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„Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben“- Resolution zur künftigen Absicherung der Krankenhausstandorte in Ostbelgien


Es gilt das gesprochene Wort!

20/11/2017

Resolutionsvorschlag Zur Künftigen Absicherung Der Krankenhausstandorte In Ostbelgien (131.2 KiB)

Sehr geehrter Herr Präsident,

Kolleginnen und Kollegen,

Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben. In dieser Aussage des irischen Schriftstellers Oscar Wilde steckt sehr viel Wahrheit.

Denn eine gute Gesundheit gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen.

Wir alle wissen, dass der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Gesundheitsbereich im Zuge der 6. Staatsreform neue Zuständigkeiten übertragen wurden.

Für das große Ganze ist nach wie vor jedoch der Föderalstaat in Person von Gesundheitsministerin Maggie De Block zuständig.

Das bedeutet aber nicht, dass wir uns in dieser Sache aus der Verantwortung stehlen.

Das habe ich an dieser Stelle bereits 2014 gesagt und das möchte ich gerne wiederholen.

Wir sind für die Krankenhäuser nicht zuständig, aber wir sind betroffen!

Denn die Krankenhäuser decken einen Teil der Grundversorgung der Ostbelgier ab.

Außerdem bieten sie fast 1000 Menschen einen Arbeitsplatz.

Sie sind für die Bevölkerung standortrelevant und überlebenswichtig.

Ich würde sogar behaupten: Für die Deutschsprachige Gemeinschaft sind sie so wichtig wie die Autonomie selbst.

Denn einzig der Autonomie der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist es zu verdanken, dass wir heute noch zwei Krankenhäuser für das Gebiet deutscher Sprache zählen können.

Eines dieser Häuser zu verlieren, wäre ein Verlust an Autonomie.

Für die ostbelgische Bevölkerung wäre es ein Verlust an Sicherheit und Lebensqualität.

Deshalb sehen wir es, um es mit Wilde zu halten, als unsere Pflicht an, alles in unserer Macht stehende für die Zukunft der beiden Häuser zu tun.

Wir sehen es als unsere Pflicht an, dass die Ostbelgier auch in Zukunft Zugang zu Gesundheitsleistungen in deutscher Sprache und Wohnortnähe haben. Und natürlich legen wir großen Wert darauf, Herr Balter, dass die Versorgung in deutscher Sprache geleistet wird, aber es zur Bedingung zu machen, würde ein Abbau von Angeboten bedeuten. Das wäre für die Versorgung der Menschen fatal und gefährlich. Auch soll weiterhin die Qualität der Medizin von Bedeutung sein und nicht bloß die Sprachkenntnisse des Personals. Zu den Bemühungen, deutschsprachiges Personal zu finden, haben wir in den vergangenen Wochen viel kommuniziert. Das werde ich an dieser Stelle nicht wiederholen.

Kolleginnen und Kollegen,

ich erzähle niemandem in diesem Raum etwas Neues, wenn ich sage, dass die Krankenhauslandschaft sich im Umbruch befindet.

Schließlich haben wir uns in den vergangenen Wochen und Monaten regelmäßig und intensiv mit den vielen Herausforderungen im Gesundheitsbereich, insbesondere aber mit der Zukunft der Krankenhäuser auseinandergesetzt.

Seit der Verabschiedung der letzten Resolution des Parlaments in dieser Angelegenheit im Februar 2014 hat sich einiges getan.

Sicherlich denke ich an die Investitionen der Gemeinschaft in die Krankenhausinfrastruktur.

Sicherlich sind hier die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in den Häusern zu erwähnen, die wir gemeinsam mit dem flämischen Dienst „zorginspectie“ aufgestellt haben.

Sicherlich darf man auch nicht die zahlreichen Studien vergessen, die wir finanziert haben, um die Häuser fit für die Zukunft zu machen.

In erster Linie denke ich aber hier an die föderale Gesundheitsreform von Maggie de Block.

Sicherlich… und ich mache hier eine Klammer auf, um auf die Aussage zum MRT einzugehen…sicherlich habe ich mit Herrn Prévot die Übertragung eines MRT ausgehandelt, das mit Sicherheit noch nicht in trockenen Tüchern war. Danach habe ich bei de Block interveniert, damit mehrere Gesetzgebungen angepasst werden können. Und schlussendlich ist seit Monaten das Sankt Nikolaus-Hospital am Ball, aber nicht die Regierung. Auch wir suchen keinen Schuldigen. Ich bitte darum, die Fakten zu respektieren und erinnere daran, dass das Krankenhaus nicht öffentlich ist, sondern privatrechtlich. Sie können sich sicher sein, dass ich das Krankenhaus immer wieder daran erinnere, dass das auch dringend nötig ist.

