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„Kein Grund zur Sorge bei Reiserückkehrern, aber Vorsicht“


29. Februar 2020

Informationen nach den Karnevalsferien

PRESSEMITTEILUNG zur Vermeidung einer Überlastung der Hausärzte

Jetzt, wo die Karnevalsferien enden und viele Ostbelgier aus dem Urlaub und somit aus Regionen wie Italien, die von der Ausweitung des Corona-Virus betroffen sind, zurückkehren, ist die Verunsicherung in der Bevölkerung groß. Wie soll ich mich verhalten? Kann ich wieder zur Arbeit gehen? Was muss ich tun, wenn ich glaube, mich angesteckt zu haben? Hier gibt es Antworten auf wichtige Fragen.

Sollten Ostbelgier von einer der aktuell betroffenen Regionen zurückkehren, gibt es zunächst keinen Grund zur Sorge. Laut den Richtlinien des Föderalstaates darf man wie gewohnt zur Arbeit gehen. Sollten sich während der Inkubationszeit von zwei Wochen jedoch Symptome bemerkbar machen, sollten die Betroffenen erstmal zuhause bleiben und den Arzt ausschließlich telefonisch kontaktieren. Das ist wichtig, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Im Wartezimmer des Hausarztes oder in der Notaufnahme könnten andere Menschen mit dem Erreger infiziert werden. Im Verdachtsfall ist es also im Interesse aller, zuhause in den eigenen vier Wänden zu bleiben, bis mit dem Arzt die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann.

Sowohl diese Vorkehrungen als auch die üblichen Vorsichtsmaßnamen, wie das regelmäßige Waschen der Hände und die Verwendung von Papiertaschentüchern, erscheinen auf den ersten Blick sehr locker. Dennoch kann vielen Infektionen durch die Einhaltung einfacher Hygieneregeln vorgebeugt werden. Nicht nur die Übertragung des Corona-Virus kann auf diese Art und Weise eingedämmt werden. Auch das Übertragungsrisiko von Durchfallerkrankungen und Atemwegsinfektionen kann so verringert werden.

Während der 14 Tage sollten die betroffenen Reiserückkehrer regelmäßig ihre Körpertemperatur (bis zu zweimal täglich) messen. Wird Fieber festgestellt oder andere Symptome wie Husten und Atemwegbeschwerden, dann sollte man den Arzt konsultieren.

Der Arzt wird keinesfalls eine Ferndiagnose per Telefon durchführen. Im Gespräch mit dem Patienten kann der Arzt einschätzen, wie die Diagnose stattfinden kann.

„Sollten Sie sich nicht in den betroffenen Regionen aufgehalten haben und keinen Kontakt mit Menschen gehabt haben, die infiziert wurden, bitten die Hausärzte darum, dass die Bevölkerung nicht unnötig die Arztpraxen überläuft. Die Hausärzte sind aktuell mit der saisonalen Grippe beschäftigt. Es ist wichtig, eine Überlastung zu vermeiden.“ so Antoniadis.

„Wir werden demnächst über weitere Maßnahmen des Föderalstaates und der Gemeinschaften informieren. Eine größtmögliche Transparenz mit dem Thema ist in meinen Augen wichtig, um die Bevölkerung zu unterstützen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Angst vor dem Fremden und einer unsichtbaren Gefahr überwiegen. Deshalb ist eine regelmäßige Information von Bedeutung, auch wenn die DG nur begrenzte Möglichkeiten hat und in erster Linie die föderalen Behörden federführend sind“, so der Minister abschließend.

Für weitere Informationen


Pressereferent
Mario Vondegracht
Tel: +32 (0)87/59 64 92
E-Mail: mario.vondegracht@dgov.be

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