz im medizinischen oder pflegerischen Bereich unter der E-Mail-Adresse schutzmaterial.corona@dgov.be anzufragen. Nach Überprüfung des Bedarfs können die entsprechenden Mengen ausgeliefert werden.