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Das Wohnen in Ostbelgien chancengerecht gestalten


Regierungsmitteilung

Es gilt das gesprochene Wort!

13.06.2018

Regierungsmitteilung Wohnungswesen (175.0 KiB)

Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident,

Kolleginnen und Kollegen aus Parlament und Regierung,

mehrfach in der letzten und in dieser Legislaturperiode haben wir uns in diesem Hause mit dem Wohnungswesen befasst.

Bekanntlich verhandelt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Wallonischen Region die Übernahme der Zuständigkeit seit Beginn der Legislaturperiode.

Voraussichtlich am 12. Juli werden die beiden Regierungen den Weg für ein Übertragungsdekret freimachen, über das das Parlament im März 2019 befinden wird. Somit würden das nächste Parlament und die nächste Regierung eine eigene Gesetzgebung verabschieden und umsetzen.

Mit der Übertragung dieser Materie wird eine lang ersehnte Forderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Erfüllung gehen.

Diese Forderung stellen wir nicht zum Selbstzweck. Denn wir stehen für eine Autonomie ein, die den Menschen dient.

Und mit dem Wohnungswesen sowie der Raumordnung werden wir endlich die Möglichkeit haben, über den eigenen Grund und Boden entscheiden zu dürfen, um die Lebensbedingungen für die Menschen in Ostbelgien zu verbessern.

In den letzten Monaten erlangte die Übertragung der Zuständigkeit außerdem zunehmend Aufmerksamkeit, nachdem in einer Gemeinderatssitzung im Norden der Gemeinschaft über Teilaspekte diskutiert wurde und später zum Teil nicht korrekte Informationen in der Presseöffentlichkeit verbreitet wurden. Das ist bedauerlich.

Denn das hatte zur Folge, dass von einigen Seiten leider nur noch über Strukturen und Macht diskutiert wurde, nicht aber über die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht. Auch wurde nicht über die Chancen gesprochen, endlich mit einigen Missständen in Ostbelgien aufzuräumen.

Ich möchte deshalb die heutige Regierungsmitteilung nutzen, um erneut den Schwerpunkt auf das Wesentliche zu legen und um an das Parlament, die Gemeinden und sonstige Akteure zu appellieren, über das zu sprechen, was im Mittelpunkt stehen sollte; nämlich:

Das Wohnen in Ostbelgien chancengerecht zu gestalten.

Kolleginnen und Kollegen,

dass das Thema Wohnen ein sensibles ist, dürfte niemanden wundern. Wir sprechen hier schließlich über ein elementares Recht und Grundbedürfnis.

Das Recht auf Wohnen wird durch internationale Vereinbarungen geschützt.

Es wird außerdem durch die belgische Verfassung geschützt.

Seine Bedeutung für den Menschen wird in Art. 23 deutlich. Eine angemessene Wohnung zu haben, ist für den Gesetzgeber eine Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben.

Wohnen darf in Ostbelgien kein Luxus sein. Es muss sicher und bezahlbar für alle Menschen sein, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrem Stand oder dem Portemonnaie.

Das ist meine politische Überzeugung, wenn ich von Chancengerechtigkeit spreche.

Aber ist das alles in Ostbelgien nicht gegeben?

Es ist jedenfalls nicht selbstverständlich und schon gar nicht für alle Menschen möglich.

Wir erleben seit Jahren eine Steigerung der Immobilien-, der Miet- und Grundstückspreise.

In Belgien haben sich die Immobilienpreise seit 1970 vervierfacht.

In Ostbelgien sind die Immobilienpreise in den letzten vier Jahren um 16,5% gestiegen, während in der Wallonie die Preise im selben Zeitraum sich nur um 5% erhöht haben.

Der durchschnittliche Immobilienwert in Ostbelgien beträgt 159.500€, mit einem Durchschnitt von 183.000€ im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft und von 140.750€ im Süden.

