Es gilt das gesprochene Wort!
05.02.2020
112 Frage und Antwort zur KCE-Studie
Die Finanzierung der Krankenhäuser wird föderal geregelt. Das gilt ebenso für die Rahmenabkommen für das Pflegepersonal. Der Föderalstaat hat übrigens angekündigt, mehr Mittel für das Krankenpflegepersonal einzusetzen. Allerdings finden die Krankenhäuser des Landes nicht ausreichend Fachkräfte. Hierzu habe ich bereits in der aktuellen Frage Nr. 67 von Herrn Mockel geantwortet.
Theoretisch kann die Deutschsprachige Gemeinschaft, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, die Normen für das Personal in den Diensten abändern, bzw. anheben. Dies müsste allerdings vom Föderalstaat akzeptiert werden und hätte finanzielle Konsequenzen im Krankenhausbudget des LIKIVs zur Folge. Somit ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Änderung der Anerkennungsnormen zugelassen würde.
Unabhängig davon gibt es in Belgien, und auch in den Nachbarländern Belgiens, einen allgemeinen Fachkräftemangel in der Pflege.
In der Klinik St. Josef kommen in der Frühschicht je nach Station auf eine bis 1,33VZÄ Pflegekräfte 3 bis 8 Betten zu.
Im St Nikolaus-Hospital gibt es z.B. in der Entbindungsstation in der Frühschicht für 6 Betten jeweils eine Pflegekraft. In der Chirurgie sind in der Frühschicht pro Pfleger ungefähr 7,5 Betten vorgesehen.
Für beide Häuser gilt: Zu weniger intensiven Zeiten – z.B. in der Spätschicht – werden in einigen Stationen deutlich mehr Betten pro VZÄ abgedeckt.
In der Klinik St. Josef gibt es 147,5 VZÄ an Pflegern und Pflegehelfern.
Im St Nikolaus Hospital sind 196,51 VZÄ Pfleger und Pflegehelfer beschäftigt.
Beide Krankenhausstandorte sind bemüht, ihr Personal im Rahmen des Qualitätsmanagements und in Form von Weiterbildungen zu unterstützen.
Die Klinik St. Josef hat zudem eine Arbeitsgruppe geschaffen, in der die Personalvertretung miteinbezogen wird. Diese beugt sich zurzeit über die gemachten Vorschläge zur Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz.
Eine mögliche Unterstützung des hiesigen Bedarfs an Pflegepersonal ist durch die Anerkennung von Gesundheitsdienstleister aus dem Ausland gegeben. So konnten 2018
beispielsweise 13 zusätzliche Krankenpfleger eine Anerkennung erhalten.
Um hiesiges Pflegepersonal zu unterstützen, ist aber auch dessen Schulung und Spezialisierung von höchster Bedeutung. Denn wie eine Aus- und Weiterbildung einen inhaltlichen Mehrwert bringt, so bringt der Erwerb eines Fachtitels finanzielle Vorteile mit sich. Aus diesem Grund unterstützt die Deutschsprachige Gemeinschaft die KPVDB.
Eine finanzielle Aufwertung, wie die im Seniorenbereich, ist allerdings, wie bereits erwähnt, nicht möglich.
2018 erfolgten, wie Sie wissen, finanzielle Aufwertungen der Familien- und Seniorenhelfer.
2019 wurde, eine bedeutende finanzielle Aufwertung der Pflegeberufe in den Wohn- und Pflegezentren beschlossen, die ab 2022 greift. Außerdem wurden seit 2019 die Mittel für die Wohn- und Pflegezentren erhöht.
Im Jahr 2019 hatten wir einen runden Tisch der Pflege einberufen, um gemeinsam mit den Arbeitgebern die Problematik zu erörtern und Lösungsansätze zu erarbeiten.
In meinen Augen müsste man nämlich nicht nur auf monetäre Anreize setzen, sondern als Arbeitgeber auch andere Anreize schaffen.
Beispiele hierfür könnten sein: die Etablierung eines positiven Arbeitsklimas, die Organisierung von Unterstützungsangeboten, wie z.B. einer Kinderbetreuung während der Arbeitszeit, oder die Schaffung einer modernen und professionellen Akquise im In- und Ausland.
Wir werden nach einer Bestandsaufnahme der Personalsituation in allen Einrichtungen den runden Tisch erneut einberufen.
Dass die Aufwertung der Pflegeberufe ein Zukunftsthema ist, zeigt übrigens auch die Themenwahl des Bürgerrates. Wir sind sehr gespannt, welche Ideen aus der Bevölkerung kommen werden.