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Stromengpässe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen?


Es gilt das gesprochene Wort!

03.10.2018

05 Frage Und Antwort Stromengpässe (284.9 KiB)

Dass man einen nachhaltigen Plan braucht, damit Engpässe in der Stromversorgung nicht bestehen, steht außer Frage. Aber das ist die Aufgabe des Föderalstaates.

Bei der Beantwortung Ihrer Frage weise ich auf die Antwort, die ich bereits Herrn Miesen im Jahr 2014 gegeben hatte. Der Betrieb der Krankenhäuser in Eupen und St. Vith kann nicht gestört werden. Zum einen liegt es daran, dass es einen ministeriellen Erlass gibt, der Krankenhäuser und Rettungsdienste vor einer Abschaltung der Stromzufuhr ausschließt.

Zum anderen verfügen beide Krankenhäuser über ein Notstromsystem. Daran hat sich auch 2018 nichts geändert.

Die Pflegeeinrichtungen können zudem von der Abschaltung ebenfalls ausgenommen werden, wenn die Gemeinden diese bei der zuständigen Stelle angeben.

Eine Stromabschaltung erfolgt nicht unangekündigt. 7 Tage im Vorfeld findet eine Erstinformation und 1 Tag im Voraus wird die Abschaltung der Stromzufuhr bestätigt.

Die Gemeinden Eupen, Raeren und Bütgenbach sind von der Abschaltung gar nicht betroffen. Somit sind auch die Einrichtungen nicht betroffen.

Das gilt auch für die zwei Heime in der Gemeinde Lontzen, die in Zone 2 liegt – eine Abschaltung ist eher unwahrscheinlich.

In der Gemeinde Kelmis, die in Zone 2 liegt, in Büllingen und Amel, die zum Teil in Zone 2 und in Zone 7 liegen sowie in der Gemeinde Burg-Reuland, die in Zone 7 liegt, gibt es keine Pflegeeinrichtung im Moment.

St. Vith liegt in der kritischen Zone 7. Diese Zone könnte am ehesten betroffen sein. Hier gibt es ein Seniorenheim, das aber von der Nähe zum Krankenhaus profitiert. Dort wird -wie gesagt – die Stromzufuhr nicht unterbrochen werden.

Ich habe trotzdem alle Einrichtungen bereits angeschrieben, um auf den föderalen Plan hinzuweisen und in Erfahrung zu bringen, ob sie weitere Maßnahmen ergreifen werden. Sollten präventive Maßnahmen notwendig sein, dann sehe ich kein Problem darin, sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen.

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