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Zukunft der Seniorenpolitik in Ostbelgien


Es gilt das gesprochene Wort!

17.01.2018

01 Frage Und Antwort Zukunft Seniorenpolitik (206.2 KiB)

Im Zuge der 6. Staatsreform hat die Deutschsprachige Gemeinschaft umfangreiche Zuständigkeiten im Seniorenbereich erhalten.

Das eröffnet uns die Möglichkeit, eine integrierte Seniorenpolitik zu betreiben, die sich näher am Bedarf der Menschen und des Sektors orientiert.

Das neue Dekret betrifft aber nicht exklusiv die Senioren. So gibt es in der häuslichen Hilfe Dienstleistungen, die die ganze Familie betreffen. Hinzu kommt die Begleitung im Bereich Palliativ, die ebenfalls in diesem Dekret geregelt werden soll.

Im neuen Dekret werden die Menschen mit ihrem Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt stehen. Sie möchten wir dabei unterstützen, selbstbestimmt zu leben.

Die Instrumente für dieses Vorhaben sind die Partner aus dem häuslichen, dem stationären und teilstationären Bereich.

Während wir im häuslichen Bereich keine großen Änderungen vornehmen werden, sieht das neue Dekret Fördermaßnahmen für die Schaffung von alternativen Wohnformen.

Zum Beispiel ist die Einführung einer Anschubfinanzierung für die Gründung von Genossenschaften geplant, die eine Senioren-Wohngemeinschaft oder eine andere Wohnform schaffen wollen.

Auch soll der Ausbau der Tagesbetreuung und der Kurzzeitpflege gefördert werden, da dieser unter anderem zur Entlastung der pflegenden Angehörigen führt.

Außerdem soll darin die Finanzierung der Seniorenwohnheime geregelt werden. Gemeinsam mit den Einrichtungen arbeiten wir seit einem Jahr am neuen Finanzierungsmodell. Dieses soll den Ausbau von bedarfsgerechten Angeboten ermöglichen. Dazu zählt nicht nur der Ausbau von Plätzen, sondern auch die Verbesserung der Dienstleistungen für die Bewohner.

Die Regierung wird das neue Dekret in erster Lesung Anfang Februar 2018 verabschieden. Anschließend werden alle notwendigen Gutachten eingeholt. Das Dekret könnte dann in der 2. Jahreshälfte 2018 im Parlament verabschiedet werden.

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