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Erbschaftsrecht für Pflegekinder


Es gilt das gesprochene Wort!

08.11.2017

20171108 01 Frage Und Antwort zum Erbschaftsrecht Für Pflegekinder (207.4 KiB)

Pflegeeltern nehmen eine wichtige Rolle ein. Sie bieten den betroffenen Kindern einen familiären, gesunden und stabilen Rahmen.

Verstirbt ein Pflegeelternteil, ist es nicht unüblich, dass die verbleibenden Familienangehörigen den Wunsch äußern, dass das Pflegekind Anrecht auf einen Erbteil hat.

Es stimmt, dass die Pflegekinder aus Ostbelgien im Erbschaftssteuergesetzbuch der Wallonischen Region nicht berücksichtigt werden.

Bislang greift Artikel 48 der Gesetzgebung lediglich das Pflegefamilienverhältnis innerhalb der französischsprachigen Gemeinschaft auf.

Mit anderen Worten: Es fehlt der Verweis auf das Jugendhilfedekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Somit werden Pflegekinder aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft erbschaftssteuerrechtlich nicht wie Kinder aus direkter Linie betrachtet.

Dieses Problem ist uns bekannt. Bereits mit der Vorgängerregierung der Wallonischen Region hat es Gespräche gegeben, um die Gesetzgebung anzupassen. Glücklicherweise ist die aktuelle Regierung ebenfalls gewillt, das Gesetz anzupassen.

Diese Anpassung wird über das Programmdekret der Wallonischen Region erfolgen. Der Entwurf wurde mir bereits vom Kabinett des Ministers Crucke zugestellt.

Es handelt sich demnach nur noch um eine Frage der Zeit, bis auch die ostbelgischen Pflegekinder den Kindern aus erster Linie erbschaftssteuerrechtlich gleichgestellt sind.

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