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Zone mit grenzüberschreitendem Zugang zu Gesundheitsleistungen


Es gilt das gesprochene Wort!

11.04.2018

02 Frage Und Antwort Gesundheitsleistungen (315.7 KiB)

Nach dem schmerzlichen Ende des IZOM galt es, schnell Alternativen zu finden. Zum einen ging es darum, Lösungen für die laufende Behandlung von Patienten zu finden und zum anderen weiterhin einen vereinfachten Zugang zu medizinischen Leistungen im Ausland zu haben.

Die DG-Regierung hat bei diesen Schritten Druck auf das LIKIV und die föderale Gesundheitsministerin ausgeübt und die lokalen Krankenkassen bei der Lösungsfindung unterstützt.

Aus diesem Grund entstand kurzfristig die heutige Ostbelgien-Regelung.

Mehrfach habe ich allerdings darauf hingewiesen, dass diese Regelung in unseren Augen ausbaufähig ist. Auch wenn wir keine Zuständigkeit in diesem Bereich haben, spreche ich mich beim LIKIV, der Ministerin De Block und den Krankenkassen für Nachbesserungen aus.

Ergänzend zur Ostbelgien-Regelung glaube ich, dass wir das Projekt einer „Zone mit grenzüberschreitendem Zugang zu Gesundheitsleistungen“, kurz ZOAST, brauchen, um das noch fehlende Angebot in Ostbelgien durch deutschsprachige Alternativen aufzufangen.

Anders als bei der OBR betrifft eine ZOAST bestimmte Einrichtungen auf beiden Seiten der Grenze. Der Bürger kann zu diese Einrichtungen besuchen, ohne notwendigerweise von einem Facharzt über die Grenze verwiesen zu werden.

Die zugänglichen Angebote müssen von den Krankenhäusern und den Krankenkassen definiert werden. Dies ist auch für unsere Krankenhäuser wichtig. Wir können uns nicht in Brüssel für den Erhalt beider Standorte einsetzen und gleichzeitig hier vor Ort bestehende Angebote der Krankenhäuser zerstören. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass die beiden Kliniken daran arbeiten müssen, ihr Angebot für die Ostbelgier zu verbessern.

Erste Gespräche zu der Einrichtung einer ZOAST fanden bereits 2016 statt. Hierzu hat es eine Sitzung in Mainz zwischen Vertretern des Sozialministeriums, der St. Vither und der Prümer Klinik sowie den deutschen Krankenkassen und meinem Kabinett gegeben.

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die DG keine Zuständigkeit in dieser Materie hat. Entscheidungsträger sind das LIKIV und die Aufsichtsministerin Maggie De Block.

Doch ähnlich wie beim IZOM und der Ostbelgien-Regelung fühlen wir uns betroffen und fördern den Dialog zwischen den verschiedenen Stellen.

Während der Ausarbeitung der Ostbelgien Regelung hatte sich das LIKIV lediglich auf dieses System konzentriert.

Nun sind sie aber gesprächsbereit und gewillt einen Schritt weiter zu gehen.

Seitdem fanden mehrere Gespräche statt, darunter zwei Gespräche mit dem LIKIV, der AOK und dem Uniklinikum Aachen.

Darüber hinaus haben wir die ZOAST in der Konzertierungsplattform der hiesigen Krankenkassen vorgestellt.

Außerdem hat die Regierung erneut Kontakt mit dem Land Rheinland-Pfalz und inzwischen auch mit Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Ministerpräsident Laschet, der das Projekt ZOAST vorher überhaupt nicht kannte, hat sich spontan dazu bereit erklärt, an den Gesprächen teilzunehmen.

Morgen gibt es ein Treffen mit der kassenärztlichen Vereinigung NRW. Dabei geht es darum, die Bereitschaft der betroffenen Ansprechpartner zu sondieren.

Es folgen weitere Gespräche mit Regierungsmitgliedern beider Bundesländer.

Ich erinnere daran, dass sehr viele Akteure für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Projektes notwendig sind.

Entlang der belgisch-französischen Grenze hat man mehr oder weniger 9 Jahre gebraucht, um die ZOAST zu schaffen.

Solange werden wir natürlich nicht brauchen, da Erfahrungswerte aus anderen ZOAST vorliegen und das Staatsgefüge in Frankreich anders ist, als das in Deutschland. Trotzdem sollte man nicht den Eindruck erwecken, solch ein Projekt sei mir nichts dir nichts aufgebaut.

Was die Leistungen angeht, so sind diese Gegenstand der Gespräche der Einrichtungen und der Krankenkassen.

Nach den verschiedenen Gesprächen ist für den Monat Juni die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vorgesehen, die sich mit dem Aufbau der Verträge beschäftigen wird.

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