Parlament

Auswirkung von eventuellen Stromabschaltungen auf die Krankenhausinfrastrukturen


Bulletin der Interpellationen und Fragen Nr. 1 – Mündliche Fragen

Mündliche Frage von Herrn Miesen an Herrn Minister Antoniadis über die Auswirkung von eventuellen Stromabschaltungen auf die Krankenhausinfrastrukturen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

2014-09-16-PDG-Frage-Stromabschaltung Krankenhaus (220.2 KiB)

Behandelt in der Plenarsitzung vom 16. September 2014

HERR LAMBERTZ, Präsident: Gemäß Artikel 71 der Geschäftsordnung eröffne ich die Fragestunde. Wir kommen zur Frage von Herrn Miesen an Herrn Minister Antoniadis über die Auswirkung von eventuellen Stromabschaltungen auf die Krankenhausinfrastrukturen der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Herr Miesen hat das Wort.

HERR MIESEN (vom Rednerpult): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen aus Regierung und Parlament! Sie alle haben wahrscheinlich in den vergangenen Wochen die große Debatte über eventuell bevorstehende Stromabschaltungen in Belgien verfolgt.

Zur Erinnerung: Wegen des Ausfalls von drei Atomreaktoren kann es in den Wintermonaten zu gewissen Tageszeiten zu Energieengpässen kommen. Aufgrund dieser Sachlage haben der föderale Innenminister und die Staatssekretärin einen sogenannten Entlastungsplan vorgestellt, der im Falle eines Stromengpasses eine kontrollierte Stromabschaltung vorsieht, um einen landesweiten Ausfall des Stromnetzes zu vermeiden. Auch auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Stromkabinen vom Netz genommen werden. Einige Gemeinden sind sogar gänzlich davon betroffen, sodass es dort im Falle der Anwendung des Entlastungsplans flächendeckend keinen Strom mehr geben wird.

Die Problematik ist für jeden einzelnen Bürger besorgniserregend. Mich interessieren in diesem Zusammenhang die besondere Situation der hiesigen Krankenhausinfrastrukturen und die Auswirkung solcher Stromabschaltungen auf den Betrieb der Krankenhäuser. Ich denke da vor allen Dingen an die Notfallrettung und Dergleichen.
Ich gehe zwar davon aus, dass unsere Krankenhäuser mit Notstromsystemen ausgerüstet sind, da ein Stromausfall auch ohne Energieengpass vorkommen kann, dennoch möchte ich folgende Frage an Sie richten, werter Herr Minister Antoniadis: Kann im Falle einer Stromabschaltung der Krankenhausbetrieb gänzlich aufrechterhalten bleiben?

HERR LAMBERTZ, Präsident: Herr Minister Antoniadis hat das Wort.

HERR ANTONIADIS, Minister (vom Rednerpult): Sehr geehrter Herr Senator, vielen Dank für Ihre berechtigte Frage nach der Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs im Falle einer Stromabschaltung. Seitdem bekannt ist, dass es von föderaler Seite einen sogenannten Entlastungsplan geben wird, habe auch ich mich mit dieser Frage beschäftigt.

Seit dem Sommer besuche ich die rund 180 Einrichtungen, für die ich in meiner Funktion als Sozialminister zuständig bin, und bespreche mit den dortigen Verantwortlichen auch dieses Thema. Was die Krankenhäuser betrifft, kann man die Frage, ob der Krankenhausbetrieb in Eupen und St. Vith im Falle einer Stromabschaltung uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt, mit einem einfachen Ja beantworten. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens, in dem föderalen ministeriellen Erlass vom 5. Juni 2005 wurden Krankenhäuser und Rettungsdienste als „vorrangige Einrichtungen“ eingestuft. Das bedeutet in diesem konkreten Fall: Die Stromzufuhr in den hiesigen Krankenhäusern könnte zwar bei einer Abschaltung während einiger Sekunden unterbrochen werden, danach jedoch würden die Krankenhäuser binnen weniger Sekunden wieder an das Stromnetz angeschlossen. Zweitens – Sie haben das bereits vermutet, Herr Miesen –, beide Krankenhäuser haben mir versichert, dass sie über Notstromsysteme verfügen. In der Klinik St. Josef in St. Vith gibt es zwei Notstromaggregate, die es ermöglichen, bei einem Stromausfall den Betrieb circa 130 Stunden lang zu gewährleisten. Derzeit erstellt die Krankenhausleitung eine Bestandsaufnahme, um den Strombedarf pro Abteilung zu erfassen.
Diese Informationen sollen dazu dienen, in einer Worst-Case-Situation, die unabhängig vom Entlastungsplan auftreten könnte, sicherzustellen, dass besonders wichtige Abteilungen – z. B. Operationssäle oder die Intensivstation – weiterhin 130 Stunden lang betrieben werden können. Bei dieser Bestandsaufnahme wird auch geprüft, inwieweit weniger wichtige, aber dennoch stromintensive Stationen abgeschaltet bzw. teilweise heruntergefahren werden könnten, sodass der Krankenhausbetrieb trotzdem gewährleistet
bliebe.

Das gleiche System gibt es auch im St.-Nikolaus-Hospital in Eupen. Man muss jedoch hinzufügen, dass die Gemeinden Eupen, Raeren und Bütgenbach ohnehin nicht von einer möglichen Stromabschaltung betroffen sind. Außerdem ist es so, dass man sieben Tage vor einer möglichen Abschaltung vorgewarnt wird. Diese Ankündigung wird dann einen Tag vor der definitiven Abschaltung bestätigt.

Auch bei den hiesigen Alten- und Pflegeheimleitungen habe ich nachgefragt, wie es im Falle einer kontrollierten Stromabschaltung um den Betrieb ihrer Infrastrukturen bestellt ist. Man hat mir mitgeteilt, dass die Einrichtungen die verantwortliche Gemeinde über ihre Infrastruktur informieren müssen, damit sie gegebenenfalls von einer möglichen Stromabschaltung ausgenommen werden können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

(Vereinzelter Applaus)

HERR LAMBERTZ, Präsident: Herr Miesen, möchten Sie Stellung zur Antwort des Ministers nehmen?

HERR MIESEN (aus dem Saal): Ich möchte dem Minister ganz herzlich für seine erste Antwort in diesem Hause danken. Mit meiner Frage wollte ich keineswegs Polemik betreiben.
Mir ging es darum, klarzustellen, dass die ausreichende Stromversorgung solch wichtiger, zentraler Dienste im Notfall sichergestellt ist.

Die Behandlung der Frage ist abgeschlossen.

Geschlossen.

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