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Europäischer Behindertenausweis


Es gilt das gesprochene Wort!

12.04.2017

01 Frage Und Antwort L Klinkenberg Europäischer Behindertenausweis (136.7 KiB)

Die Startveranstaltung war vom Föderalstaat für Frühjahr 2017 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sollte der europäische Ausweis für Menschen mit Beeinträchtigung offiziell herausgegeben werden.

Allerdings wurden die technischen Voraussetzungen unterschätzt. Das gilt unter anderem für den Zugang und den Datenaustausch unter den Behörden.

Diese Arbeiten dürften laut Projektkoordination bis Juni 2017 abgeschlossen sein.

Danach kann die Karte herausgegeben werden.

Auch wenn der FÖD Soziale Sicherheit die Koordinationsfunktion wahrnimmt, werden regionale Dienste die Kommunikation übernehmen. Für Ostbelgien ist das die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL). Dort können auch die Anträge gestellt werden. Bis auf den Antrag sind keine medizinischen oder administrativen Schritte für die Person zu unternehmen.

Die DSL wird demnächst die bei ihrem Dienst eingetragenen Personen über die Karte informieren.

Kultur-, Freizeit- und Sportträger aus Ostbelgien werden indes in den nächsten Wochen über den neuen Ausweis informiert und aufgefordert, künftig die Karte zu akzeptieren.

Mehr Infos zum Ausweis und was man damit machen kann, erhält man bei der DSL.

Ein paar nützliche Informationen finden Sie im Anhang dieser Antwort.

Wissenswertes über den europäischen Behindertenausweis

Der Ausweis in Scheckkartenformat wird nur wenige Informationen enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Auslaufdatum der Karte sowie ein Foto. Ein Aufdruck in Brailleschrift ist ebenfalls vorgesehen.
Menschen mit Beeinträchtigung können diese Karte nutzen, um im kulturellen, sportlichen oder touristischen Bereich einen vom Anbieter definierten Vorteil (bspw. in Form von Preisnachlässen) in Anspruch nehmen zu können.

Auf expliziten Wunsch des Europäischen Behindertenforums wird auf die Angabe der Art der Beeinträchtigung verzichtet.
Zwischen dem Antragsdatum und dem Erhalt der Karte können mehrere Tage vergehen.
Der Anbieter entscheidet selbst, ob und in welcher Form er der Person mit Beeinträchtigung einen Vorteil anbietet. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht.

Der Ausweis gibt keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen.
Der europäische Behindertenausweis ist nicht mit der Parkkarte für Menschen mit Beeinträchtigung zu vergleichen. Diese muss nach wie vor beim FÖD Soziale Sicherheit beantragt werden.

Die von der Kommission definierte Grundregel besagt, dass die im jeweiligen Staat gewährten Vorteile für ALLE Karteninhaber, ungeachtet ihrer Nationalität oder Behinderung gelten. Die
Folgende Länder sind derzeit Teil des Projektes: Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Slowenien und Rumänien.

Die direkten Nachbarländer Belgiens (FR, DE, LUX) sind nicht in das Projekt involviert. Dennoch ist es möglich, dass die Karte auch von dortigen Anbietern – im Rahmen einer Ermessensentscheidung – akzeptiert wird.

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