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Begleitung von Häftlingen


Es gilt das gesprochene Wort!

05.02.2020

107 Frage und Antwort zur Begleitung von Häftlingen

Im Rahmen der 6. Staatsreform sind wir für das Justizhaus zuständig geworden.

Ostbelgier, die Opfer von Straftaten werden oder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, werden dort begleitet.

Eine Aufgabe des Justizhauses ist die Betreuung der deutschsprachigen Häftlinge, die sich in den verschiedenen Strafanstalten auf belgischem Gebiet aufhalten. Für die Strafgefangenbetreuung verfügt das Justizhaus über eine vollzeitbeschäftigte Psychologieassistentin, die sich um die psychosoziale Begleitung der Gefangenen und deren Angehörigen kümmert. Zur Verbesserung der Dienstleistung haben wir die Personalressourcen für diese Arbeit verdoppelt. Es gibt aktuell 16 begleitete Akten. Zudem konnten 27 Akten bisher geschlossen werden. Die Untersuchungshäftlinge werden bereits vom Untersuchungsrichter über dieses Angebot informiert. Sie erhalten ein Faltblatt, das die Prozedur der Kontaktaufnahme erklärt. Außerdem werden die Informationen durch den psychosozialen Dienst des Gefängnisses bei der Inhaftierung weitergegeben.

Für die effektive Betreuung kontaktieren die Gefangenen entweder die Strafgefangenenbetreuung im hiesigen Justizhaus oder stellen mündlich oder schriftlich einen Antrag im Gefängnis, den die Mitarbeiterin der Strafgefangenenbetreuung anschließend erhält.

Die Gefangenen können diese Informationen und die Kontaktdaten zudem an ihre Angehörigen weiterleiten. Die Angehörigen können sich selbstverständlich immer im Justizhaus melden.

Die konkrete Betreuung ist situationsspezifisch und hängt den Bedürfnissen des Häftlings ab. Inhalt und Länge der Begleitung richten sich ausschließlich nach den individuellen Bedürfnissen der begleiteten Person. Die Anzahl der Gespräche ist demnach nicht begrenzt.

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