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Kontrolle von Leistungsempfängern durch Postboten


Es gilt das gesprochene Wort!

05.02.2020

108 Frage und Antwort zur Kontrolle von Leistungsempfängern durch Postboten

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist in diesem Bereich nicht zuständig. Die Maßnahme wurde von der Föderalregierung getroffen.

Persönlich stelle ich mir die Frage, wie es um den Datenschutz bestellt ist. Schließlich dürfen nur vereidigte Berufsgruppen, eine Kontrolle des Personalausweises durchführen. Auch stellt sich die Frage, ob es einem Postangestellten gesetzlich erlaubt ist, Angaben zur An- oder Abwesenheit einer Person an eine Behörde zu übermitteln.

Betreffend die Frage der Ausweiskontrolle hat übrigens die Datenschutzkommission in ihrem Gutachten vom 17.Januar 2020 diese Praxis infrage gestellt. Ich glaube, dass weder die Postangestellten noch die Bezieher einer Einkommensgarantie für Betagte, auch bekannt als GRAPA, über diese Maßnahme erfreut sind. Das ist allerdings eine rein persönliche Einschätzung.

Ob ein Nachteil für Grenzregionen besteht, ist Interpretationssache. Es wird unseren Informationen zufolge nicht explizit von Tagesausflügen gesprochen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Einkauf im Grenzgebiet zu den maximal 29 Abwesenheitstagen gezählt wird. Allerdings werde ich den zuständigen Pensionsminister kontaktieren und um eine Präzisierung bitten.

Seit 2004 gilt die Regelung, dass ein GRAPA-Empfänger sich maximal 29 Tage im Ausland aufhalten dürfe. Auf eine Frage an den föderalen Minister, wie dies für Menschen wäre, die in einer Grenzregion wohnen und sich, ob zum Beispiel für Besuche bei der Familie oder einen regelmäßigen Krankenbesuch, im nahe gelegenen Ausland aufhalten, antwortete der Minister, dass es für solche Fälle Ausnahmegenehmigungen gäbe, die beim Verwaltungsrat der FÖD beantragt werden müssten.

Laut Antwort des Föderalministers im Dezember 2019 im zuständigen Ausschuss der Kammer, wurden im Zeitraum vom 1. Juli bis Ende Oktober 2019 über 50.000 Kontrollen durch Postboten bei Leistungsempfängern, die sogenannten GRAPA-Empfänger, durchgeführt. Diese Kontrollen haben zu 1995 Sperren der Rente geführt.

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