Nur 3,8% des Wohnraums in Ostbelgien ist öffentlich gefördert. In ganz Belgien ist der Anteil mit 7% fast doppelt so hoch. Die Wallonische Region schreibt in ihrem Dekret sogar 10% vor. Das bedeutet, dass in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu wenig investiert wurde, um den Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum zu erreichen, der für viele private Haushalte notwendig ist.

Falls es nicht zu einer Wende kommt, wird die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen nicht zunehmen, sondern sich sogar verringern, weil aufgrund europäischer Vorgaben und Sparzwänge die öffentlichen Investitionen in der Wallonie und in Belgien zurückgefahren werden.

50% aller Wohnungen wurden vor dem 2. Weltkrieg gebaut und entsprechen demnach nicht mehr den Wohn- und Energiestandards des 21. Jahrhunderts.

Viele Familien hat es in die benachbarten frankophonen Gemeinden verschlagen. Nicht weil sie es wollen, sondern weil sie es aufgrund der Preisentwicklung der letzten Jahre nicht anders können.

Seit Jahren gibt es außerdem einen zunehmenden Bedarf nach angepasstem Wohnraum für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen. Darauf müssen wir reagieren, wenn wir die Herausforderungen der demografischen Entwicklung meistern wollen.

Immer kleiner werdende Haushalte, alleinerziehende Eltern, Patchwork-Familien, knappe Fachkräfte und die damit verbundene Digitalisierung. Alle diese Faktoren stehen in direkter oder indirekter Verbindung mit dem Wohnort.

All dies sind unwiderlegbare Fakten, welche die Übertragung des Wohnungswesens an die Deutschsprachige Gemeinschaft zur absoluten Notwendigkeit machen.

Wollen wir die Lebensbedingungen der Menschen in Ostbelgien verbessern und den Standort Ostbelgien festigen, dann brauchen wir unbedingt den Schlüssel des Wohnungswesens.

Um adäquat auf all diese Herausforderungen reagieren zu können, benötigen wir das gesamte Wohnungswesen. Das betrifft nicht nur den öffentlichen geförderten Bereich, sondern auch den privaten.

Das beinhaltet also zum Beispiel auch die Mietgesetzgebung, die Bewohnbarkeit von Wohnungen jeglicher Art, die Energieprämien und vieles mehr.

Unsere Zielsetzungen sind vielseitig:

  • Ab Inkrafttreten des Dekrets sollen bedarfsorientiert mittelfristig mehrere hundert Wohnungen entstehen und saniert werden. Wir wollen mehr Wohnraum schaffen, um dem Bedarf besser begegnen zu können. Dieser Wohnraum muss bezahlbar, sicher und gesund sein.
  • Wir wollen den Anteil der Eigentümer der ersten Wohnung in Ostbelgien erhöhen.
  • Wir werden Instrumente entwickeln, um Einfluss auf die Preisentwicklung zu nehmen. Es darf nicht sein, dass manche Menschen die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufbringen müssen.
  • Wir wollen, dass die Vergabe der öffentlich geförderten Wohnungen nach objektiven Kriterien erfolgt, die den Besonderheiten der Region Rechnung tragen. Es ist unser erklärtes Ziel, dass mehr Menschen aus der unmittelbaren Gegend verstärkt Zugang zu Wohnraum erhalten.
  • Wir wollen die Ghetto-Bildung vermeiden. In den Vierteln und Ortschaften der Städte und Gemeinden brauchen wir eine soziale Durchmischung.
  • Es soll endlich mehr angepassten Wohnraum für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung geben.
  • Wir wollen privates Kapital mobilisieren, um uns aus dem Schwitzkasten der europäischen Haushaltszwänge zu befreien. Nachhaltige Investitionen, in Stein und Mensch, müssen möglich sein.

Um diese Ziele erreichen zu können, benötigt man geeignete Instrumente und die Zusammenarbeit mit den richtigen Partnern.

