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Masterplan Eifel


Es gilt das gesprochene Wort!

10.04.2019

05 Frage Und Antwort Masterplan Eifel (299.1 KiB)

Eine gute Gesundheitsversorgung und Begleitung sowie Pflege im Alter ist uns ein besonderes Anliegen.

Aus diesem Grund habe ich gemeinsam mit der Interkommunalen VIVIAS und der Klinik St. Josef 2017 die Erarbeitung eines „Masterplans Süd“ angekündigt.

Beide Projekte werden von der Regierung ausdrücklich befürwortet.

Dieser Masterplan hat inzwischen konkrete Formen angenommen. Die beiden Einrichtungen haben auf Basis der gemeinsam festgelegten Punkte zwei Bauprojekte hinterlegt. Im Groben geht es um den Ausbau der Klinik am jetzigen Standort des Wohn- und Pflegezentrums St. Elisabeth. Das Heim selbst soll an der Malmedyer Straße neugebaut werden.

Insbesondere der Neubau des Wohn- und Pflegezentrums St. Elisabeth stellt für mich eine Priorität dar. Der Ausbau der Plätze in der Eifel ist absolut notwendig.

Bisher war VIVIAS mit dem Rundbau in Bütgenbach zeitlich voll ausgelastet. Da dieser nun fertiggestellt ist, können sie fortan ganz dem Ausbau in Sankt Vith widmen. Neben den klassischen Plätzen sollen dort auch betreute Wohnungen errichtet werden.

Das Finanzvolumen der beiden Projekte beläuft sich laut Antragsteller auf 52 Millionen Euro.

Nicht umsonst spreche ich in diesem Zusammenhang von einem Mammutprojekt für die Eifel.

Inhaltlich, finanziell wie auch technisch gesehen, ist die Akte hoch komplex.

Der Infrastrukturdienst hat die Vollständigkeit der Akte in einer ersten Phase überprüft. Alle Elemente liegen inzwischen vor.

Nun wird der Fachbereich Gesundheit und Senioren eine inhaltliche Prüfung der Akte vornehmen. Hier gilt es zu beachten, dass es im Krankenhausbereich eine föderale Bettenprogrammierung gibt, die in Zusammenhang mit der Bettenzahl in Eupen zu betrachten ist. Hier muss darauf geachtet werden, dass die richtigen Entscheidungen mit Blick auf die Zukunft getroffen werden.

Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe mit beiden Krankenhäusern gegründet.

Beim Wohn- und Pflegezentrum muss außerdem der Beirat für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen sowie für die häusliche Hilfe ein Gutachten zu der Erweiterung der Plätze abgeben.

Dieser Antrag muss separat erfolgen. Darüber wird der Träger informiert.

Deshalb rechne ich damit, dass die Regierung noch im Sommer 2019 den Umfang der Bezuschussung, die Art der Finanzierung und den Zeitplan gemeinsam mit den Trägern abstimmen kann.

Sollte es einen Regierungswechsel geben, dann obliegt es natürlich der neuen Regierung darüber zu entscheiden ob und inwieweit diese Projekte realisiert werden.

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