Wegen der damit verbundenen Einsparungen wird sich auch die Gesundheitsversorgung grundlegend verändern.

Die De Block-Reform liegt nach wie vor nur bruchstückhaft vor.

Deshalb ist es schwierig, ein vollständiges Bild von dieser Reform zu bekommen.

Klar ist, dass die Krankenhäuser künftig enger zusammen arbeiten sollen. Hierfür sollen 25 Netzwerke gebildet werden.

Klar ist auch, dass verschiedene Dienste auf den Prüfstand gestellt werden, da sie nicht mehr von jedem Krankenhaus angeboten werden sollen.

Es sind die Netzwerke, die nach vorgegebenen Kriterien über die Organisation dieser Dienste entscheiden dürfen, wo künftig welche Gesundheitsleistungen angeboten werden.

In diesem neuen Konzept müssen sich die beiden Krankenhäuser wiederfinden.

Die Regierung hat in zahlreichen Versammlungen mit der föderalen Ministerin und in vielen Dokumenten, die dem Ausschuss IV vorliegen, unmissverständlich die Besonderheit der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht.

Wir haben auf die geografische Situation und auf die sprachliche Besonderheit hingewiesen.

Wir sind der Meinung, dass die DG auch künftig zwei Krankenhäuser mit umfassenden Gesundheitsangeboten der Grundversorgung zählen sollte.

Hierfür benötigen wir die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass wir nicht bereit sind, Veränderungen zuzulassen.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat nicht auf die Reform von De Block gewartet, sondern die Zeichen der Zeit frühzeitig erkannt.

Gemeinsam mit dem Studienbüro Antares haben wir 2014 eine Krankenhausvision 2025 ausgearbeitet.

Dieses zukunftsgerichtete Dokument wurde bereits mehrfach in diesem Hause thematisiert.

Ich werde deshalb nicht ins Detail darauf eingehen, sondern nur die zwei wesentlichen Elemente nennen:

Nämlich die Schaffung von gemeinsamen Diensten in den beiden Krankenhausstandorten und die Zusammenarbeit mit privilegierten Partnern für alle Leistungen, die sie nicht selbst anbieten können. Dabei sollen beide Krankenhäuser ihre Selbstbestimmung beibehalten können.

Nur so werden die beiden Krankenhäuser es schaffen, ihr Angebot zu sichern.

Nur so haben die beiden Krankenhäuser eine Chance, die De Block-Reform zu überleben.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat also eine klare Vorstellung und eine Antwort auf die Reform von De Block.

Es sind aber die Krankenhäuser selbst und ihre Verwaltungsräte, welche die eigene Zukunft in die Hand nehmen müssen.

Die Regierung ist bereit, sie dabei zu begleiten.

Den gemeinsamen Weg müssen sie aber selbst beschreiten.

Einige dieser Schritte haben die beiden Häuser schon gemacht.

Mit Unterstützung der DG wurde mit dem CHC ein gemeinsamer Partner gefunden.

Mit ihm gilt es nun diese Partnerschaft zu vertiefen, das Netzwerk zu bilden.

Die gemeinsamen Dienste lassen jedoch auf sich warten.

Dabei haben wir nicht allzu viel Zeit!

Auch wenn es bisher zwischen der Föderalregierung und den Teilstaaten keine Einigung über die Reform gibt, hat die Gesundheitsministerin De Block immer wieder deutlich gemacht, dass die Reform noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll.

Am heutigen 20. November wird eine Resolution zu der Zukunft der Krankenhäuser verabschiedet.

Die Beratungen im Ausschuss haben zu einem Konsens der Fraktionen geführt.

Diesen halte ich für sehr wichtig.

Wir müssen mit einer Sprache sprechen, wenn es um die Absicherung der beiden Krankenhäuser geht.

Diese Resolution ist ein klares Signal in Richtung der beiden Krankenhäuser und in Richtung der Föderalministerin.

Gleichzeitig stärkt sie der Regierung bei den weiteren Gesprächen den Rücken.

Natürlich sind diese Forderungen nicht neu. Natürlich setzt sich die Regierung dafür ein, wie ich eben sagte, allerdings spricht das Parlament seine klare Unterstützung aus.