Instrumente, die zum Teil bereits in den Empfehlungen des Berichts der Arbeitsgruppe Wohnungsbau formuliert wurden und seit 2012 bekannt sind. Instrumente, die noch ausgearbeitet werden müssen.

Das Spektrum an Maßnahmen ist vielfältig.

Es reicht von der Entwicklung intelligenter Finanzierungsinstrumente für den öffentlich geförderten Wohnraum, über Prämien zur Sanierung der eigenen Wohnung sowie von Mietobjekten bis hin zur Kreditvergabe und Mietpreisregulierung.

Man könnte eine Gesellschaft gründen, die sich nicht nur durch öffentliches Kapital finanziert, sondern durch die Aktivitäten auf dem öffentlichen Wohnungsmarkt eine gesunde Rendite für private Investoren sichert. Auf diese Weise könnten wir uns von den SEC-Normen lösen und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Gleichzeitig würden Privathaushalte, die nicht wissen, wo sie ihr Geld sicher anlegen können, eine Investitionsmöglichkeit erhalten. Die Mehrheitsbeteiligung wäre natürlich weiterhin durch die öffentliche Hand gesichert.

Unter Einhaltung der europäischen Bestimmungen wäre es möglich, den Wohnort des Antragstellers für eine öffentlich geförderte Wohnung als gewichtiges Kriterium bei der Vergabe zu berücksichtigen, um so zu garantieren, dass hiesige Familien vermehrt wieder die Chance auf eine Wohnung haben.

In den letzten Wochen und Monaten habe ich mit sämtlichen Gemeinderäten Ostbelgiens ausgetauscht. Dort wurde unisono der Wunsch nach einer Veränderung des bestehenden Punktesystems der Wohnungsvergabe geäußert. Es war ganz klar herauszuhören, dass alle politischen Verantwortlichen es als unsinnig erachten, eine kommunale Wohnungsbaupolitik betreiben zu wollen oder gar zu müssen, ohne dabei einen möglichen Einfluss bei der Wohnungsvergabe nehmen zu können.

Wenn wir das machen wollen, dann müssen wir übrigens den Wohnungsbau übernehmen. Es nutzt aber auch nichts, die Zuständigkeit zu übernehmen, aber gemeinsame Kriterien mit den benachbarten frankophonen Kommunen festzulegen. Entweder die DG akzeptiert in so einem Fall die Kriterien der Wallonischen Region oder umgekehrt die Wallonie die der DG. Das ist nicht realistisch. Wer etwas anderes behauptet, der versucht die Übertragung aus Eigeninteresse zu verkomplizieren. Trotzdem sollte es andere Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden geben. Am Garnstock wird keine Mauer gebaut.

Theoretisch wäre es möglich, dass die Gemeinden im großen Stil mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Grundstücke kaufen und nach eigenen Kriterien verkaufen oder Bauunternehmen zur Verfügung stellen. Zum Teil wird das von einigen Gemeinden in der Eifel praktiziert, was ich ausdrücklich begrüße. Das könnten wir in der Zukunft weiter ausbauen. Man könnte in neuen Parzellen den Anteil an angepasstem Wohnraum festlegen und vieles mehr.

Ähnlich wie das in Deutschland vielfach gemacht wird, wäre es möglich Mehrgenerationenhäuser und Senioren-Wohngemeinschaften zu errichten. Seit 2004 diskutieren wir über alternative Wohnformen. Bis jetzt gab es bis auf wenige Ausnahmen keine nennenswerten Ergebnisse. Der Wohnungsbau ist der Schlüssel für diese Wohnmodelle. Davon habe ich mich zuletzt vor einigen Wochen überzeugen lassen, als ich mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der ostbelgischen Presse entsprechende Wohnprojekte in Köln besichtigt habe, die von einer Wohnungsbaugesellschaft gegründet wurden.

Es wäre möglich, systematisch den Mietkauf von Wohnungen zu unterstützen, um Familien, die es mittel- bis langfristig können, zu Eigentum zu verhelfen; schließlich trägt der Ostbelgier noch mehr als der Rest der Belgier „einen Stein im Bauch“.

