Es gilt das gesprochene Wort!
05.02.2020
113 Frage und Antwort zur Sexualität im APWH und bei Personen mit Beeinträchtigung
- Das Anrecht auf Privatsphäre ist ein hohes Gut, das in den Wohn- und Pflegezentren (WPZS) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft entsprechend sensibel behandelt wird. So gilt das Zimmer der Bewohner immer als „privat“ und sollte nicht ohne vorheriges Anklopfen betreten werden. Darüber hinaus kann das Zimmer auch als Privateigentum des Bewohners betrachtet werden. Es liegt im Ermessen des Bewohners, ob er die Tür (ab-)schließen möchte. Es gehört zu den Grundsätzen des Zusammenlebens der jeweiligen Einrichtung, die Intimsphäre zu respektieren. Dementsprechend ist dies im Leitbild der WPZS formuliert.
Das Thema „Sexualität“ ist Teil der Grundrechte eines jeden Bewohners und wird u.a. im Rahmen der Pflegeplanung auch in den Bewohnerakten berücksichtigt. - In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es eine Beratungsstelle zu Fragen bzgl. Affektivität-Beziehungen-Partnerschaft–Sexualität von Personen mit Unterstützungsbedarf. Diese ist bei der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) angesiedelt und wird von einer diesbezüglich spezialisierten Mitarbeiterin geleitet. Es handelt sich hierbei um das Angebot „SENS“. Die von der Fragestellerin angesprochenen Leistungen des Dienstleisters Aditi werden auch in der DG von Personen mit Beeinträchtigung genutzt.
Ob und in welchem Ausmaß die Bewohner eines WPZS ihre Sexualität ausleben, bleibt Privatsache, es sei denn, es wird um Unterstützung oder Beratung durch die Heimleitung gebeten. In diesem Fall arbeiten einige Häuser mit entsprechenden Einrichtungen zusammen (z.B. „Aditi VoG“). Dort gibt es einen Ansprechpartner, der mit dem Bewohner und/ oder dessen Familie nach geeigneten Angeboten und Lösungen sucht. Bisher wurden gute Erfahrungen mit dieser Art der Unterstützung gemacht. - Die Dienstleister für Personen mit Beeinträchtigung (Tagesstätten, Werkstätten, Wohnheime für Personen mit Beeinträchtigungen) greifen zu Weiterbildungszwecken auf den Beratungsdienst Sens zurück.
In den WPZS bieten die Einrichtungen selbst ihren Mitarbeitern regelmäßig interne Weiterbildungen an, die zu diesem Thema sensibilisieren.
Daneben werden Fallbesprechungen im (multidisziplinären) Team durchgeführt – bei Bedarf auch mit den Angehörigen.