Ich freue mich über die tatkräftige Unterstützung des Parlaments und zähle dabei auf alle hier anwesenden Parteien.

Das gilt aber auch für die Resolution der neun Bürgermeister der DG-Gemeinden und für die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialrates der DG, der mir bestätigt hat, dass er hinter der Krankenhausvision 2025 steht.

Die Regierung geht gestärkt aus der heutigen Parlamentssitzung und mit einem eindeutigen Auftrag.

Damit dieser aber gelingt, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

Nicht nur das Parlament und die Regierung.

Auch die Gemeinden als Träger der Krankenhausstandorte und die beiden Einrichtungen selbst sind in der Pflicht.

Sie müssen die richtigen Entscheidungen treffen und die Maßnahmen zur Vertiefung der Zusammenarbeit umsetzen.

Alles steht und fällt mit der Bereitschaft der beiden Krankenhäuser, in eine Richtung zu steuern.

Regierung und Parlament werden sie dabei nach Kräften unterstützen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

1 Kommentar

  1. Helmut Grenner says:

    Sehr geehrter Herr Antoniadis,
    betrachtet man als Außenstehender die zahlreichen gesundheitspolitischen, ostbelgischen Aspekte, so scheint es eine vernünftige Lösung hierfür zu geben:

    Mangel an deutschsprachigen Ärzten? Bemängelt wird in diesem Zusammenhang die Problematik eines Studienplatzes an einer Uni, man spricht von einem notwendigen Kontingent an belgischen Universitäten wegen der sprachlichen Benachteiligung deutschsprachiger Studienplatzbewerber. Warum spricht man nicht mit dem Dekan der RWTH-Aachen? Hier werden Ärzte in deutscher Sprache ausgebildet. Vergibt man zusätzlich Ostbelgische Stipendien, die nur dann zurück gezahlt werden müssten, wenn der fertige Arzt sich nicht für ein paar Jahre verpflichtet, an einem der beiden ostbelgischen Krankenhäusern zu arbeiten, schafft man einen zusätzlichen Anreiz hier einen Arbeitsplatz auszufüllen

    Diese Ärzte würden – auch wegen der Sprache – gerne mit dem UKAachen zusammenarbeiten, was dann wiederum die Problematik des IZOM – Abkommens vereinfachen würde. Die beiden Ostbelgischen Krankenhäuser sollten einen Verbund mit dem UKAachen eingehen, der ihnen in jedem Falle die Eigenständigkeit garantieren würde und diese nicht an frankofone Einrichtungen zu verlieren drohte. Ein wahrhaft europäisches Projekt, für das es seitens der EU mit Sicherheit Unterstützung gäbe. Hier müssten dann auch die Krankenkassen diesseits und jenseits der Grenze mit einbezogen werden um eine vernünftige Lösung zu finden, gegen die auch Frau De Block nichts mehr einwenden könnte. Die Autonomie der DG liefe nicht weiter Gefahr untergraben zu werden. Der Partner CHC ist für Deutschsprachige keine vernünftige Lösung gewesen, sicher ist diese Vernetzung auch nur zustande gekommen weil die Krankenhausärzte der DG dem Austausch der Daten in französischer Sprache den Vorzug gegeben haben. Manche Ärzte sprechen zwar ein paar „Brocken“ Deutsch aber versuchen Sie z.B. mal telefonisch im CHC einen Termin zu verschieben!

    Im UKAachen sind derzeit 7 MRT in Betrieb, ein 8. wird gerade aufgestellt. Ein MRT kostet ca. 1 Million €, hinzu kommen riesige Bau- und Einrichtungskosten, der Energieverbrauch (Heliumkühlung, Klimatisierung usw.) liegt in der Größenordnung eines großen Mehrfamilienhauses, ein Vollwartungsvertrag kostet jährlich 100.000€, 2 Ärzte und 2 technische Assistenten sind für den Betrieb notwendig, die Kosten liegen dann auch schnell bei 200.000€. Das kann für ein kleines Krankenhaus keine sinnvolle Investition sein. Im UKAachen sind die MRTs zudem verschiedenen Fachabteilungen zugeordnet, nur so kann absolutes Expertenwissen im jeweiligen Fachbereich zu optimalen Diagnosen führen.

    Sicher betrachte ich das Ganze sehr naiv, würde mich aber sehr freuen, wenn Sie mir den Erhalt der Informationen kurz bestätigen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Grenner, Walhorn
    (Seit über 40 Jahren technischer Mitarbeiter im UKAachen)

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