Ich spreche ganz bewusst von theoretischen Möglichkeiten, weil der Fantasie keine Grenzen gesetzt sind und wir in der Zukunft gemeinsam festlegen müssen, welche Instrumente am besten zu unserem Bedarf passen. Es ist manchmal selbst für Leute, die in dem Bereich arbeiten schwierig, sich von den bestehenden Gegebenheiten zu lösen und das Wohnungswesen neu zu denken.

Wir wollen natürlich das Gute und weniger Gute aus der Vergangenheit berücksichtigen, aber letztlich haben wir die Chance, von einem weißen Blatt Papier auszugehen und das Wohnungswesen ausgehend vom Bedarf in Ostbelgien neu zu erfinden.

Das alles können wir und wollen wir nicht alleine machen. Denn neben den Instrumenten brauchen wir die richtigen Partner, wie ich schon eben sagte.

Die privilegierten Partner in dieser Angelegenheit sind die Gemeinden. Sie sind die bürgernächste Ebene und können den Bedarf und die Nöte in ihrer Gemeinde am besten einschätzen. Nach unserer Auffassung müssen die Gemeinden in der Zukunft mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Das geht natürlich mit sehr viel Verantwortung einher.

Daneben dürfen wir die organisierte Zivilgesellschaft nicht vergessen und auch nicht die Bauwirtschaft, die zwar unterschiedliche Ziele verfolgen, aber trotzdem auch gemeinsame Interessen kennen.

Überhaupt ist der Dialog bei diesem wichtigen Unterfangen von Bedeutung. Diesen führen wir nicht erst seit heute. Seit 2008 haben wir einen Prozess gestartet, der bis heute mit unterschiedlicher Intensität weitergeführt wurde.

Nach der Vorstellung und der Debatte der Empfehlungen aus dem Bericht im Jahr 2012, der unter breiter Beteiligung der Gemeinschaftsverantwortlichen, der Gemeinden und der anderen Akteure aus dem Wohnungswesen entstand, wurde es zunächst etwas ruhig, um das Wohnungswesen.

2014 nahm das Thema wieder Fahrt auf, nachdem die wallonische Regierung, zunächst unter Federführung der PS und inzwischen unter der MR bekannt gab, dass man die Übertragung des Wohnungswesens verhandeln möchte.

Seitdem führten wir bis heute eine Reihe von Gesprächen mit den wallonischen Partnern und mit den Verantwortlichen hier vor Ort.

Die Verhandlungen mit den damals zuständigen PS-Ministern und der inzwischen zuständigen MR-Ministerin sind mühsam und nicht einfach, aber stets konstruktiv und kollegial. Wir haben inzwischen den Umfang der Zuständigkeit festgelegt und sind momentan mit den Finanzen beschäftigt.

Es versteht sich von selbst, dass wir diese Zuständigkeit nur mit den angemessenen Mitteln oder Finanzierungsmöglichkeiten übernehmen werden. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, im Dialog eine für beide Seiten gute Lösung zu finden.

Auch der Dialog innerhalb Ostbelgiens war bisher größtenteils konstruktiv. Es liegt in der Natur der Sache, dass jede Seite die eigenen Interessen vertritt. Trotzdem ist es von Bedeutung, den Respekt voreinander nicht zu vergessen und stets das Wohl der Allgemeinheit im Auge zu betrachten.

Das wird vor allem in der Eifel so gehandhabt. Hier muss ich den Kollegen herzlich gratulieren.

Im Norden gilt das für die meisten Gemeinden, aber leider nicht für die Verantwortlichen der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Nosbau. Hier musste ich trotz der wiederholten Dialogbereitschaft meinerseits schmerzhafte Erfahrungen machen.

