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Hausärzte müssen bei Grippesymptomen auf eine Ferndiagnose setzen


17. März 2020

Regierung erinnert an föderale Vorgaben

PRESSEMITTEILUNG: Regierung erinnert an föderale Vorgaben

In einem Kommuniqué erinnerte Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (SP) an die einzuhaltenden Verhaltensregeln bezüglich des Coronavirus. Es bleibe unverändert wichtig, seinen Hausarzt ausschließlich telefonisch zu kontaktieren. Auch die Hausärzte werden dazu angehalten, die Patienten nicht ins Wartezimmer kommen zu lassen oder zuhause zu untersuchen. Die Diagnosestellung und Behandlung müssen weiterhin ausschließlich per Telefon erfolgen. Auch die Notrufnummern 112 und 1733 sollen nicht überlastet werden.

„Es bleibt unverändert wichtig, dass das medizinische Personal nicht erkrankt. Wir sind auf das Fachwissen dieser Menschen angewiesen“, äußerte sich Antoniadis aufgrund der sich häufenden Nachrichten, dass viele Menschen – darunter auch Hausärzte – sich nicht an die föderalen Vorgaben halten. Der Hausarzt bleibe immer noch derjenige, der die Entscheidung trifft, ob ein Fall mit den entsprechenden Symptomen mit einer siebentägigen Quarantäne behandelt werden kann oder ob die Person einer stationären Behandlung im Krankenhaus bedarf. Generell gilt die Regel, dass man nach Kontakt zu einem bestätigten Patienten während 14 Tagen auf seine Symptome achten soll.“

Die Untersuchung soll bei grippeähnlichen Symptomen per Ferndiagnose am Telefon erfolgen, um das Risiko einer Infektion des Arztes und infolgedessen seiner anderen Patienten zu vermeiden. Hinsichtlich der Fakturierung solcher Ferndiagnosen hat das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung inzwischen eine Lösung gefunden. Für jede telefonische Konsultation bekommt der Arzt ein Honorar von 20 Euro. Das Rezept darf mit der Post verschickt werden. Der Patient zahlt nichts.

Wenn die föderalen Vorgaben von den Hausärzten und den Patienten nicht eingehalten werden, dann droht eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge einer gleichzeitigen Infektion von breiten Teilen der Bevölkerung. Das Ziel dieser Vorgaben und die Einschränkungen, die der Föderalstaat vergangenen Donnerstag getroffen hat, ist, diese Überlastung zu vermeiden. Sollten diese Maßnahmen nicht fruchten, dann werden weitere Schritte unternommen werden müssen, die die Beteiligung am öffentlichen Leben weiter einschränken würden.

Auch ist es wichtig, die beiden Notrufnummern 112 und 1733 nur im absoluten Notfall zu wählen. Schon jetzt häufen sich die Meldungen, dass diese Nummern zwecks Nachfragen zum Coronavirus vermehrt angerufen werden. „Diese Nummern sollten zum Wohle aller auch den wirklichen Notfällen vorbehalten bleiben.“ Für Bürgernachfragen zum Thema Corona hat das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine eigene Hotline freigeschaltet, die von montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr Fragen zum Thema Coronavirus beantwortet: 0800 23 0 32.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

2 Kommentare

  1. Gaby Jost says:

    Wie sieht das denn für Hörgeschädigte aus, die nicht telefonieren können, weil sie nichts am Telefon verstehen? Selbst ich verstehe meinen Hausarzt (Dr. Wojtowski) nicht am Telefon, er redet viel zu schnell mit seinem flämischen Akzent. Obwohl er ja weiß, dass ich ein CI und ein Hörgerät habe, ohne diese Geräte bin ich taub.

    Sind keine Nachrichten über WhatsApp möglich?

    Mit freundlichen Grüßen
    Gaby Jost

  2. Birgit Saey Dujardin says:

    Ich hätte mal gerne eine Frage an ihnen, und zwar, ich arbeite bei der Firma Asten Johnson seit 41 Jahren, und jetzt sind 2 Fälle von Corona aufgetreten. Wir sollen zwar die üblichen Hygiene Massnahmen ergreifen, aber es ist mir mulmig weiter arbeiten zu gehen, vor allen Dingen da mein Mann 68 Jahre ist und vorbelastet, da er 2 Stants am Herzen hat. Wie sieht es aus, wenn dort mehr Fälle Auftreten. LG Birgit Saey

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