Parlament

Mündliche Frage zur Datenerhebung und zum Gesamtkonzept zur Armutsbekämpfung


Bulletin der Interpellationen und Fragen Nr. 1 – Mündliche Fragen

Mündliche Frage von Herrn Cremer an Herrn Minister Antoniadis zur Datenerhebung und zum Gesamtkonzept zur Armutsbekämpfung

2014-09-16-PDG-Frage-Armutsbekaempfung (134.3 KiB)

Behandelt in der Plenarsitzung vom 16. September 2014

HERR LAMBERTZ, Präsident: Wir kommen zur Frage von Herrn Cremer an Herrn Minister Antoniadis zur Datenerhebung und zum Gesamtkonzept zur Armutsbekämpfung.
Herr Cremer hat das Wort.

HERR CREMER (vom Rednerpult): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In einem begründeten Antrag vom 27. Mai 2013 empfahl das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Regierung, auf der Grundlage aller zur Verfügung stehenden Daten und Indikatoren einen Armutsbericht zu erstellen, der alle zwei Jahre aktualisiert werden und dazu dienen soll, alle Akteure und alle Aktionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Kampf gegen Armut, Prekarität und soziale Ausgrenzung zu bündeln. Des Weiteren soll auf Basis der aus diesem Armutsbericht gewonnenen Erkenntnisse ein gesellschaftspolitisches Gesamtkonzept zur Armutsbekämpfung erarbeitet werden.

Daher meine Frage an Sie, Herr Minister Antoniadis: Wie weit sind die Arbeiten an der Erstellung des Armutsberichts und des gesellschaftspolitischen Gesamtkonzepts zur Armutsbekämpfung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorangeschritten? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!

HERR LAMBERTZ, Präsident: Herr Minister Antoniadis hat das Wort.

HERR ANTONIADIS, Minister (vom Rednerpult): Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Cremer! Die Regierung hat das Forschungszentrum der Universität Mons mit der Ausarbeitung des
Armutsberichts und der Datenerhebung beauftragt. Der gesamte Prozess umfasst vier Phasen. Wir stehen kurz vor dem Abschluss der ersten Phase. In der ersten Hälfte des Jahres 2014 sammelte die Universität Mons die Daten für die quantitative Datenerhebung, um dann im Anschluss in thematischen Arbeitsgruppen die Daten für die qualitative Datenerhebung zu ermitteln, die vor allem aus persönlichen Gesprächen und Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgruppen bestand. Davon ausgehend wurden Erlebnisberichte mit Informationen aus der alltäglichen Arbeit der Fachkräfte und der ehrenamtlichen Helfer zusammengetragen.

Am 17. Oktober 2014, dem Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut, werden Vertreter der Universität Mons in Eupen einen Entwurf des ersten Zwischenberichts vorstellen. Anschließend werden wir darüber austauschen und festlegen, wann der definitive Zwischenbericht dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann. Wie Sie richtig erwähnten, Herr Cremer, ist man zudem darum bemüht, ein Gesamtkonzept zur Armutsbekämpfung zu erstellen. Dazu bedarf es jedoch der drei noch verbleibenden Phasen, die wir im Anschluss an den definitiven Zwischenbericht in Auftrag geben können. Die zweite Phase besteht aus Diskussionsrunden mit den betroffenen Bevölkerungsgruppen zwecks Validierung der Ergebnisse. Im Anschluss erfolgen dann die dritte Phase, und zwar die Optimierung der Vernetzung zwischen den Akteuren, und die vierte Phase, der eigentliche Abschlussbericht. In diesem Bericht sollen die konkreten Handlungsempfehlungen festgehalten werden. In den Bericht fließt auch die Anmerkung ein, dass die bisherigen Rückmeldungen aus dem sozialen Sektor doch überwiegend positiv waren und dass die Anhörung der betroffenen Gruppen und die Konzertierung mit den Akteuren für die Erstellung dieses Konzepts als unverzichtbar angesehen wurden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

HERR LAMBERTZ, Präsident: Vielen Dank, Herr Minister! Herr Cremer, möchten Sie Stellung zur Antwort des Ministers nehmen? Das ist nicht der Fall.

Geschlossen.

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