Stellen Sie sich vor, Sie suchen im Namen der Regierung wiederholt das Gespräch mit den Verantwortlichen. Aber entgegen der früheren Kontakte und Gespräche und entgegen der Gepflogenheiten in Ostbelgien, den größtmöglichen Konsens im Sinne der Bevölkerung zu finden, werden Sie aus den Räumlichkeiten der Gesellschaft nahezu rausgeschmissen.

Sie verweigern Ihnen, mit dem Personal der Gesellschaft zu sprechen, das berechtigte Fragen hat und somit auch ein Recht auf Antworten.

Sie verweigern Ihnen den Kontakt zu den Mietern, die zurecht Fragen haben Antworten verdienen.

Sie wollen Ihnen vorschreiben, welchen Mitarbeiter Sie zu diesem Termin mitnehmen, weil dieser Mitarbeiter früher einmal für die Gesellschaft gearbeitet hat, aber eben dieser Mitarbeiter ohne zu übertreiben zu einen der wenigen Wohnungsbauexperten in der Region zählt, der im In- und Ausland Anerkennung für seine Fachkenntnisse genießt.

Bis heute gab es keine Entschuldigung für dieses unsägliche und für Ostbelgien untypische Verhalten.

Ich kann Ihnen aber heute versprechen: Die Regierung wird auch in Zukunft den Dialog suchen.

Das schulden wir den Bewohnerinnen und Bewohnern in den ca. 1400 öffentlich geförderten Wohnungen, die sich keine Sorge um ihr Mietrecht machen müssen.

Das schulden wir den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern, den ich in der Vergangenheit und auch in der Zukunft verspreche, dass weder ihr Arbeitsplatz noch der Arbeitsplatzstandort (!), ob Norden oder Süden, gefährdet ist. Denn selbst wenn die nächste Regierung und das nächste Parlament sich auf eine einzige Wohnungsbaugesellschaft verständigen würden, wir an der Nähe zur Bevölkerung und zu den Gemeinden festhalten und gegebenenfalls mit regionalen Antennen arbeiten würden.

Das schulden wir den Menschen in Ostbelgien, die auf bezahlbaren und guten Wohnraum angewiesen sind.

Die Regierung wird aber so ein Verhalten nicht mehr dulden, Kolleginnen und Kollegen.

Wir werden diesem Verhalten und gewissen Machenschaften, die sogar mehrmals zu Untersuchungen von der Aufsichtsbehörde SWL geführt haben, ein Ende bereiten.

Wir wollen, dass die eigentliche Zielsetzung des Wohnungswesens im Vordergrund steht. Wir wollen, dass die Probleme von denen die Gemeinden, die ÖSHZ und andere Dienste Bescheid wissen und Lösungen benötigen, endlich zur eigentlichen Diskussionsgrundlage werden.

Wir müssen diese Probleme gemeinsam angehen.

Deshalb wird die Regierung nach Verabschiedung des Übertragungsdekrets im März 2019 eine Arbeitsgruppe einsetzen, die mit der Gestaltung der neuen Zuständigkeit und der Formulierung von Handlungsempfehlungen beauftragt wird.

Dieser Arbeitsgruppe werden die Fraktionen im Parlament, die Regierung, die Sozialpartner sowie die neun Gemeinden angehören. Zu den unterschiedlichen Paketen des öffentlichen und privaten Wohnungswesens werden dann die verschiedenen Akteure und Interessenverbände hinzugezogen.

Mit dieser Maßnahme geben wir die Garantie dafür, dass diese Reform nicht im stillen Kämmerlein entstehen wird, sondern unter breiter Beteiligung der politischen und gesellschaftlichen Akteure.

Ich bin der Überzeugung, dass wir das gemeinsam schaffen können und schaffen werden.

Die Regierung erhofft sich aber von den hier anwesenden Fraktionen ihre tatkräftige Unterstützung. Dabei soll auch konstruktiv gestritten werden – aber wichtig ist, dass es nicht um einzelne Personen oder Machtstrukturen geht, sondern um die Sache!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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